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Audi A6 4F:

Antwort auf die oft diskutierte Frage "LED Soffitte erlaubt oder nicht"?

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Antwort auf die oft diskutierte Frage "LED Soffitte erlaubt oder nicht"?

Ich hab hier viele Diskussionen gesehen und was interessanntes im Netz gefunden!

Zitat:

 

da das Thema LED-Kennzeichenbeleuchtung immer wieder eine Rolle spielt, starte ich dieses Thema mal. Um auch wirklich eine offizielle Bestätigung zu haben und nicht nur eine Vermutung, habe ich Anfragen zu TÜV und Dekra geschickt. Die Antworten sind einstimmig, im folgenden von mir zusammengefasst.

 

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, um auf LED-Kennzeichenbeleuchtung umzurüsten:

 

1) Austausch des Leuchtmittels (konventionelle Soffitte) gegen eine LED-Soffitte.

Diese Lösung ist die einfache und günstigste Lösung. Sie ist nicht zulässig. Die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung eines jeden Fahrzeugs hat eine Bauartgenehmigung, die auch für das Leuchtmittel gilt. Wird ein anderes Leuchtmittel eingesetzt, in diesem Fall also eine LED-Soffitte, erlischt diese Genehmigung mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Eintragungen, Einzelabnahmen oder sonstige Ausnahmen sind nicht möglich, auch E-Prüfzeichen oder sonstiges auf den LED-Soffitten haben keinerlei Einfluss auf deren Zulässigkeit.

 

 

2) Austausch der kompletten Kennzeichenbeleuchtungseinheit

Hierbei wird die gesamte technische Einheit der Kennzeichenbeleuchtung getauscht, z.B. gegen die Beleuchtung anderer Fahrzeuge, die ab Werk über LED-Kennzeichenbeleuchtung verfügen. Diese Modifikation ist laut TÜV und Dekra zulässig, sofern eine sach- und fachgerechte Montage möglich ist. O-Ton Dekra: "Es ist darauf zu achten, dass die Anbringung den Bedingungen der Leuchten entspricht. Abstände und Leuchtwinkel können erheblich abweichen. Daher kann u.U. nur der Austausch einer herkömmlichen Leuchte gegen eine bauartgenehmigte LED-Leuchte am alten Einbauort Probleme bereiten."

 

 

Hintergrund der Sache ist, dass LED-Leuchtmittel über andere Abstrahlwinkel verfügen als Glühlampen. Bei jeglichen Zubehör-LED Leuchten die über eine Zulassung verfügen, handelt es sich daher immer um eine geprüfte Einheit aus Leuchtmittel und Leuchte. Aufgrund der genannten Abstrahlwinkel können andernfalls die geforderten lichttechnischen Eigenschaften nicht sichergestellt werden.

 

Zitat Ende!!

 

So und ich mach mal ein Bild rein, von der originalen Audi LED Kennzeichenbeleuchtung, die ich in meinen A6 reingemacht habe.

Wie ich finde, ist die Helligkeit nicht zu übertrieben und macht kein Flutlicht aus der Kennzeichenbeleuchtung. Aber wichtiger ist, sie ist legal, zugelassen und kostet NICHT mehr wie der andere Kram!



  • 1x

hätte ja in den schon bereits vorhanden thread gut reingepasst. ;)


Verstehe auch nicht, wo denn nun die Neuigkeit versteckt sein soll :confused:

In jedem der anderen Threads zu diesem Thema wirst du diesen Hinweis wohl auch finden.


Bitte den bestehenden LED-Thread verwenden.

 

Vielen Dank.

 

*** closed ***


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