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Auch Lufteinschlüsse in der Frontscheibe? Bitte melden!

Themenstarteram 17. August 2010 um 16:17

hallo leute,

wieder ein neues problem :-(

bei meinem MK4 habe ich lufteinschlüsse an der klebefläche der scheibe vorn oben festgestellt. bei regen werden sie weniger, weil logischer weise das wasser sich da rein setzt. im anhang zwei bilder...

jetzt war ich mit diesem anliegen beim F(?)FH, dieser verwies mich auf die abgelaufene Garantie und hob die hände. der mondeo ist jetzt 31 monate alt, ich habe ihn vor 3 monaten bei einem freien händler gekauft.

selbst beim mondeo des werkstattmeisters sind schon erste luftblasen zu erkennen, aber der wird es bei sich wohl geregelt bekommen!

wer von euch hat bzw. hatte auch solche luftblasen? ich bin der meinung, dass dies ein montagefehler ist und hoffe auf eine kulanzreglung von ford!!!

noch ne andere frage: lassen sich die seitlichen chromzierleisten an den fenster entfernen, ohne das man danach etwas sieht?

grüße an alle...

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18 Antworten
am 17. August 2010 um 20:08

genau das gleiche problem hatte ich auch.

bin zum FFH hin, die haben sich das angeschaut, fotos gemacht, zu ford nach köln geschickt.

2 oder 3 wochen später kam ein anruf, ich möge bitte einen termin vereinbaren.

dachte die kleben die dann nur neu.

Hab beim wieder einsteigen aber gemerkt das das eine ganz neue scheibe war ;)

war allerdings noch in der werksgarantiezeit. von daher musste ich nix zahlen. wüsste also nicht wie das bei dir ablaufen könnte.

aber zur not gibt ob ja auch noch andere möglichkeiten um an eine neue scheibe zu kommen, oder nicht? *grins*

ich sag mal so ....

das ist eine rein optische Angelegenheit.

Wenn dadurch keine Nachteile bzw. eine Gefährdung besteht, würde ich die Sache so lassen wie es ist. (ärgerlich ist es allerdings schon)

Wenn Du auf Kulanz aufbaust, würde ich einen weiteren FFH zu Rate ziehen, somal Dein Fahrzeug kein altes ist!!

Versicherungsbetrug würd ich direkt lassen ;)

MFG

Das ist ein Fehler der von Anfang an bestanden haben muss und nicht erst nach 31 Monaten auffällt.

Der vorherige Besitzer hätte das sehen müssen und in der Garantiezeit reklamieren müssen :(

Ich denke kaum das die da was auch Kulanz machen.

Zitat:

Original geschrieben von duplo67

 

jetzt war ich mit diesem anliegen beim F(?)FH, dieser verwies mich auf die abgelaufene Garantie und hob die hände. der mondeo ist jetzt 31 monate alt,

Dies ist die eine Wahrheit: Gewährleistung seit 7 Monaten abglaufen! Kein FFH Problem... zumindest rechtlich!

 

die andere Wahrheit ist aber doch:

Zitat:

ich habe ihn vor drei Monaten bei einem freien händler gekauft.

Damit wäre die sache aber doch geklärt: Ein Jahr gesetzliche Gewährleistung, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr! Soll also der freie Händler was machen! Der muss nämlich!

am 18. August 2010 um 7:28

Gebe Mondeotaxi prinzipiell recht.

Es besteht nur die Frage, ob das nicht im Sinne einer "normalen Gebrauchsspur" ausgelegt werden kann.

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen !

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.

Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt. Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall - in der Regel durch ein Sachverständigengutachten - zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss immer im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden.

 

Anders bei Privatverkauf:

Vom Händler oder privat

Auch hier gilt es aufzupassen. Gebrauchtwagenkauf „von privat“ ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.

Hier ist ja nicht von Gebrauchsspuren die Rede sondern von einem Defekt der auch den Besuch des :)

veranlasst hatte.

Von einen tats. Defekt ausgehend, ist ie Sachlage klar! Ob dies als Defekt zu werten ist wird der Gewährleistende dann schon erklären!

