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arbeiten als selbstständiger Fahrer

arbeiten als selbstständiger Fahrer

Themenstarter

Hallo an alle,

 

Ich hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Folgende Situation. Ich fahre von Zeit zu Zeit für eine Transportfirma Touren innerhalb Deutschlands (max 12 Tonner). Mein Chef hat mich nun gefragt ob ich als selbstständiger Fahrer für ihn fahren würde. Alles wird gestellt, meine Investition ist meine Arbeit. Dazu kommen dann: Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung. Natürlich brauche ich einen Gewerbeschein, zahle meine Krankenkasse, Rente. Für die Stunden die ich fahre, schreibe ich der Firma eine Rechnung. Er sagt, ich würde wesentlich mehr Geld pro Stunde bekommen (zur Zeit 6,00 Euro netto /Stunde zuzüglich Spesen). Ich weiß natürlich, daß ich nur Geld bekomme, wenn ich auch fahre. Wenn nichts los ist, kann ich natürlich auch nur wenig Touren machen. Bedeutet: weniger Geld. Er hat natürlich den Vorteil, daß er die Sozialabgaben einspart und keinen Urlaub bezahlen muß. Er hat mir aber zugesagt, daß ich im Monat 150 bis zweihundert Stunden machen kann. Dummerweise hat er gesagt, daß ich es mir durchkalkulieren soll und ihm nächste Woche bescheidgeben soll, was ich mir für einen Stundenlohn vorstelle. Gefährlich für mich, ich will mich ja nicht unter Wert verkaufen und die Kalkulation muß ja auch stimmen. Ich hätte lieber einen Vorschlag von ihm gehört.

 

Kann mir jemand sagen, was in der Branche für einen selbstständigen Fahrer üblich ist? Bin für jede Hilfe dankbar.

 

Viele Grüße, Cobramann


Bevor Du an die Kalkulation gehst, solltest Du erstmal die rechtlichen Voraussetzungen dafür prüfen!

 

Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht da nämlich nicht aus. Du musst den Sachkundenachweis, sowie Deine finanzielle Leistungsfähigkeit (1. Fahrzeug 9.000,- Euro) nachweisen. Es ist nämlich egal, ob Du mit dem eigenen oder einem fremden Fahrzeug fährst!


Wenn mich nicht alles täusch brauchst du eine Konzession oder täusche ich mich da?

Und die zu bekommen ist so eine Sache, sonst würden warscheinlich jede Menge "slbstständige" Fahrer unterwegs sein.


buckdanny99 buckdanny99

Captain Ultimate

gab es da nichtmal das Problem mit Scheinselbstständigkeit wenn nur ein Auftraggebervorhanden ist.

 

müsstést Du dann auch einen Fahrer stellen bei Urlaub/Krankheit


Sofern man eine Konzession hat - und die braucht man wirklich - nimmt man das mit der Scheinselbständigkeit nicht ganz so genau. Wohl auch, weil nur wenige es schaffen, ausschließlich mit den Fahrten für einen Unternehmer über die Runden zu kommen. Grundsätzlich stellt das tatsächliche eine Problematik dar.

 

Bis dahin gilt es erst einmal, eine Konzession zu kriegen und ordentlich zu kalkulieren.


arbeiten als selbstständiger Fahrer

scaniachris und tonmann, ihr habt da wohl etwas falsch verstanden...

 

er möchte sich als fahrer selbstständg maachen und nicht als selbstfahrender unternehmer...

 

er möchte nur in der art einer leihfirma seine arbeitskraft zur verfügung stellen...

 

dazu braucht man keine konzezzion, sondern nur einen gewerbeschein...

 

@cobramann:

 

wie buckdanny schon schreibt, läufst du mit nur einem auftraggeber die gefahr, als scheinselbstständig zu gelten...

 

und wie du schon selber schreibst, bekommst du nur geld, wenn du auch fährst, sprich du trägst das risiko...

ob es dann im endeffekt wert ist sei dann mal dahingestellt...

 

wenn meine spedition einen leihfahrer bei einer agentur bestellt, weil die fahrzeit knapp ist, berechnet diese dann 250€ für eine schichtzeit...

 

allerdings handelt es sich dabei um 40t int fv...


