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Annahmezwang Kfz-Haftpflicht PfllVG §5

Themenstarteram 9. September 2014 um 11:57

Hallo,

neulich hat mir ein Bekannter erzählt, er hätte eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen wollen und man habe ihn aufgrund eines negativen Schufa Eintrags wieder weggeschickt.

Soweit ich weiß gibt es ja einen Annahmezwang, muss man hierbei was besonderes beachten?

Im Gesetzestext steht "Der Antrag..." wie wird das ausgelegt? Muss das schriftlich passieren oder reicht ein persönliches Erscheinen mit der Bitte um eine Versicherung?

Beste Antwort im Thema

Nicht alle Versicherer prüfen die Schufa, somit sollte es noch genug Auswahl geben.

Persönlich würde ich keine eVB an Leute ausgeben bei denen es dauernd mit der Zahlung nicht klappt.

Annahme nach Pflichtversicherungsgesetzt kann man beim Versicherer schon anfragen. Jährlich Zahlung versteht sich dann von selbst. Die Bearbeitung kann dann mal länger dauern...

Ich wüsste jetzt in der Vergangenheit keinen Fall in dem tatsächlich eine Annahme wegen Pflichtversicherung nötig war. Bisher ging alles immer auf dem normalen Weg und von totalen Chaoten nimmt man dann als Vermittler / Makler/ Agentur usw. sowieso lieber Abstand und kümmert sich nicht weiter.

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Nicht alle Versicherer prüfen die Schufa, somit sollte es noch genug Auswahl geben.

Persönlich würde ich keine eVB an Leute ausgeben bei denen es dauernd mit der Zahlung nicht klappt.

Annahme nach Pflichtversicherungsgesetzt kann man beim Versicherer schon anfragen. Jährlich Zahlung versteht sich dann von selbst. Die Bearbeitung kann dann mal länger dauern...

Ich wüsste jetzt in der Vergangenheit keinen Fall in dem tatsächlich eine Annahme wegen Pflichtversicherung nötig war. Bisher ging alles immer auf dem normalen Weg und von totalen Chaoten nimmt man dann als Vermittler / Makler/ Agentur usw. sowieso lieber Abstand und kümmert sich nicht weiter.

@tomtom

So sehe ich das auch, bisher haben meine KFZ Kunden immer pünktlich bezahlt.

OBwohl, einen gab es da mal, war ein Festwirt, mußte immer hin, das Geld in Bar abholen, hatte aber JAhreszahlung, grins.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Hallo,

neulich hat mir ein Bekannter erzählt, er hätte eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen wollen und man habe ihn aufgrund eines negativen Schufa Eintrags wieder weggeschickt.

Soweit ich weiß gibt es ja einen Annahmezwang, muss man hierbei was besonderes beachten?

Im Gesetzestext steht "Der Antrag..." wie wird das ausgelegt? Muss das schriftlich passieren oder reicht ein persönliches Erscheinen mit der Bitte um eine Versicherung?

Wer hat ihn denn abgelehnt? Ein Vertreter des Versicherers? Ein freier Makler? Die Gesellschaft selbst?

Grundsätzlich muss der Versicherer einen in der Haftpflichtversicherung (im gesetzlichen Rahmen) annehmen. Die Kasko muss von der Gesellschaft nicht versichert werden.

Von der Annahmepflicht gibt es Ausnahmen. Diese regelt § 5 IV PflVG.

Zitat:

(4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,

2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder

3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.

Wie Du einen Antrag (Willenserklärung) stellst (äußerst) ist theoretisch grundsätzlich egal. Die Beweislage solltest Du jedoch im Auge behalten.

Phaeti

von einem bekannten ( privatinsolvenz ) weiß ich, der musste auch das geld bar vorbei bringen. ohne barzahlung kein vertrag und erscheint er das jahr später nicht und zahlt wieder bar, flattert die kündigung ins haus. begründung vom vertreter war, das die versicherung bei solchen personen angst hat das die dem geld hinterher rennen wenn der insolvenzverwalter alles über den selbstbehalt pfändet und nix mehr für die versicherung da ist zum abbuchen. habe es auch schon von anderen gehört. scheint jetzt wohl die praxis zu sein

Themenstarteram 9. September 2014 um 16:25

Zitat:

Nicht alle Versicherer prüfen die Schufa, somit sollte es noch genug Auswahl geben.

Na dann nenn mal ein paar ;)

 

Zitat:

Persönlich würde ich keine eVB an Leute ausgeben bei denen es dauernd mit der Zahlung nicht klappt.

Ich würde persönlich auch gerne bestimmten Leuten ihren rechtlichen Anspruch versagen - aber wir leben ja glücklicherweise in einem Rechtsstaat.

Zitat:

Annahme nach Pflichtversicherungsgesetzt kann man beim Versicherer schon anfragen. Jährlich Zahlung versteht sich dann von selbst. Die Bearbeitung kann dann mal länger dauern...