Ich seh das ähnlich wie meine Vorredner, bei einem Mangel ist die 1. Adresse der Händler bei im ich das KFZ gekauft habe.

Ich würde an Stelle des FFH das Ansinnen auch abschlägig bewerten, denn hab ich das Auto verkauft?!

Themenstarteram 19. August 2010 um 16:30

Erst einmal Danke für die mehr oder weniger hilfreichen Meinungen!

Ich war heut noch bei einem anderen F(!)FH und siehe an... viel mehr Einsatz und Hilfsbereitschaft.

 

Noch etwas zu dem Mondeo, es ist ein Leasingrückläufer (der Außendienstler wird wohl wenig Interesse an derMängelbeseitigung gehabt haben!?) und ich habe den Wagen gewerblich gekauft, also ohne Garantie.

Jetzt noch etwas zu der Meinung von cschmidt_20. Man sollte zwischen Materialmängeln und Herstellungsmängeln unterscheiden, die schlecht verklebte Frontscheibe ist definitiv bei der Produktion entstanden und dies wiederum ist Herstellersache! Und ob ich den Ford bei meinem Händler gekauft oder bei ebay ersteigert hätte, steht hier gar nicht zur Debatte! Er wurde in Deutschland gekauft und somit hab ich bei jedem Fordhändler die gleichen Rechte (was Produktionsmängel betrifft)!

 

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es noch mehr Leute mit diesem Problem gibt?!

 

Schöne Woche noch....

 

 

Zitat:

Und ob ich den Ford bei meinem Händler gekauft oder bei ebay ersteigert hätte, steht hier gar nicht zur Debatte! Er wurde in Deutschland gekauft und somit hab ich bei jedem Fordhändler die gleichen Rechte (was Produktionsmängel betrifft)!

Aber nur wenn Du noch Garantie hast oder von einer Rückrufaktion betroffen bist die auch schonmal nach der Garantie sein kann.

Wie Du siehst scheint es aber wenige bis niemanden mit dem Problem zu geben.

Glaube mir da hätten sich schon einige gemeldet weil viele so "verrückt" sind und erstmal zu ihrem Auto rennen und den Mängel bei sich auch suchen.

Ist schon fast ein Volkssport geworden, da werden teilweise Fehler entdeckt mit denen man selber seit Monaten rumfährt ohne was gemerkt zu haben.

Dein Fehler ist auch kein Serienfehler sondern eine schlecht eingeklebte Scheibe bzw. an der Stelle fehlt Kleber.

Ob da nun eine Düse am Spritzroboter nicht in Ordnung war oder ob es eine Scheibe war die von Hand eingeklebt wurde weil die Scheibenklebeanlage bei dem Fahrzeug eine Störung hatte .............. auf jeden Fall ist so ein Fehler nichts was in Serie passiert.

Wenn die Scheibe dicht ist würde ich mir da ehrlich gesagt auch keine Sorgen machen.

Kann man den Kleber nicht von aussen einspritzen, also genau auf die Art wie das Regenwasser eindringt und die Blasen macht ??

Wäre eine kostengünstige Lösung, ich denke nicht das wegen der kleinen Stelle die Scheibe raus muss.

Zitat:

Ich war heut noch bei einem anderen F(!)FH und siehe an... viel mehr Einsatz und Hilfsbereitschaft.

Du hast vergessen dabei zu schreiben was die denn nun machen um Dich als Kunden zufrieden zu stellen :confused:

würde einfach mal gerne den Wunsch äussern sich an normale Schriftart in üblicher Farbe, ohne Fett zu halten... zumindest im laufenden Text... dieses ewige Fett. oder Alhambra in 00-Braun finde ich schlecht lesbar!

am 20. August 2010 um 7:05

Wie man es dreht oder wendet - nach Ablauf der Werksgarantie ist es Sache der Fordwerkstätte, ob sie Mängel kulant beheben oder nicht.

Soweit ich herausgelesen habe handelt es sich um einen "optischen" Mangel, der die Funktionalität der Scheibe nicht beeinflusst.

