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Arbeitszeit wieviele Stunden ?

Themenstarteram 20. Dezember 2014 um 23:28

Wie viele Stunden sind in eurem Arbeitsverträgen und wie viele arbeitet ihr tatsächlich mit oder ohne Ausgleich ?

Beste Antwort im Thema
am 25. Dezember 2014 um 10:05

So wird sich ab Januar hoffentlich einiges bei den Kollegen ändern:

Zitat:

Arbeitszeitgesetz

§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.

(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.

(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Nun gehen wir mal in die Praxis, z.B. anhand vom Begegnungsvekehren:

Fahrer fährt zum Begegnungsort, sattelt ab und stelt sein DTCO auf Pause oder Bereitschaft, während er z.B. 1 1/2 Stunden auf seinen Begegner wartet.

Wechselbrückenfahrer stellen Ihren DTCO ebenfalls mesit auf PAUSE - selbst während sie beim Umbrücken sind.

Beide können unmittelbar nach Erscheinen Ihrs Begegners sofort weiterfahren.

Die Damen und Herren von DHL, DACHSER, SCHENKER, NAGEL und wie sie alle heißen freuen sich ein Loch in den Arsch und amüsieren sich über die Blödheit der Fahrer, wenn diese dadurch frühe Ankunftszeiten erreichen.

So kommt man auf eine SCHICHTZEIT von 11 - 14 Stunden (oder mehr) und auf eine ARBEITSZEIT von nur 9 - 10 Stunden und bekommt da noch die Pausen- und Bereitschaftszeiten freudestrahlend vom Arbeitgeber abgezogen, obwohl man ja eigentlich sogar 11-14 Stunden ohne tatsächliche Pause zu Gange war.

DAMIT SOLLTE DER SCHLAUE FAHRER AB JANUAR MAL AUFHÖREN !!!

Stellt Eure DTCO während der Wartezeiten auf ARBEITSZEIT und putzt die Fenster, wechselt die Glühlampen, macht Papiere, oder, oder, oder ......

Kommt dann der Begegner endlich nehmt Euren Auflieger oder Eure Wechselbrücken und fahrt dann auf den Autohof und macht Eure Euch zustehende und gesetzlich vorgeschriebene Pause.

Mir den frühen Ankunftszeiten ist dann erstmal Schluss. Die o.a. Speditionshäuser werden nicht sehr erbaut darüber sein - und ich denke mal dass es spätestens Ende Januar dahingehend eine Übereinkunft geben wird, dass dann die gesamte Schichtzeit durchgängig als Arbeitszeit auch entlohnt werden wird.

Sicherlich muss man erstmal seine Freizeit investieren (man kommt ja noch später nach Hause), aber das ist den Einsatz allemal wert.

Der Arbeitgeber wird sich mit Sicherheit nicht dagegen wehren, denn er muss die Arbeitszeiten und entsprechnede (Mindest-)Entlohnung lückenlos aufzeichnen und nachweisen.

Die Zeiten, dass ich meinen DTCO auf Pause stelle, während ich auf meinen Begegner warte sind ab Januar jedenfalls Geschichte.

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am 23. Dezember 2014 um 10:20

Zitat:

@tommmmes schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:10:04 Uhr:

@Christian74

Habe auch nichts anderes behauptet.

Wenn du mit dem be-entladen nichts zu tun hast, kannst du selbstverständlich Pause machen.

Laut einem BAG-Beamten aber nur, wenn der Verlader mir sagen kann, wie lange es dauert. Wenn man mir sagt, warte so lange bis wir fertig sind (ohne Zeitangabe), muss ich auf Bereitschaftszeit stellen.

Und da ist wieder die Frage, werden Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit gezählt???

Vieles weiss man aus Erfahrung, wie lange es bei den Firmen dauert bis man geladen oder abgelaben ist.