Er hat ja in der Filiale direkt angeboten, die Jahreprämie sofort bar zu bezahlen.

Zitat:

Wer hat ihn denn abgelehnt? Ein Vertreter des Versicherers? Ein freier Makler? Die Gesellschaft selbst?

Die Mitarbeiterin einer regionalen Versicherung mit örtlicher Niederlassung.

Zitat:

Grundsätzlich muss der Versicherer einen in der Haftpflichtversicherung (im gesetzlichen Rahmen) annehmen. Die Kasko muss von der Gesellschaft nicht versichert werden.

Das hatte ich auch so in Erinnerung... er wollte auch nur eine Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Wie Du einen Antrag (Willenserklärung) stellst (äußerst) ist theoretisch grundsätzlich egal. Die Beweislage solltest Du jedoch im Auge behalten

Schade, er war alleine bei der Versicherung...

Aber danke Phaeti für die einzigen, dafür guten Infos :)

Viele örtliche Geschäftsstellen haben nicht mal eine Kasse und dürfen kein Bargeld annehmen, da auch die örtliche Buchhaltung fehlt (was früher nicht der Fall gewesen ist).

Habe Beitrag für Mopedkennzeichen in 2014 kassiert, mußte das mit einem bestimmten Formular Bar bei einer Post-Stelle einzahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zitat:

Wer hat ihn denn abgelehnt? Ein Vertreter des Versicherers? Ein freier Makler? Die Gesellschaft selbst?

Die Mitarbeiterin einer regionalen Versicherung mit örtlicher Niederlassung.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zitat:

Wie Du einen Antrag (Willenserklärung) stellst (äußerst) ist theoretisch grundsätzlich egal. Die Beweislage solltest Du jedoch im Auge behalten

Schade, er war alleine bei der Versicherung...

Naja, so wie es sich anhört ist es ein Vertreter der Gesellschaft (anders Makler!) . Damit vertritt er die Gesellschaft und folgedessen ist diese für sein Handeln verantwortlich.

Im Zweifel könnte man nochmal zu zweit oder mit mehren Personen hingegen und die eVbA einfordern und bei erneuten Versagen ihn mal dezent auf das PflVG hinweisen und das ein Verstoß durchaus strafrechtlich verfolgbar ist (Vorsichtig in der Formulierung, sondern begehst Du Nötigung! - was ebenfalls eine Straftat wäre).

Aber was bringts... Er will Euch nicht als Kunden. Wollt Ihr ernsthaft von jemand beraten werden, der Euch nicht beraten will? Das ist doch widersinnig und wird vermutlich nur auf eine "Abwehrprämie" hinauslaufen.

Sucht Euch doch lieber einen bodenschädiger Vertreter / Makler der es nicht doof kommentiert, wenn man auch mal monetär schlechte Phasen durchmacht.

Nur meine Meinung

Gruß Phaeti

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Viele örtliche Geschäftsstellen haben nicht mal eine Kasse und dürfen kein Bargeld annehmen, da auch die örtliche Buchhaltung fehlt (was früher nicht der Fall gewesen ist).

Habe Beitrag für Mopedkennzeichen in 2014 kassiert, mußte das mit einem bestimmten Formular Bar bei einer Post-Stelle einzahlen.

Kasse ist doch nur was für alte Hasen. Mit der Zeit gehen :-)

Wir können auf einen sogenannte unechten Vertrag Geld buchen.

Wenn ich solche Fälle habe / hatte gehe ich folgt vor:

  • Ich lege eine Vertragsnummer im Bestandsführungssystem an
  • Ich stelle einen Stopp des Exkasso bei Überzahlung ein,
  • Ich sage dem VN er soll die Prämie gemäß Antrag / ggf. anteilige Prämie überweisen.
  • Nach Zahlungseingang kommt es zu einer Überzahlung, da die Prämie erst mit Policierung gebucht wird.
  • Ich policiere nach Zahlungseingang den Antrag und buche damit die Prämie im System.
  • Der Inkassosaldo steht damit unmittelbar nachdem ich policiert habe wieder auf Null.

Alle sind glücklich - geht doch, wenn der VN will! Sogar mit Kaskobeitrag!

Gut zugegeben, ist ein wenig mehr Aufwand. Aber meiner Erfahrung nach sind, die die Ihre Zahlungsprobleme vor Vertragsabschluss ankündigen, die die dann auch treu zahlen.

Der der sich es eigentlich nicht leisten, sagt nichts, läuft ins Erstbeitragsmahnverfahren, Rücktritt, etc.. und holt sich dann eine eVb einer anderen Gesellschaft. Das sind die, die Probleme machen und in Zeiten der maschinellen Massen - / Stapelverarbeitung abtauchen (können).

Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zitat:

Nicht alle Versicherer prüfen die Schufa, somit sollte es noch genug Auswahl geben.

Na dann nenn mal ein paar ;)

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zitat:

Persönlich würde ich keine eVB an Leute ausgeben bei denen es dauernd mit der Zahlung nicht klappt.

