Nach langen Recherschen ist mir etwas aufgefallen was so nicht sein darf. In Anlehnung neuen EU Rechtes muß ein Hersteller freien Werkstätten alle technische Informationen zukommen lassen.
Bei einer Anfrage zu einem Crafters oder Sprinters verweigern dies die Hersteller. Es wird ausgeführt das die Auflastung nicht gehe. Auf Nachfrage führt man aus, dass es auf unbekannten Bauteilen beruhen würde. Diese Aussage ist unzulässig. tatsächlich wird jedoch ein baugleiches Fahrzeug gefertigt und dies zu unterschiedlichen Preisen verkauft. Dies scheint mein ermittelter Stand zu sein. Ist es so, wäre es unzulässig. VW müßte auf Grund der EU Richtlinie auch dies bestätigen " - laso Baugleich "-
A6 4F Av Q 3,0 TDI
Wer kann Hilfestellung geben.
Nach langen Recherschen ist mir etwas aufgefallen was so nicht sein darf. In Anlehnung neuen EU Rechtes muß ein Hersteller freien Werkstätten alle technische Informationen zukommen lassen.
Bei einer Anfrage zu einem Crafters oder Sprinters verweigern dies die Hersteller. Es wird ausgeführt das die Auflastung nicht gehe. Auf Nachfrage führt man aus, dass es auf unbekannten Bauteilen beruhen würde. Diese Aussage ist unzulässig. tatsächlich wird jedoch ein baugleiches Fahrzeug gefertigt und dies zu unterschiedlichen Preisen verkauft. Dies scheint mein ermittelter Stand zu sein. Ist es so, wäre es unzulässig. VW müßte auf Grund der EU Richtlinie auch dies bestätigen " - laso Baugleich "-
Wer weiß was???