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Mich würde interessieren, ob jemand schonmal einen ähnlichen Fall hatte:
Ich habe nun einen A6 Avant gekauft und vorher nach 4 Jahren Leasingzeit meinen alten A4 Avant zurückgegeben. Der Wagen wurde vorher tipptop aufgearbeitet und es wurde auch keine Mängel mehr festgestellt. Der Gutachter hat allerdings gesagt, dass der Wagen aufgrund einiger Unfälle einen Wertverlust von 150,- EUR erlitten hätte, den ich zahlen müsste.
Ich hatte zwar einige Unfälle, die waren aber stets durch Fremdverschulden verursacht und wurden immer 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Bei einer Nachfrage bei der Audi-Leasing wurde mir gesagt, dass die gegnerischen Versicherungen IMMER nur den unmittelbaren Schaden bezahlen, aber NIEMALS den durch einen Unfall entstehenden Wertverlust! Ich habe mehrfach nachgefragt, da ich mir das überhaupt nicht vorstellen kann und mir wurde in aller Deutlichkeit (und natürlich mit der bei der Audi-Leasing typischerweise vorherrschenden unverschämten Art) mitgeteilt, dass es nicht eine einzige Versicherung geben würde, bei der es anders wäre. Ich müsste deshalb die 150,- EUR auf jeden Fall zahlen.
Also ich muß sagen, dass mir das extrem seltsam vorkommt, da der Gutachter in vielen Fälle doch gerade zum Schätzen des Wertverlustes vorgesehen ist oder nicht? Ich hab mich um die Unfälle nie gekümmert, da diese Fälle nach meiner Meldung immer direkt von meinen Vertragshändler und der Audi-Leasing abgewickelt wurde.
Hatte jemand einen ähnlichen Fall oder weiß hier näheres?
Meinen jetztigen A6 habe ich zum Glück direkt gekauft und nicht mehr geleast
Von diesem Spießrutenlauf bei der Audi-Leasing kann ich ohnehin nur abraten!
Gruß,
Jan