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Auffahrunfall - kleine Kratzer und PDC - Gewissensfrage

BMW 3er E46
Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 12:20

Heyho,

ich habe mal eine Gewissensfrage an Euch (Kommt zum Schluss!).

Und zwar ist mir vor kurzem jemand beim Stadtverkehr Stop and Go hinten draufgefahren. Hatte meine Anhängerkupplung dran, deshalb ist der Schaden eher gering (paar Kratzer und kleine Lackrisse), einzig was ich reparieren will ist der PDC. Da ist vermutlich nur des Kabel abgegangen weil die Sensoren eigentlich unbeschädigt sind.

War auf dem Weg zur Arbeit und bin dann ne gute Stunde zu spät angekommen (Chef war nicht begeistert!).

Warum ich zu spät ankam: Die Person stellte sich quer und meinte ich würde ihn/sie über den Tisch ziehen und meinte er/sie würde die Reperatur nicht zahlen, obwohl ihm/ihr klar war, dass er/sie für den Unfall verantwortlich ist.

Musste dann die Polizei dazurufen um am Schluss nicht auf allen Kosten sitzen zu bleiben.

Bisher bin ich an einem (wirklich) kleinen Kratzer in einem 4 Jahre alten Mini One verantwortlich den niemand gesehen hat. War ein Parkrempler und kein Schwein hat es gesehen. Habe die Polizei gerufen und durfte dann 35€ Strafe zahlen + ca. 650€ Reperatur! Hätte auch einfach Pfeifend weiterfahren können!

Bevor ich den E46 320d Touring fuhr hatte ich die ein oder andere durchgerockte Kiste bei der mir einmal ein Kind einen Kratzer mit der Türe verpasste. Mutter war sehr nett und ich fand mich mit dem Kratzer ab... Was solls. Ein Jahr später für mir einer hinten Rein. Schürze war kaputt. Habe mir beim Schrott ne passende geholt welche unbeschädigt war und der Unfallverursacher zahlte die 50€ für die Schürze und half mir beim Einbauen!

Jetzt zu der Frage... Wenn ich ein Unfall baue durfte ich bisher für kleinschiss mein ganzes Konto räumen (Student) und selbst habe ich bisher Nette Unfallverursacher nicht in die gleiche Scheiße geritten. Jetzt kommt jemand und macht dann noch so ein Affenzirkus... Könnt mich Stundenlang aufregen!!! Also zur BMW Vertragswerkstatt gehen und mir nen Ordentlichen hohen Kostenvoranschlag machen lassen und abkassieren oder doch halbwegs fair bleiben und wenigstens zu einer Freien Werkstatt oder Karosseriewerkstatt gehen?

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Den ganzen schaden einfach bei der gegnerischen Versicherung melden und denen gleich mal ein KVA mit fotos zuschicken.

Die gegnerische Versicherung kann man über das Kennzeichen ermitteln, unter der nummer des zentralrufs. Die lautet: 0800 25 0 26 00

Ich würd da garnicht lange mit dem versacher rummachen und privat sowieso nichts regulieren. Da gibts nur gestreite in 80% der Fälle. Du wirst dich wundern wie hoch der kva sein wird ;)

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Den ganzen schaden einfach bei der gegnerischen Versicherung melden und denen gleich mal ein KVA mit fotos zuschicken.

Die gegnerische Versicherung kann man über das Kennzeichen ermitteln, unter der nummer des zentralrufs. Die lautet: 0800 25 0 26 00

Ich würd da garnicht lange mit dem versacher rummachen und privat sowieso nichts regulieren. Da gibts nur gestreite in 80% der Fälle. Du wirst dich wundern wie hoch der kva sein wird ;)

Wenn dir der Unfallgegner auf die AHK gefahren ist, dann solltest du einen eigenen Sachverständigen aufsuchen.

Den fragst du als erstes nach der Bagatellgrenze und läßt dann ein dementsprechendes Gutachten erstellen.

Vorschäden solltest du aber unbedingt offenbaren.

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 13:10

Hi,

danke erstmal für die schnellen Antworten.

Vorab noch eine Frage wegen der Bagatellgrenze:

Habe hier was dazu gefunden, da steht, dass die Bagetellgrenze 715,81€ beträgt.

http://auto-sachverstaendige-koeln.de/was-ist-was/bagatellgrenze/

Mache ich jetzt einen KV und wenn dieser über dem Betrag ist ein Gutachten?

Also AHK denke ich wird nix sein. Die AHK ist für 1,92 oder 1,94t zulässig... Da wird so bissle Kunststoff wenig auswirken können. Werde es beim KV machen aber mal Ansprechen. Bei ihm/ihr war nur Kunststoffschürze Gebrochen und Geschwindigkeitsdifferenz waren max 20km/h. Naja Vorschäden sind an dem Auto genug vorhanden (Kotflügel VL und HR Rost, Heckschürze Delle und Dach sowie Motorhaube haben n leichten Knick an einer Seite wegen einer Schneelawine vom Dach!). BJ 2004 EU4 263tkm, technisch sehr gut, neu TÜV im November aber halt optisch schon ein Paar Mängel (Äußerlich, innen für Alter und KM über dem Durchschnitt gut erhalten). Denke mal realer Verkaufspreis wären so ca 3,3k bis 3,6k€.

Die Beule an der Heckschürze habe ich aber auch schon der Polizei gegenüber gesagt dass die schon vorher da war... die steht ja auch so im Kaufvertrag drin.

