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Anzahl an Fahrzeugschlüssel

Themenstarteram 30. August 2007 um 6:02

Hallo,

seit paar Tagen bin ich ein A4 Besitzer (Bj07/2001, Limosine).

Beim Kauf gab mir der freundliche :) 2 Schlüssel mit Fernbedienung mit.

In der Betriebsanleitung steht das ein zusätzlicher kleiner Notschlüssel dazugehört.

Bei einem Anruf meinte der Händler das wäre nur bei manchen Modellen so, was ich aber bezweifele.

War bei euch dieser Notschlüssel dabei?

Ich sehe keinen Sinn das nur bei manchen Modellen einer dabei ist...

 

Gruß

 

 

54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von d4rkst4r

Zitat:

Original geschrieben von bauks

Ich habe für meinen B6 insgesamt 4 Schlüssel:

2x FFB

1x kleiner Plastik-Notschlüssel

1x "norm." Werkstatt-Schlüssel (mit Werkstattsymbol)

Ich denke der Werkstattschlüssel ist abhängig von der Ausstattung. Wer einen Avant ohne abschließbares Handschuhfach sein eigen nennt, braucht ja nicht wirklich einen solchen. Der Werkstattschlüssel verhindert normalerweise doch den Zugriff auf das abgeschlossene Handschuhfach und den Kofferraum bei einer Limo.

Ja, stimmt. Das abschließbare Handschuhfach war erst nach meinem Bj. optional.

Der Werkstattschlüssel ermöglicht zwar Türöffnen und Starten aber keinen Zugriff in's verschlossene Handschuhfach und Kofferraum (Limo).

hmm... ich habe lediglich 2 normale schlüssel mit meinem s4 bekommen (beim audi händler).

ist das jetzt ein problem?! in einer woche habe ich den wagen 1 jahr, falls ich noch ansprüche geltend machen kann, dann bleiben mir wohl noch 7 tage...

Beim TT hatte ich auch 4 Schlüssel (2xFFB, 1xNormalschlüssel, 1xPlastik) und jetzt auch nur noch 3. Allerdings steht von dem einen auch nix mehr in der Bedienungsanleitung...

Zitat:

Original geschrieben von Nisco

hmm... ich habe lediglich 2 normale schlüssel mit meinem s4 bekommen (beim audi händler).

ist das jetzt ein problem?! ...

Nur wenn die Kiste geklaut wird!

Jede Versicherung, die etwas auf sich hält, beschäftigt einen Spezialisten, der bis drei zählen kann.

Dem muss man dann die Schlüssel zum Nachzählen zeigen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nisco

hmm... ich habe lediglich 2 normale schlüssel mit meinem s4 bekommen (beim audi händler).

ist das jetzt ein problem?! in einer woche habe ich den wagen 1 jahr, falls ich noch ansprüche geltend machen kann, dann bleiben mir wohl noch 7 tage...

Solange lt. Vetrag oder Bedienungsanleitung alle Schlüssel vorhanden sind, wirst du keine Versicherungsprobleme bekommen.

am 30. August 2007 um 9:57

bei mir liegt nix im handschuhfach...

Zitat:

Original geschrieben von bauks

Zitat:

Original geschrieben von Nisco

hmm... ich habe lediglich 2 normale schlüssel mit meinem s4 bekommen (beim audi händler).

ist das jetzt ein problem?! in einer woche habe ich den wagen 1 jahr, falls ich noch ansprüche geltend machen kann, dann bleiben mir wohl noch 7 tage...

Solange lt. Vetrag oder Bedienungsanleitung alle Schlüssel vorhanden sind, wirst du keine Versicherungsprobleme bekommen.

Das ist Schwachsinn! Denkst du wenn dir ein Schlüssel geklaut wird ändert sich ein Vertrag oder eine Bedienungsanleitung? Dann hast du den Schlüsselverlust bei der Vers. zu melden und die sagen dir was nun gemacht werden muss.

Da könnte ja jeder daherkommen... Mir wurden zwar alle 3 Schlüssel geklaut, aber keine Ahnung wieso mein Auto auf einmal weg ist.

Wobei Nisco ein Problem hat wenn laut seinem Kaufvertrag ALLE Schlüssel übergeben wurden und er den Vertrag wohl oder übel unterschrieben hat. Da kann sich dein AZ ziemlich quer stellen, da du "alle Schlüssel bekommen hast" von denen.

Zitat:

Original geschrieben von bauks

 

Solange lt. Vetrag oder Bedienungsanleitung alle Schlüssel vorhanden sind, wirst du keine Versicherungsprobleme bekommen.

Zitat:

Das ist Schwachsinn! Denkst du wenn dir ein Schlüssel geklaut wird ändert sich ein Vertrag oder eine Bedienungsanleitung? Dann hast du den Schlüsselverlust bei der Vers. zu melden und die sagen dir was nun gemacht werden muss.

 

Also, ich sehe da schon einen Unterschied wieviele Schlüssel im Kaufvertrag angegeben sind. Dann kann ja der Käufer im Falle eines Verlustes auch nur für die (beispielsweise) zwei Schlüssel verantwortlich gemacht werden. Wenn er dann einen dieser beiden Schlüssel verliert muss er selbstverständlich aktiv werden.

@nisco:

Zitat:

ist das jetzt ein problem?! in einer woche habe ich den wagen 1 jahr, falls ich noch ansprüche geltend machen kann, dann bleiben mir wohl noch 7 tage...

Nein. Für so etwas kommt keine Garantie bzw. Gewährleistung auf.