Verhält sich m.M. nach so ähnlich wie die berühmten Flecken im Xenon und AFL-Scheinwerfer.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

....

Dein Fehler ist auch kein Serienfehler sondern eine schlecht eingeklebte Scheibe bzw. an der Stelle fehlt Kleber.

Ob da nun eine Düse am Spritzroboter nicht in Ordnung war oder ob es eine Scheibe war die von Hand eingeklebt wurde weil die

.....

Und wer sagt, ob es überhaupt die erste Scheibe ist; soll ja schon vorgekommen sein, daß man Scheiben aus dem einen oder anderen Grund wechseln muss ;-))

Aber Hauptsache ist ja, daß Du einen Händler gefunden hast, der sich dem wohlwollend angenommen hat!

Themenstarteram 20. August 2010 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Zitat:

Und ob ich den Ford bei meinem Händler gekauft oder bei ebay ersteigert hätte, steht hier gar nicht zur Debatte! Er wurde in Deutschland gekauft und somit hab ich bei jedem Fordhändler die gleichen Rechte (was Produktionsmängel betrifft)!

Aber nur wenn Du noch Garantie hast oder von einer Rückrufaktion betroffen bist die auch schonmal nach der Garantie sein kann.

Wie Du siehst scheint es aber wenige bis niemanden mit dem Problem zu geben.

Glaube mir da hätten sich schon einige gemeldet weil viele so "verrückt" sind und erstmal zu ihrem Auto rennen und den Mängel bei sich auch suchen.

Ist schon fast ein Volkssport geworden, da werden teilweise Fehler entdeckt mit denen man selber seit Monaten rumfährt ohne was gemerkt zu haben.

Dein Fehler ist auch kein Serienfehler sondern eine schlecht eingeklebte Scheibe bzw. an der Stelle fehlt Kleber.

Ob da nun eine Düse am Spritzroboter nicht in Ordnung war oder ob es eine Scheibe war die von Hand eingeklebt wurde weil die Scheibenklebeanlage bei dem Fahrzeug eine Störung hatte .............. auf jeden Fall ist so ein Fehler nichts was in Serie passiert.

Wenn die Scheibe dicht ist würde ich mir da ehrlich gesagt auch keine Sorgen machen.

Kann man den Kleber nicht von aussen einspritzen, also genau auf die Art wie das Regenwasser eindringt und die Blasen macht ??

Wäre eine kostengünstige Lösung, ich denke nicht das wegen der kleinen Stelle die Scheibe raus muss.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Zitat:

Ich war heut noch bei einem anderen F(!)FH und siehe an... viel mehr Einsatz und Hilfsbereitschaft.

Du hast vergessen dabei zu schreiben was die denn nun machen um Dich als Kunden zufrieden zu stellen :confused:

hi norbert...

also wäre der wagen nicht schon über 100 Tkm gelaufen, hätte es eine kulanzreglung gegeben! dennoch war das ganze aggieren der 2 mitarbeiter ein anderes und man merkte, dass sie sich dem thema angenommen haben. anders als in der ersten werkstatt!

noch ist die scheibe dicht, aber es handelt sich nicht um kleine stellen. betrifft fast die ganze breite der oberen kante (siehe bild scheibe trocken). egal, ich werde ne lösung finden. hab eben pech gehabt. wollte deshalb wissen, ob es noch mehr solche fälle gibt.

angenehmes we.!

Themenstarteram 20. August 2010 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von PatOne

Wie man es dreht oder wendet - nach Ablauf der Werksgarantie ist es Sache der Fordwerkstätte, ob sie Mängel kulant beheben oder nicht.

Soweit ich herausgelesen habe handelt es sich um einen "optischen" Mangel, der die Funktionalität der Scheibe nicht beeinflusst.

Verhält sich m.M. nach so ähnlich wie die berühmten Flecken im Xenon und AFL-Scheinwerfer.

noch ist es ein optischer mängel, aber die fläche wird größer. und bei den ganzen karrosseriebewegungen, wird es mit sicherheit nicht besser :-(

also so ganz ruhig lässt mich das nicht.

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