Aber danke schonmal für die Infos. Bei welcher Versicherung er/sie ist habe ich schon von der Polizei gesagt bekommen, ansonsten waren die aber eher weniger gut gelaunt wegen so nem kleinen Scheiß gerufen zu werden. Wenigstens haben sie dem/der Unfallverursacher/in deutlich gemacht das er/sie Schuld hat.

MfG Humbold

Ruf die gegnerische Versicherung an, sag denen das du zur Fachwerkstatt fährst um einen Kostenvoranschlag zu erstellen, incl. Bilder die die Werkstatt dann anfertigt.

Das musst Du alles sofort bezahlen in der Werkstatt.

Dann sendest Du den Kostenvoranschlag mit den gescannten Bildern sowie die Kostenrechnung für den Werkstattkostenvoranschlag per email an die gegnerische Versicherung.

Zitat:

@Humbolder schrieb am 15. Dezember 2015 um 14:10:30 Uhr:

...

http://auto-sachverstaendige-koeln.de/was-ist-was/bagatellgrenze/

Mache ich jetzt einen KV und wenn dieser über dem Betrag ist ein Gutachten?

...

In deinem Link steht doch ein Hinwies zur Bagatellgrenze, den du befolgen solltest.

Ein Kostenvoranschlag ist ggf. kostenpflichtig und u. U. für die Regulierung ungeeignet.

Habe noch nie erlebt das ein KV etwas kostet, wenn doch müssen die das am Anfang sagen. Und wenn es dann was kostet gehst du eben woanders hin.

Würde bei so einem Verhalten des anderen aber auch darauf beharren das es über seine Versicherung abgewickelt wird.

Ich habe auch nur bei hohen Schäden erlebt, dass der KVA was kostet. Selbst wenn der was kostet, reicht eine gute Werkstatt die Rechnung direkt weiter an die Versicherung, genauso das Gutachten sofern eins nötig ist.

Alles weitere mit der Gegnerischen Versicherung absprechen, die ist nämlich für dich Ansprechpartner Nr. 1, nicht wir !

Wenn jemand der offensichtlich Schuld an dem Unfall trägt, sich dann auch noch so verhält, dann würde ich auf jeden Fall das volle Programm durchziehen. Das hat auch gar nichts mit deinem Gewissen zutun, er/sie hat ja dein Auto angefahren und dich trifft doch gar keine Schuld, also mach dir da kein Kopf. Lass den KV machen, musst aber i. d. R. vorab selber bezahlen und dann bei der gegnerischen Versicherung einreichen und dann bekommst du es erstattet. Ich hatte damals meine Kostenvoranschläge (waren 3) bei der Dekra machen lassen, haben zwischen 300,00 bis 350,00 € gekostet.

Wer späteren Ärger nicht scheut, kann gerne einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Wer aber unnützen Ärger vermeiden will, der geht zu einem Kfz-Sachverständigen.

Einen Kostenvoranschlag zu erstellen kostet Geld, dass der Ersteller i. d. R. nicht ohne Aussicht auf den Reparaturauftrag investiert. Hinzu kommt, dass ein Kostenvoranschlag die Kosten der Schadenbeseitigung auflistet, dabei aber viele Dinge, die ein ordentliches Gutachten beinhaltet, nicht aufführt.

http://www.kfz-gutachter-schrogl.de/.../...hten-oder-kostenvoranschlag

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 21:49

Danke für die ganzen Antworten und besonderst für den letzten Link. Werde morgen in eine Karrosseriewerkstatt gehen die mir ein Bekannter empfohlen hat. Die haben einen Gutachter im Haus der sich den Wagen kurz anschaut und beurteilt ob die Sache die Bagatellgrenze überschreitet oder nicht. Wenn ja kann er gleich ein Gutachten machen, wenn nicht dann KVA.

MfG Humbolder

Ich muss mich nochmal korrigieren, habe jetzt grad extra in meinen Unterlagen nachgeschaut und ich habe 3x ein Gutachten bei der Dekra machen lassen.

Die AHK muss beim kleinsten anstupser aus Sicherheitsgründen gewechselt werden

Als Geschädigter einfach einen Anwalt nehmen, bezahlt die gegnerische Versicherung. Da bist du alles los. Und glaube mir, du bekommst dadurch mehr zugesprochen. Wenn du das alleine regelst, zieht die Versicherung dich über den Tisch.

Und um deine Frage zu beantworten: Alles rausholen, was geht. Die gegnerische Versicherung stellt sich auch keine "Gewissensfragen".

Themenstarteram 16. Dezember 2015 um 11:16

Also war heute bei BMW für KVA... Nach kurzer Besichtigung die AHK angesprochen und die machen an der Nix. Wäre "unverhältnismäßig". Habe dann gefragt ob sie einen Gutachter an der Hand haben (haben sie) und kurz angerufen. Dieser schätzt nach telefonischer Auskunft einen geringen Schaden, aber er würde trotzdem den Metallträger der AHK sicht- Prüfen und den Alu- AHK- Kopf/Hals definitiv tauschen. Aber für ihn als freien Sachverständigen ist der Schaden zu gering.

Also nochmal Versicherung angerufen, dass so KVA nicht zustande kommt und um mir zusichern lassen, dass Gutachtenkosten übernommen werden. Hat geklappt. Hab jetzt ein Termin bei der Dekra, der wird gemacht, wenn dieser sagt AHK ist i.O. bin ich zufrieden, dann bin ich nicht mehr in der Verantwortung und kann sie ohne schlechtes Gewissen benutzen. Wenn dieser sagt Tauschen wird sie ersetzt oder stillgelegt. Pralldämpfer habe ich zum Glück aufgehoben!

Wenns da Ärger gibt dann werde ich den Anwalt hinzuziehen.

Danke euch

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