Ich stelle auf Pause, und schreibe in mein Logbook 15min entladen oder laden. bei einigen Kunden auch 45 min. alles uber 1 Std warten , incl. Laden ist USD85,-- die Std. = USD28,-- fur den Fahrer. Das wurde auch schon in Deutschland gemacht.

Aldi / Trader Joe in USA oder andere Ketten, nach 2Std. 110,-- die Std. USD 30 fur den Fahrer.

Wir waren auch schon soweit, das wenn sich der Kunde zuviel Zeit lasst, er wuste das wir nur laden konnten, und dann schicht hatten, das wir an der Rampe unsere 10 std. gemacht haben. 3 Rampen, 2 blockiert mit 10 Std. Pause, da kommt Freude auf. Wir haben active GPS systeme in unseren Fahrzeugen. Da ist NULL BS vom Kunden geduldet.

wir sehen wann wir ankommen, wie lang wir stehen zum laden.

Da kann der Kunde einen Erzahlen wann wir ankamen und wie lange es gedauert hat. Wie machen einen snap shot im Buro, und senden das zum Kunden.

Die Bezahlen dann sofort. Bei Neukunden nehmen wir auch gerne die Credit Card Information.:D

Rudiger

 

Zitat:

@Christian74 schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:20:10 Uhr:

Zitat:

@tommmmes schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:10:04 Uhr:

@Christian74

Habe auch nichts anderes behauptet.

Wenn du mit dem be-entladen nichts zu tun hast, kannst du selbstverständlich Pause machen.

Laut einem BAG-Beamten aber nur, wenn der Verlader mir sagen kann, wie lange es dauert. Wenn man mir sagt, warte so lange bis wir fertig sind (ohne Zeitangabe), muss ich auf Bereitschaftszeit stellen.

Und da ist wieder die Frage, werden Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit gezählt???

"Arbeitszeit"

Ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Der Fahrer befindet sich am Arbeitsplatz und übt seine Tätigkeit aus oder er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist.

Zur Arbeitszeit zählen:

Fahren

Be- und Entladen

Reinigung und Wartung des Fahrzeuges

Erledigung von gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten

Überwachung des Be- und Entladens

Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist

Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit da sie nicht zu deiner freien verfügung ist , du bist quasi verplant ..

am 25. Dezember 2014 um 8:31

Zitat:

@tommmmes schrieb am 23. Dezember 2014 um 14:23:33 Uhr:

"Arbeitszeit"

Ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Der Fahrer befindet sich am Arbeitsplatz und übt seine Tätigkeit aus oder er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist.

Zur Arbeitszeit zählen:

Fahren

Be- und Entladen

Reinigung und Wartung des Fahrzeuges

Erledigung von gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten

Überwachung des Be- und Entladens

Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist

Diese Aussage mag im arbeitsvertragsrechtliche Sinne gemäß §§ 611 BGB stimmen. Im Sinne der EG-VO 3821/85 und 561/06 in Verbindung mit den nationalen Umsetzungsvorschriften stimmt sie nicht!

Danach ist nämlich:

Zitat:

... die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende

(nach einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit) eben keine Arbeitszeit, sondern Schichtzeit!

und

Zitat:

... er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist...

ebenso keine Arbeitszeit, sondern Bereitschaftszeit!

und

 

Zitat:

... Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist...

ebenso keine Arbeitszeit, sondern Bereitschaftszeit!

Das ist ja das Problem bei der Fahrerbezahlung. Die Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz Fahrzeug kann arbeitsrechtlich (ohne Pausen) als Arbeitszeit gelten, aber nicht nach den Fahrpersonalvorschriften. Durch die unterschiedliche Definiton nehmen sich ja viele Arbeitgeber das Recht heraus, die "Arbeitszeit" im arbeitsrechtlichen Sinne auch nicht angemessen zu bezahlen (weil ist ja irgend eine andere Zeitdefiniton).