Zitat:

scaniachris und tonmann, ihr habt da wohl etwas falsch verstanden...

er möchte sich als fahrer selbstständg maachen und nicht als selbstfahrender unternehmer...

er möchte nur in der art einer leihfirma seine arbeitskraft zur verfügung stellen...

dazu braucht man keine konzezzion, sondern nur einen gewerbeschein...

Oh, so betrachtet könntest du recht haben, so habe ich das garnicht gesehen. Nun spätestens auf´m Gewerbeamt werden sie ihm sagen ob das so einfach geht.

 

@cobramann

 

Überlege dir das gut, schließlich will man dir vermutlich nicht mehr Geld bezahlen sondern die "Unannehmlichkeiten" die man mit Angestellten hat auf dich abwälzen und Geschäftspartner haben für gewöhnlich keine Kündigungsfristen oder werden in irgendeiner Form vom Gesetzgeber geschützt. Da ist von heut auf morgen schicht im Schacht wenn es hart auf hart kommt. Da lebst du als Angestellter wehsentlich ruhiger.

 

Grüße


  • 1x

Eine Leihfirma darf keine selbstständigen Fahrer beschäftigen!

 

Zitat:

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

So steht das im GüKG.

 

Macht er geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen? JA

Befördert er Güter mit Kraftfahrzeugen (> 3,5 t)? JA

 

Zitat:

§ 3 Erlaubnispflicht

(1) Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.

Ist der gewerbliche Güterverkehr erlaubnispflichtig? JA

 

Fällt er unter eine Ausnahmeregelung? NEIN

 

Für die Lizenzpflicht ist es nicht maßgeblich, dass man eigene Fahrzeuge hat. Es reicht aus, dass man Güter mit Fahrzeugen größer 3,5 t Gesamtmasse gewerblich transportieren will.

 

In der Abgrenzung ergibt sich, dass eine Leihfirma nur dann selbständige Fahrer vermitteln darf, wenn die auch über eine ordentliche Lizenz verfügen.

 

Insoweit habe ich das sicherlich nicht falsch verstanden.


  • 1x

@ScaniaChris

soetwas habe ich mir fast gedacht, nur nicht gewust.

Ich wusste du sagst was dazu.:cool:

 

Grüße


Mir ist das bekannt, dass es solche Leihfirmen gibt, die das mit einem einfachen Gewerbeschein machen. Auch mir liegt so'n Vertrag vor. Wer so etwas macht, sehnt sich nach Problemen.

 

Mit der Scheinselbständigkeit habe ich nicht recherchiert. Werde ich vielleicht die Tage mal machen. Grundsätzlich stellt das ein Problem dar, aber durch die Erfordernis einer eigenen Konzession kann da durchaus drüber weg geschaut werden. Man könnte aber durchaus auch aushandeln, dass man immer mal wieder eine zusätzliche Tour mit dem LKW für einen anderen Auftraggeber fahren kann, dann wäre die Problematik entschäft. Hier gibt es also Gestaltungsmöglichkeiten.


arbeiten als selbstständiger Fahrer

Zitat:

Man könnte aber durchaus auch aushandeln, dass man immer mal wieder eine zusätzliche Tour mit dem LKW für einen anderen Auftraggeber fahren kann, dann wäre die Problematik entschäft.

So einfach ist das nicht. Wenn ich mich recht erinnere musst du mehr als 20% deiner Umsätze mit unterschiedlichen Auftraggebern erwirtschaften, so ist das mal definiert worden. So gesehen besteht da kein Gestaltungsspielraum. Mir ist aber auch kein Fall bekannt wo ein Unternehmer wegen der Scheinselbstständigkeit Probleme bekommen hat. Ich denke da an Tankstellenpächter, diverse Franchisemodelle ect.

Ich denke mal das läuft nach dem dem Grundsatz "wo kein Kläger....." oder andersgesagt so lange sich keiner daran stört läuft´s problemlos.


Hier muss man die Absicht dieser Regelungen bewerten. Durch die Sachkundeerfordernis, notwendige finanzielle Investition, die Versicherungspflichten und die ergänzenden erforderlichen unternehmerischen Aufgaben, muss die Tätigkeit anders bewertet werden, als wenn ein Büroangestellter als Selbständiger die gleichen Aufgaben erledigt, wie er das vorher als Arbeitnehmer auch gemacht hat. Auch die Möglichkeit, jederzeit für einen anderen Auftraggeber tätig werden zu können, fließt in diese Bewertung mit ein.

