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Anrufsammeltaxi/Ruftaxi Vergaba an Mietwagenbetrieb ??
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Hier eine kleine Genehmigungsfrage: Anrufsammeltaxi oder auch Ruftaxi genannt wird immer mehr von den Gemeinden als Busersatz eingeführt. Das Anrufsammeltaxi fährt zu geplanten Uhrzeiten und festgelegten Haltestellen nach telefonischer Vorbestellung. Wie verhält sich das Genehmigungsrechtlich mit Mietwagen ? Das Mietwagenunternehmen darf lt. § 49 Abs. 4 PBefG nur Fahrten ausführen, die von Fahrgästen im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Da beim Anrufsammeltaxi allerdings mehrere Fahrgäste an verschiedenen Haltestellen ein- bzw. aussteigen können, kann obengenannter Mieter den Zweck, Ziel und Ablauf nicht selbst bestimmen, sondern er ist von der Gemeinde vorgeschrieben. Darf die Gemeinde ein Mietwagenunternehmen für Anrufsammeltaxi zulassen ? Weiterhin darf die Gemeinde das "Anrufsammeltaxi oder Ruftaxi" dann nicht so bewerben, da einem Mietwagen den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale nicht verwendet werden dürfen (lt. PBefG) Fragen über Fragen,... aber ich denke, es gibt hier Jemanden, der sich damit auskennt. |
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Fürs Ruftaxi bedarf es einer Genehmigung nach § 42 PBefG. Taxi und Mietwagenunternehmer sind nur Auftragnehmer des Genehmigungsinhabers(meist der Kostenträger). Der Fahrgast schließt insofern auch keinen Beföderungsvertrag mit den Taxi bzw. Mietwagenunternehmern.........
Insofern, ja das ist zulässig.
Ob die Bezeichung Ruftaxi zulässig ist? Ist doch wurscht. Was glaubst du, was die Aufsichtbehörde mit dir macht, wenn du Ihr wegen Pillepalle ans Bein pinkelst?
Brillenträger ;)
alkso einer Genehmigung nach PbefG bedarf es ja in jedem Falle! Ist ja keinesfalls freigestellter Verkehr.
Ob und inwieweit es sich hier beim Einsatz von Mietwagen um unzulässige Einzelplatzvermietung handelt hängt von Art und Wesise des Verkehres ab.
Handelt es sich um den klassischen Rufbus, der auf einer Linie auf Abruf feste Touren bedient, kann ma sicherlich von einer Vermietung im ganzen ausgehen.
handelt es sich um klassischen AST sehe ich das anders. Hier findet definitiv Einzelplatzvermietung statt, die Ziele können vcon der Line abweichen und Kunden haben einen Entfernungsabhängigen Tarif zu zahlen!
Ich würde mit der zuständigen Genehmigungsbehörde sprechen... solche Verträge gehören ja in der Regel mindestens vorgelegt, wenn nicht genehmigt!