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Arbeitszeit wieviele Stunden ?

Themenstarteram 20. Dezember 2014 um 23:28

Wie viele Stunden sind in eurem Arbeitsverträgen und wie viele arbeitet ihr tatsächlich mit oder ohne Ausgleich ?

Beste Antwort im Thema
am 25. Dezember 2014 um 10:05

So wird sich ab Januar hoffentlich einiges bei den Kollegen ändern:

Zitat:

Arbeitszeitgesetz

§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.

(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.

(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Nun gehen wir mal in die Praxis, z.B. anhand vom Begegnungsvekehren:

Fahrer fährt zum Begegnungsort, sattelt ab und stelt sein DTCO auf Pause oder Bereitschaft, während er z.B. 1 1/2 Stunden auf seinen Begegner wartet.

Wechselbrückenfahrer stellen Ihren DTCO ebenfalls mesit auf PAUSE - selbst während sie beim Umbrücken sind.

Beide können unmittelbar nach Erscheinen Ihrs Begegners sofort weiterfahren.

Die Damen und Herren von DHL, DACHSER, SCHENKER, NAGEL und wie sie alle heißen freuen sich ein Loch in den Arsch und amüsieren sich über die Blödheit der Fahrer, wenn diese dadurch frühe Ankunftszeiten erreichen.

So kommt man auf eine SCHICHTZEIT von 11 - 14 Stunden (oder mehr) und auf eine ARBEITSZEIT von nur 9 - 10 Stunden und bekommt da noch die Pausen- und Bereitschaftszeiten freudestrahlend vom Arbeitgeber abgezogen, obwohl man ja eigentlich sogar 11-14 Stunden ohne tatsächliche Pause zu Gange war.

DAMIT SOLLTE DER SCHLAUE FAHRER AB JANUAR MAL AUFHÖREN !!!

Stellt Eure DTCO während der Wartezeiten auf ARBEITSZEIT und putzt die Fenster, wechselt die Glühlampen, macht Papiere, oder, oder, oder ......

Kommt dann der Begegner endlich nehmt Euren Auflieger oder Eure Wechselbrücken und fahrt dann auf den Autohof und macht Eure Euch zustehende und gesetzlich vorgeschriebene Pause.

Mir den frühen Ankunftszeiten ist dann erstmal Schluss. Die o.a. Speditionshäuser werden nicht sehr erbaut darüber sein - und ich denke mal dass es spätestens Ende Januar dahingehend eine Übereinkunft geben wird, dass dann die gesamte Schichtzeit durchgängig als Arbeitszeit auch entlohnt werden wird.

Sicherlich muss man erstmal seine Freizeit investieren (man kommt ja noch später nach Hause), aber das ist den Einsatz allemal wert.

Der Arbeitgeber wird sich mit Sicherheit nicht dagegen wehren, denn er muss die Arbeitszeiten und entsprechnede (Mindest-)Entlohnung lückenlos aufzeichnen und nachweisen.

Die Zeiten, dass ich meinen DTCO auf Pause stelle, während ich auf meinen Begegner warte sind ab Januar jedenfalls Geschichte.

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53 Antworten
am 2. Januar 2015 um 15:27

Dann lügen die Auswertungen der Fahrerkarte

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 15:47

Du solltest unterscheiden zwischen max Wochenlenkzeit oder Doppelwoche sowie der wöchendlichen Ruhezeiten welche auf der Fahrerkarte gespeichert werden und dem geltenden Arbeitszeitgesetz, das sind zwei verschiedene Dinge.

Theoretisch könntest du deine 40 std in der Woche fahren und dein Chef will das du noch abends 3 std im Lager hilfst zu fegen oä. Hier kannst du dich auf das Arbeitszeitgesetz berufen und deinem Chef sagen du ich hab jetzt aber Feierabend.

am 2. Januar 2015 um 20:59

Zitat:

@al1916w schrieb am 2. Januar 2015 um 14:32:01 Uhr:

Es zählt nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, dem möchte ich wiedersprechen!

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=6587

Frage:

Wie ist gemäß den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit, z.B. in einem Zeitraum von 6 Monaten, im Detail zu berechnen? ......

Antwort :

Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen....

Der Erguss mit Zitaten aus Kommentaren bedarf etwas der Richtigstellung (@tommmmes hat schon richtigerweis darauf hingewiesen):

Zunächst mal war es die falsche Fragestellung! Die allgemeinen Regelungen des Arbeitsgesetztes gelten hier nicht!!!!! Es handelt sich eben nicht um um eine Tätigkeit im allgemeinen Sinne des Gesetztes als Arbeitnehmer, sondern um eine Beschäftigung im Straßentransport im Sinne § 21a ArbZG.

Folgerichtig ist auch die gleich schlau mitgegebene Antwort auch falsch!!!

Der Durchschnittsarbeitszeit bei Beschäftigte im Straßentransport darf eben nicht erst innnerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden, sondern sie kann auf bis zu 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Das beutet, dass der Ausgleich bereits innerhalb von 16 Wochen erfolgen muss.

Zu den nicht möglichen Zeiten als Ausgleich ist schon alles geschrieben worden.

Irgendwie stimmt mich dieser Thread hier traurig.

Themenstarteram 3. Januar 2015 um 11:04

Zitat:

@tommmmes schrieb am 2. Januar 2015 um 22:27:09 Uhr:

Irgendwie stimmt mich dieser Thread hier traurig.

Warum ?

48 Std/Woche +20 abgegoltene Überstunden/Monat

Tour einmal 6 Tage (3 rundläufe von Sonntag bis Samstag)

einmal 4 Tage (2 Rundläufe von Montag bis Freitag)

 

Um ehrlich zu sein, ich hab meine Zeiten noch garnicht hochgerechnet

Zitat:

@Icewall schrieb am 18. Januar 2015 um 11:02:33 Uhr:

48 Std/Woche +20 abgegoltene Überstunden/Monat

Tour einmal 6 Tage (3 rundläufe von Sonntag bis Samstag)

einmal 4 Tage (2 Rundläufe von Montag bis Freitag)

 

Um ehrlich zu sein, ich hab meine Zeiten noch garnicht hochgerechnet

Überschlage Arbeitszeit gute 230 Std/Monat

Und da ja seit 1.1 Mindestlohn gilt, ist das mehr als intressant

Zitat:

Überschlage Arbeitszeit gute 230 Std/Monat

da hast du deine Pausen während deiner Touren schon rausgerechnet? Also reine Lenk und Arbeitszeit?

Zitat:

48 Std/Woche +20 abgegoltene Überstunden/Monat

Soll das bedeuten, das du einen Vertrag hast, wo drin steht 48 Std die Woche Arbeitszeit und 20 Überstunden im Monat die du machen müstetst aber nicht bezahlt bekommst?

Danke für den Hinweis , wenn man die Pausen rausrechnet sieht das doch etwas anderst aus

dann kommen wir auf 193 Std und dann ist ja wieder "fast" alles im Lot.

Unter die 20Std fallen wohl die Tage mit verkürzter Ruhezeit ?

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