 

Nicht nur aus diesen Gründen, sehe ich nicht wirklich eine Gefahr der Scheinselbständigkeit.

 

Spätestens wenn die Ehefrau auf Teilzeitbasis noch die Buchhaltung macht, können die Regelungen zur Scheinselbständigkeit gar nicht mehr angewendet werden.


@ScaniaChris

 

Ich sehe das ähnlich. Mit der Scheinslebstständigkeit verhält es sich wie mit vielen Gesetzen in unserem Land, die für den Fall das...., eine Rechtliche Grundlage vorhanden ist und der Staat handlungsfähig bleibt. Der eigentliche Grund warum man Gesetze zur Scheinselbstständigkeit geschaffen hat waren Tendenzen Arbeitnehmer zu selbstständigen Subunternehmern zu machen und damit Lohnnebenkosten abzuschaffen und das Risiko zu senken. Wie bereits schonmal erwähnt, einen Vertragspartner wird man schneller los als einen Angestellten. Von der Sache her ein Gesetz zum Schutz des klassischen Angestellten und vor allem zum Schutz der Lohnnebenkosten ;). Nun das trifft aber in unserem Fall zu, ein Angestellter soll zum Subunternehmer gemacht werden. Ich glaube aber das spätestens bei der Gewerbeanmeldung sich die Sache erledigt haben wird und sich damit die Frage nach der Scheinselbstständigkeit nicht stellt.


ongelbaegger ongelbaegger

Fahrzeugbau & Inst.

Das ist ja auch logisch nachvollziehbar. Mit der Transportunternehmung kannst Du ja augenblicklich für einen anderen Autfraggeber tätig werden. Das braucht nur einen Anruf. Das liegt in der Natur der Sache. Bei den Supermarktangestellten, die Regale einräumen, (diese wurden immer gern als Beispiel genommen) ist diese Scheinselbstständigkeit doch von vornherein offensichtlich.


Ich glaube, daß beantwortet alles nicht so richtig die Frage von cobraman.

 

Zunächst sind die von ihm jetzt verdienten 6 € netto die Stunde nicht die Welt. Mit der selbständigen Fahrertätigkeit will er sich verbessern. Nein, falsch, verbessern will sich nur sein Chef. Denn es wurde ja schon angesprochen: Er verdient nur noch etwas, wenn er arbeitet. Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällt ersatzlos weg, ebenso Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. An Feiertagen hat er frei, da gibt es dann aber auch kein Geld für. Wenn er krank wird oder Urlaub machen möchte, muß er entweder einen Ersatzmann stellen und bezahlen, oder braucht das nicht und verdient in der Zeit auch nichts.

Gegen all das kann man sich versichern, das zahlt man dann aber voll aus der eigenen Tasche. Steuern darf man im Voraus zahlen, eine Buchführung ist zu machen, am Jahresende benötigt man einen Steuerberater, der kostet auch ganz ordentlich. Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer funktioniert dann nicht mehr.

 

Wenn er jetzt also 6 € netto hat, sind das rund 10 € brutto. Als Fahrer arbeitet er mehr als 38,5 Stunden in der Woche und kommt auf (ich rate mal) 2000 brutto. Sein Chef legt zur Zeit seinen Teil der Sozialabgaben dazu, macht etwa 3300. Mit ein bißchen Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung kostet er seinen Chef dann 45000 € im Jahr. Und da möchte sein Chef sparen. Und da sagt dann schon die Logik, daß cobraman mit weniger nicht zurecht kommen wird. Denn seine Nebenkosten werden höher sein und das Risiko liegt auch bei ihm. Oder in Zahlen: bei tatsächlich 200 Arbeitstagen im Jahr sollte er von seinem Chef mindestens 22,50 € pro Stunde verlangen. Und hoffen, daß die ihm abgeforderte Stundenzahl nicht plötzlich sinkt.

 

Fazit: Es lohnt sich nicht wirklich. Und wenn er seinem Chef 22,50 sagt, schlägt der ganz erschrocken Kabolz.


  • 1x
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