Und ganz viele Fahrer kennen nur Lenkzeiten und Ruhezeiten! Und das wird dann noch als Beweismittel auf den Aufschrieben so dokumentiert! Da hätte der Fahrer bei einer Klage hinsichtlich des Mindestlohns ein riesiges Problem! Er dokumentiert ja selbst, dass er nur gefahren ist und ansonsten Pause gemacht hat. Bei 90 Stunden Lenkzeit in der Doppelwoche (als dokumentierte Arbeitszeit) und einem Mindestlohn von 8,50 € kommt dann ein Bruttolohn von rund 1650 € raus. und bei einer mal angenommenen Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz (die Pausen schon abgezogen) von 250 bis 260 Stunden ergibt das dann umgerechnet einen Stundenlohn von rund 6 € oder weniger!

Ich bin mal auf die ersten Gerichtsurteile bezüglich des gesetzlichen Mindestlohns gespannt! Ich denke, die Arbeitgeber haben immer noch gut lachen, weil die Fahrer ihnen die Argumente frei Haus liefern.

Themenstarteram 25. Dezember 2014 um 9:37

Zitat:

 

Und ganz viele Fahrer kennen nur Lenkzeiten und Ruhezeiten! Und das wird dann noch als Beweismittel auf den Aufschrieben so dokumentiert! Da hätte der Fahrer bei einer Klage hinsichtlich des Mindestlohns ein riesiges Problem! Er dokumentiert ja selbst, dass er nur gefahren ist und ansonsten Pause gemacht hat. Bei 90 Stunden Lenkzeit in der Doppelwoche (als dokumentierte Arbeitszeit) und einem Mindestlohn von 8,50 € kommt dann ein Bruttolohn von rund 1650 € raus. und bei einer mal angenommenen Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz (die Pausen schon abgezogen) von 250 bis 260 Stunden ergibt das dann umgerechnet einen Stundenlohn von rund 6 € oder weniger!

Ich bin mal auf die ersten Gerichtsurteile bezüglich des gesetzlichen Mindestlohns gespannt! Ich denke, die Arbeitgeber haben immer noch gut lachen, weil die Fahrer ihnen die Argumente frei Haus liefern.

Und bei den BAG Kontrollen kann es hier schon zu Problemen kommen.

Fahren>Pause>Fahren>Fahren>Pause usw hier sind keine Be und Entladetätigkeiten aufgezeichnet ( Arbeitszeit ohne Lenkzeit) Keine Spedition fährt ohne Waren auf und abgenommen haben nur zum Spass rum.

 

am 25. Dezember 2014 um 10:05

So wird sich ab Januar hoffentlich einiges bei den Kollegen ändern:

Zitat:

Arbeitszeitgesetz

§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.

(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.

(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Nun gehen wir mal in die Praxis, z.B. anhand vom Begegnungsvekehren:

Fahrer fährt zum Begegnungsort, sattelt ab und stelt sein DTCO auf Pause oder Bereitschaft, während er z.B. 1 1/2 Stunden auf seinen Begegner wartet.

Wechselbrückenfahrer stellen Ihren DTCO ebenfalls mesit auf PAUSE - selbst während sie beim Umbrücken sind.

Beide können unmittelbar nach Erscheinen Ihrs Begegners sofort weiterfahren.

Die Damen und Herren von DHL, DACHSER, SCHENKER, NAGEL und wie sie alle heißen freuen sich ein Loch in den Arsch und amüsieren sich über die Blödheit der Fahrer, wenn diese dadurch frühe Ankunftszeiten erreichen.

So kommt man auf eine SCHICHTZEIT von 11 - 14 Stunden (oder mehr) und auf eine ARBEITSZEIT von nur 9 - 10 Stunden und bekommt da noch die Pausen- und Bereitschaftszeiten freudestrahlend vom Arbeitgeber abgezogen, obwohl man ja eigentlich sogar 11-14 Stunden ohne tatsächliche Pause zu Gange war.

