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Auffahrunfall - Was tun?

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 19:35

Hallo,

heute hat es im Süden von Deutschland kräftig geschneit, die Straßen waren sehr glatt und so wurde meine Schwester in einen Unfall verwickelt. Offenbar ist ihr jemand hinten auf den Wagen aufgefahren.

Ich habe mir gerade eben den Schaden angesehen. Die schwarze Verkleidung unter dem Stoßfänger ist abgerissen, es sind diverse Kratzer auf der Stoßstange. Mehr konnte ich bei Dunkelheit und Schneefall nicht sehen.

Die Polizei wurde nicht gerufen, aber Personalien ausgetauscht und Nummerzeichen fotografiert.

Nun frage ich mich, wie weiter verfahren wird, auch in Bezug auf die Versicherung? Soll der Unfall der eigenen Versicherung gemeldet werden obwohl der andere Schuld trägt?

Wie läuft das mit der Schadensregulierung? :confused:

Beste Antwort im Thema
am 28. Januar 2015 um 14:25

Zitat:

@HCING schrieb am 28. Januar 2015 um 15:22:27 Uhr:

@stullek

Das kommt immer auf den Einzelfall an!

Das ist sicherlich richtig aber dennoch muss man nicht pauschal einen Anwalt empfehlen, das ist doch albern.

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Hallo,

Den Schaden von einer Fachwerkstatt feststellen lassen und der gegnerischen Versicherung melden.

Natürlich mit allen Angaben wie Fahrer Zeitpunkt usw..

Für solche Fälle habe ich immer ein Formular "Europäischer Unfallbericht" im Auto

den ich dann mit dem Gegner zusammen ausfülle.

Mir ist es zwar erst einmal passiert aber es hat mir sehr geholfen meine Ansprüche

geltend zu machen.

Der Gegner wollte zwar erst nicht mitmachen aber nach meiner Aussage

"Dann ziehe ich die Polizei hinzu" ging es dann doch.

Mein Schaden am Heck meines damaligen Wagen wurde auch anstandslos von

der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Ein Unfallprotokoll ist ja auch kein Schuldeingeständnis weil das soll man auf keinen Fall machen.

Seelze 01

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 20:06

Hallo Seelze 01,

also sollte man der eigenen Versicherung nicht Bescheid geben?

Dann lasse ich meine Schwester morgen die Vertragswerkstatt aufsuchen. Wahrscheinlich wird der Rest vom Gutachter usw. gemacht, oder?

Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung und such dir lieber einen eigenen unabhängigen Gutachter und keinen von Werkstatt oder Versicherung, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.

Dir steht auch ein Anwalt zu, der das für dich regelt. Der muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

am 28. Januar 2015 um 12:24

Für einen einfachen Auffahrunfall braucht man keinen Anwalt, lasst mal die Kirche im Dorf.

@stullek

Das kommt immer auf den Einzelfall an!

am 28. Januar 2015 um 14:25

Zitat:

@HCING schrieb am 28. Januar 2015 um 15:22:27 Uhr:

@stullek

Das kommt immer auf den Einzelfall an!

Das ist sicherlich richtig aber dennoch muss man nicht pauschal einen Anwalt empfehlen, das ist doch albern.

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 20:30

Wir möchten die Kosten durch einen Anwalt nicht unnötig in die Höhe treiben.

Im Bekanntenkreis raten uns einige einen eigenen Gutachter anzurufen. Eigentlich wollten wir zur der Stamm-Vertragswerkstatt und dort einen Kostenvoranschlag und dann einen Gutachter kommen lassen.

Einige meinen aber, man sollte direkt einen eigenen Gutachter einbestellen. Wie läuft das dann ab? Montiert der am Straßenrand die Stoßstange ab und schaut drunter?

Die Frage ist doch immer, will man den Schaden nur repariert haben oder fiktiv was rausschlagen

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 21:10

Der Schaden soll repariert werden. Und das natürlich professionell von einer Vertragswerkstatt!

Zitat:

@StefanSch123 schrieb am 29. Januar 2015 um 21:30:19 Uhr:

...

Montiert der am Straßenrand die Stoßstange ab und schaut drunter?

Wohl kaum.

Wenn der bei der Begutachtung etwas nicht erkennen konnte, dann wird das nachgeholt, wenn die Werkstatt zusätzliche Schäden feststellt.

Wenn du viel Vertrauen zu deiner Werkstatt hast, dann kannst du auch einen Gutachter von der Werkstatt hinzuziehen lassen. Dabei besteht aber das Risiko, dass der Gutachter eher die Interessen der Werkstatt, als deine Interessen berücksichtigt.

Hatte mal den Fall, dass eine Werkstatt dem Geschädigten einen Gutachter und einen Anwalt aufgeschwatzt hat. Als die Versicherung des Unfallverursachers dann nicht schnell genug aus den Puschen kam, haben Anwalt und Gutachter dafür gesorgt, dass die Werkstatt gut abschnitt, nicht aber der Geschädigte in gleichem Maße.

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 21:17

Ich habe dazu auch zwei Seiten gefunden.

http://www.info-center-online.com/autounfall/werkstatt.htm

http://www.mirko-schwäblein.de/...r_3x_sofort_ab_in_die_werkstatt.html

Also wird wohl doch ein eigener Gutachter eingeschaltet...

Ich würde hier immer einen Anwalt hinzu ziehen. Grade bei den kleinen Unfällen neigen Gegnerische Versicherung neuerdings dazu nur noch die Kosten für Ortsansässige kleine Werkstätten zu bezahlen und wollen die Kosten für eine Vertragswerkstatt nicht übernehmen. Ich habe diesen Streit grade bei einem Unfall den wir hatten. Und warum soll man sich da alleine durchplagen, wenn dir von Rechtswegen her ein kostenloser Anwalt zusteht, der von der Gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss?

Zitat:

@stullek schrieb am 28. Januar 2015 um 13:24:16 Uhr:

Für einen einfachen Auffahrunfall braucht man keinen Anwalt, lasst mal die Kirche im Dorf.

Hi,

weil am Ende die Gemeinschaft der Versicherten für die Kosten aufkommt ;) Steigende Kosten bei Unfallschäden (unter anderem durch hohe Anwaltskosten) werden von den Versicherungen in den kommenden Jahren auf die Beiträge umgelegt.

Natürlich steht einem ein Anwalt zu und wenn es Probleme gibt rate ich auch jedem dazu einen einzuschalten.

Aber bei einem "Standartunfall" ist das in den meisten Fällen nicht notwendig. Gekürzt wird oft und gerne (teil auch zu unrecht) bei fiktiver Abrechnung.

Gruß Tobias

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