Hast Du im Kaufvertrag stehen, daß Du nur 2 Schlüssel bekommen hast, dann hast Du Pech. Steht es nicht drin, müsstest Du beweisen können, daß Du tatsächlich nur 2 Schlüssel bekommen hast, da Du auch den Werkstattschlüssel und/oder Plastikschlüssel hättest verlieren können. Auch das sieht also recht schlecht aus.

Was die Versicherung angeht: es kann in der Tat Ärger geben, da ja irgendjemand jetzt den Schlüssel von Deinem Fahrzeug hat.

Ich würde mal mit Deinem Händler, Audi und der Versicherung telefonieren, um ganz sicher zu gehen.

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

Zitat:

Original geschrieben von bauks

Solange lt. Vetrag oder Bedienungsanleitung alle Schlüssel vorhanden sind, wirst du keine Versicherungsprobleme bekommen.

Das ist Schwachsinn! Denkst du wenn dir ein Schlüssel geklaut wird ändert sich ein Vertrag oder eine Bedienungsanleitung? Dann hast du den Schlüsselverlust bei der Vers. zu melden und die sagen dir was nun gemacht werden muss.

Ist es nicht! Woher soll der Käufer denn wissen, dass ein Schlüssel gestohlen wurde?

Wenn lt. Vertrag "alle" (hier: zwei) Schlüssel übergeben wurden und auch lt. Anleitung kein Dritter erwähnt wird, kann niemand vom Käufer verlangen, dass er einem dritten Schlüssel hinterherjagd!

Woher soll er auch wissen, wieviele es insgesamt gibt (zumal es auch ab Werk offensichtlich verschieden gehandhabt wird)?

Somit kann die Versicherung ihm keine "Fahrlässigkeit" unterstellen und müsste bei Vorlage aller Schlüssel zahlen.

Es steht im Handbuch wieviele Schlüssel zum Fahrzeug gehören.

Jede Unregelmäßigkeit muss im Vertrag aufgeführt werden. In dem Fall hier dürfte das nicht der Fall sein, also wurde das Auto "komplett" übergeben, das hat der Käufer unterschrieben und nun hat dieser den Mist da!

Da könnte jeder kommen und sagen dass er nur 1 oder 2 Schlüssel bekommen hat und der Rest in der Weltgeschichte bei gott weiß wem rumliegt und somit das Fahrzeug höchstgradig diebstahlgefährdet ist!

Nehmen wir wirklich mal an dass das Auto gestohlen wird! Das wird gemeldet, die Versicherung wird prüfen ob alle Schlüssel vorhanden sind. Sind sie nicht! Die Versicherung beginnt zu grinsen und zückt ihre Vertragsklauseln und du kriegst einen heulkrampf. Ausreden werden die nicht interessieren.

Schlüsselverlust ist zu melden und unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

P.S. der Käufer hätte hier ganz klar nach dem Kauf bei durchsicht des Handbuches merken müssen dass etwas am Wagen fehlt und dann nochmal auf den Händler zugehen müssen und an einer Lösung arbeiten.

Vielleicht hast du ja einen guten Kontakt zum Händler und fragst mal ganz vorsichtig wieso dieser Schlüssel bei dir nich dabei war. Vielleicht verwart er ihn in seinem Tresor für dich :)

Ich vermute, das kein Gebrauchtwagenkäufer sich vor Kaufvertragsabschluss mit der Betriebsanleitung des neuen Fahrzeugs vertraut gemacht haben wird (in dem die Schlüsselanzahl genannnt ist).

Mal losgelöst von dem beschriebenen Fall :

Was ist in dem Fall, das gemäß Kaufvertrag nur zwei Schlüssel übergeben wurden ?

Es kann dann doch (was mein Rechtsempfinden angeht) niemand vom neuen Eigentümer erwarten das er sich auf die Suche nach einem Werkstattschlüssel o.ä macht, bzw. dann ja nahezu gezwungen ist, den Kauf des Fahrzeugs aus Sicherheitsgründen abzulehnen.

Mir persönlich war vor dem Kauf bewusst wieviele Schlüssel zum Fahrzeug gehören und wie schon geschrieben sollte einem dies spätestens beim 1. Blick ins Handbuch klar werden.

Wenn der Verkauf bestätigt dass nur 2 Schlüssel vorhanden sind sollte dies nicht die Sorge des Käufers sein.

Habe vor 3 Monaten Audi A4 gekauft 11/2006 war alles da wie in der Betriebsanleitung bis auf den Kunstoffanhänger mit der Codenummer (man kann das nicht nachbestellen, mein Händler hat Mir gesagt das er anscheind das verloren hat, aber falls ich Schlüssel verliere kann er aber über Fahrzeugbrief einen Nachbestellen), Frau war aber im Urlaub: habe bei Versicherung telefonisch gemeldet aber nichts gekriegt, dann per Einschreiben alles aufgesetzt und dann nach 4 Wochen Schriftliche Bestätigung gekriegt:

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben und Teilen mit, daß durch den Verlust bzw. Nichterhalt des Kunstoffanhängers mit der Codenummer, Ihnen keine versicherungstechnischen Nachteile entstehen. Wir haben dies hier auch in unseren Unterlagen vermerkt. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.

MFG

Ich habe Mich so geärgert weil wenn du eine Versicherung abschließt hast das am Nächsten Tag im Briefkasten, wenn du aber was brauchst dann wartest Ewig. Bei Mir ist so, das was im Handbuch drin ist muss da sein (Schlüsseln etc.), wenn was fehlt dann Versicherung melden und schriftlich geben lassen.

MFG

turbo1.8

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