DAMIT SOLLTE DER SCHLAUE FAHRER AB JANUAR MAL AUFHÖREN !!!

Stellt Eure DTCO während der Wartezeiten auf ARBEITSZEIT und putzt die Fenster, wechselt die Glühlampen, macht Papiere, oder, oder, oder ......

Kommt dann der Begegner endlich nehmt Euren Auflieger oder Eure Wechselbrücken und fahrt dann auf den Autohof und macht Eure Euch zustehende und gesetzlich vorgeschriebene Pause.

Mir den frühen Ankunftszeiten ist dann erstmal Schluss. Die o.a. Speditionshäuser werden nicht sehr erbaut darüber sein - und ich denke mal dass es spätestens Ende Januar dahingehend eine Übereinkunft geben wird, dass dann die gesamte Schichtzeit durchgängig als Arbeitszeit auch entlohnt werden wird.

Sicherlich muss man erstmal seine Freizeit investieren (man kommt ja noch später nach Hause), aber das ist den Einsatz allemal wert.

Der Arbeitgeber wird sich mit Sicherheit nicht dagegen wehren, denn er muss die Arbeitszeiten und entsprechnede (Mindest-)Entlohnung lückenlos aufzeichnen und nachweisen.

Die Zeiten, dass ich meinen DTCO auf Pause stelle, während ich auf meinen Begegner warte sind ab Januar jedenfalls Geschichte.

Zitat:

@chaotix schrieb am 25. Dezember 2014 um 11:05:27 Uhr:

So wird sich ab Januar hoffentlich einiges bei den Kollegen ändern:

... So kommt man auf eine SCHICHTZEIT von 11 - 14 Stunden (oder mehr) und auf eine ARBEITSZEIT von nur 9 - 10 Stunden und bekommt da noch die Pausen- und Bereitschaftszeiten freudestrahlend vom Arbeitgeber abgezogen, obwohl man ja eigentlich sogar 11-14 Stunden ohne tatsächliche Pause zu Gange war.

DAMIT SOLLTE DER SCHLAUE FAHRER AB JANUAR MAL AUFHÖREN !!!

Stellt Eure DTCO während der Wartezeiten auf ARBEITSZEIT und putzt die Fenster, wechselt die Glühlampen, macht Papiere, oder, oder, oder ......

Das sind deutliche und klare Worte. Aber leider gibt es noch ganz viele Fahrer ohne Rückgrat und ohne Arsch in der Hose.

Zitat:

Mir den frühen Ankunftszeiten ist dann erstmal Schluss. Die o.a. Speditionshäuser werden nicht sehr erbaut darüber sein - und ich denke mal dass es spätestens Ende Januar dahingehend eine Übereinkunft geben wird, dass dann die gesamte Schichtzeit durchgängig als Arbeitszeit auch entlohnt werden wird.

Das sollten möglichst viele Fahrer mal verinnerlichen! In unserem Weiterbildungsmodulen haben wir schon immer auf diese Notwendigkeit hingewiesen. es kommen aber immer ganz viele "abers".

Zitat:

Der Arbeitgeber wird sich mit Sicherheit nicht dagegen wehren, denn er muss die Arbeitszeiten und entsprechnede (Mindest-)Entlohnung lückenlos aufzeichnen und nachweisen.

Du sprichst mir aus der Seele! Er wird sich dageegen wehren wollen, aber bei der richtigen Handhabung durch desn Fahrer wird er sich nicht wehren können!

am 25. Dezember 2014 um 10:55

Ein guter Arbeitsgeber wird sich nicht dagegen wehren - sondern wird beim Spediteur höhere Preise durchdrücken.

Viele Unternehmer haben längerfristige Verträge für Ihre Linien. Und ein guter Arbeitgeber wird den Speditionen schon erklären, dass sich sein Fahrer nur an die gesetztlichen Regelungen hält.

Der Spediteuer wird mit Sicherheit nicht schriftlich anweisen, dass der Fahrer während seiner Wartezeit auf Pause zu stellen hat.

