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Antriebswelle defekt bei ML 320

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Mercedes ML-Klasse W163

Antriebswelle defekt bei ML 320

Themenstarter

Hallo alle zusammen,

 

als Frage in die Runde der ML-Gemeinde, der ADAC hat beim Dicken auf einen Schaden an der Antriebswelle hinten getippt. Fahrzeug ist ein ML 320 aus 1998 mit 200.000KM.

Was mich interessiert, ist dies ein häufiger auftretender Defekt und bei welcher Laufleistung ist der Schaden aufgetreten. Es geht hier um Gewährleistungsansprüche gegen einen Händler.

 

Bitte um Info welche Welle bei Euch defekt war und Laufleistung.

 

Danke in die Runde

 

prhj


Gewährleistung nach 200000 km und einem 14 Jahre alten Auto, das glaube ich ehrlich gesagt nicht.

Die meisten Antriebswellen werden zerstört weil vorher die Manschetten undicht waren und das Fett verloren gegangen ist.

Diese Art von Schäden selbst nach der o. g. Laufleistung tritt nicht allzu häufig auf.

 

Wenn der Händler die Welle wirklich tauschen sollte, dann holt er sich garantiert eine gebrauchte mit ähnlicher oder höherer Laufleistung (die km-Angaben kann man ja nicht prüfen) vom Schrotti.

 

Versuch eine Geldrückzahlung vom Verkäufer zu bekommen und kauf das Teil im Zubehör neu, dann hast du auch was länger von.


Hallöchen,

die Wellen sind bei mir noch alle tadellos, ich vermute aber, daß diese schon mal alle getauscht wurden. (ML55, BJ2000, jetzt 217TkM) Es kleben sogar noch die Aufkleber drauf...

 

Leider hast Du Dein Problem nicht genauer ausgeführt...

Bei einem FZ mit der von Dir genannten Laufleistung dürfte ein solcher Schaden eher als normal und eventuell sogar "fällig" anzusehen sein.

 

Die Frage, die sich DIR jetzt stellen wird, ist aber vermutlich eine andere: Bestand der Fehler schon bei Fahrzeugübergabe oder nicht ? Rein rechtlich muss der Händler den Nachweis führen, daß dem NICHT so war. Wie macht sich das in Deinem Falle denn bemerkbar? Und - WAR es schon bemerkbar, als Du den Wagen bekommen hast ?

 

Danach stellt sich die Frage, ob es sich hier im juristischen Sinne um ein "Verschleissteil" handelt. Hängt, wenn es ganz böse kommt, vom zuständigen Richter ab... (GANZ in Ordnung kann´s ja eigentlich nicht gewesen sein bei der Übergabe...? )

 

Bevor ich die dicke Kelle rausholen würde - es kommt auch immer auf den Händler an....ich würde mir da einen KVA von einer freien Werkstatt Deines Vertrauens holen und damit beim Händler vorstellig. Erst mal schauen, wie der sich dazu stellt - und was er von sich aus anbietet.... Jenachdem, wie dieser reagiert, kann man sich z. B. auf 50/50 odgl. einigen - oooder dann doch den Rechtsweg beschreiten, was zumindest den Einsatz eines Anwalts notwendig macht. Will eigentlich keiner.....

 

Aber - wie geschrieben - da fehlen einige Infos... :)

 

Viel Erfolg wünsch ich - wenn der Wagen sonst topfit ist und der Preis stimmte, kann man damit wohl leben...

 

Matthias


Da müsste man noch hinterfragen ob eine Probefahrt vor dem Kauf gemacht wurde und ob es dabei Beanstandungen gab. Und wie der damalige und der heutige km-Stand ist.


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