Auch jeder Fahrer der jetzt noch mit 90+ über die Autobahn brettert sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich ins eigene Knie schießt - denn ab Januar fährt er auf Stundenlohn, ob er Gehalt kriegt oder nicht !!

Am Monatsende werden die Stunden zu addieren sein.

In der Folge wird es auch dazu kommen, dass der Fahrer am Freitag der 2. Woche sagen kann:

Heute nur bis 13 Uhr - meine Arbeitszeiten für die Doppelwoche sind leider voll.

Themenstarteram 25. Dezember 2014 um 12:07

Na da rechnen wir mal:

188 Std 8,5 € =1598 € Brutto tutto

Ach wie komme ich auf 188 Std ?

Als Grundlage beziehe ich mich auf den § 21a wonach eine max Arbeitszeit von 48 std gelten dürfen x 52 Wochen abzüglich Urlaub komme ich auf eine max zulässige monatliche Arbeitszeit von 188 std.

Eigentlich kann der Umkehrschluß nur bedeuten den Stundenlohn auf min 12 € zu erhöhen damit sich Arbeiten noch rechnet.

Themenstarteram 25. Dezember 2014 um 12:10

Doppelt

am 25. Dezember 2014 um 12:26

Du irrst in der Grundlage Deiner Berechnung.

Die Berechnung eines Grundgehalts erfolgt nach der Formel:

Wochenstunden x 13 / 3

Ein Kalendervierteljahr hat immer 13 Wochen, deshalb werden die Wochensrunden mal 13 gerechnet und durch 3 Monate geteilt.

Sonst träfe Deine Berechnung ausschließlich auf den Februar zu, der immer 20 Arbeitstage hat.

Somit käme man auf 208 Srunden (48*13/3) = 1.768,- bei 8,50 €

So bleibt es letztendlich den bestehenden oder zu schließenden Arbeitsverträgen zu entnehmen, wie die Entlohnung erfolgt.

Keinesfalls sollte sich ein Fahrer darauf einlassen, sich nur die tatsächlich geleisten Stunden bezahlen zu lassen.

Das käme dann einer Zeitarbeitsfirma mit Arbeitszeitkonto ziemlich nahe.

Ebenso sollte man drauf achten, dass die Stunden 49 - 60 in einer Woche als Überstunden abzugelten sind - und zwar mit allen dafür vorgesehenen Zuschlägen.

Enthält ein Vertrag nichts zur Vergütung von Überstunden, muss der Arbeitgeber grundsätzlich auch dafür zahlen – wenn das betriebs- oder branchenüblich ist (§ 612 BGB). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es Tarifverträge in der Branche gibt, die die Bezahlung von Überstunden vorsehen, auch wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht unterzeichnet hat.

Themenstarteram 25. Dezember 2014 um 12:36

Der Urlaub dient aber nicht als Ausgleich für mehr geleistete Stunden,deshalb habe ich von den 52 Wochen 5 Urlaubswochen abgezogen und diese mit dem Durchschnitt der max. Arbeitszeit multipliziert, da mit Ausgleich nur im Durchschnitt 48 std die Woche möglich sind war die Rechnung 48 std x 47 Wochen = 2304 Jahresstunden : 12 Monate = 188 std

am 25. Dezember 2014 um 13:43

Da der Urlaub aber bezahlt wird, fliest er in die Berechnung mit ein.

Themenstarteram 25. Dezember 2014 um 15:25

Der Freizeitausgleich ist ein unbezahlter Ausgleich für bereits mehr geleistete Arbeit. Urlaubsanspruch dient zur Erholung des Arbeitnehmers und wird vom Arbeitgeber bezahlt.

Das sind zwei verschiedene Dinge die man nicht miteinander verwechseln sollte. Der Chef darf den Freizeitausgleich anordnen,auch wenn es den AN zeitlich nicht passt.

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