Ich würde persönlich auch gerne bestimmten Leuten ihren rechtlichen Anspruch versagen - aber wir leben ja glücklicherweise in einem Rechtsstaat.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zitat:

Annahme nach Pflichtversicherungsgesetzt kann man beim Versicherer schon anfragen. Jährlich Zahlung versteht sich dann von selbst. Die Bearbeitung kann dann mal länger dauern...

Er hat ja in der Filiale direkt angeboten, die Jahreprämie sofort bar zu bezahlen.

Das sehe ich etwas anders. Als selbständiger Kaufmann bin ich kein Versicherungsunternehmen. Ich kann mir meine Kunden genau wie jeder Handwerker selbst aussuchen. Der Raumausstatter um die Ecke muss auch nicht jedem ein neues Innendesign verpassen obwohl die Spatzen von den Dächern pfeifen dass keine Kohle kommt.

Bei Agenturen einer Versicherung fehlt mir der rechtliche Einblick. Aber auch hier aus meiner Sicht selbständige Kaufleute die selbst entscheiden können mit wem sie Geschäfte machen wollen. Für eine Erzwungene Annahme musst du schon direkt zum Versicherer gehen. Und du glaubst wohl doch selbst nicht, dass ein Versicherer begeistert ist solche Personen aufzunehmen. Da ist es doch klar dass erst mal die Bürokratie ausgepackt wird.

Und ich werde hier sicher einen Teufel tun und dir und dem gesamten Internet namentlich die betreffenden Gesellschaften nennen, damit die dann mit einem weiteren Nichtzahler beglückt werden. Bitte nicht falsch verstehen. Ich kenn dich nicht und kann hier überhaupt nichts einschätzen. Wenn zu uns ins Büro ein Kunde kommt der einmal finanzielle Probleme hatte und jetzt einen geordneten Eindruck macht bekommt er auch eine eVB. Aber eben nicht jeder.

Und ich fördere hier mit Sicherheit keine Leute (nicht auf dich bezogen, aber hier kann nun mal jeder lesen), die regelmäßig nichts für Ihre KFZ Versicherung zahlen, es immer bis auf wenige Tage auf eine Zwangsstillegung ankommen lassen, dann abmelden und am nächsten Tag wieder eine neue Gesellschaft mit der Anmeldung beglücken. Diese Schmarotzer muss jeder hier, der ordentlich seine Prämie zahlt mitfinanzieren.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Viele örtliche Geschäftsstellen haben nicht mal eine Kasse und dürfen kein Bargeld annehmen, da auch die örtliche Buchhaltung fehlt (was früher nicht der Fall gewesen ist).

Habe Beitrag für Mopedkennzeichen in 2014 kassiert, mußte das mit einem bestimmten Formular Bar bei einer Post-Stelle einzahlen.

Kasse ist doch nur was für alte Hasen. Mit der Zeit gehen :-)

Wir können auf einen sogenannte unechten Vertrag Geld buchen.

Wenn ich solche Fälle habe / hatte gehe ich folgt vor:

  • Ich lege eine Vertragsnummer im Bestandsführungssystem an
  • Ich stelle einen Stopp des Exkasso bei Überzahlung ein,
  • Ich sage dem VN er soll die Prämie gemäß Antrag / ggf. anteilige Prämie überweisen.
  • Nach Zahlungseingang kommt es zu einer Überzahlung, da die Prämie erst mit Policierung gebucht wird.
  • Ich policiere nach Zahlungseingang den Antrag und buche damit die Prämie im System.
  • Der Inkassosaldo steht damit unmittelbar nachdem ich policiert habe wieder auf Null.

Alle sind glücklich - geht doch, wenn der VN will! Sogar mit Kaskobeitrag!

Gut zugegeben, ist ein wenig mehr Aufwand. Aber meiner Erfahrung nach sind, die die Ihre Zahlungsprobleme vor Vertragsabschluss ankündigen, die die dann auch treu zahlen.

Der der sich es eigentlich nicht leisten, sagt nichts, läuft ins Erstbeitragsmahnverfahren, Rücktritt, etc.. und holt sich dann eine eVb einer anderen Gesellschaft. Das sind die, die Probleme machen und in Zeiten der maschinellen Massen - / Stapelverarbeitung abtauchen (können).

Phaeti

Ist ja schön und gut wenn es Versicherungen gibt die das so machen und Leuten eine zweite Chance geben. Aber auch bei dieser Vorgehensweise wird der Kunde heute nicht mit einer eVB nach Hause gehen, und darum ging es ja....

Hier beschwert sich einer, dass er nicht sofort eine eVB erhalten hat...

Themenstarteram 10. September 2014 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Viele örtliche Geschäftsstellen haben nicht mal eine Kasse und dürfen kein Bargeld annehmen, da auch die örtliche Buchhaltung fehlt (was früher nicht der Fall gewesen ist).

Habe Beitrag für Mopedkennzeichen in 2014 kassiert, mußte das mit einem bestimmten Formular Bar bei einer Post-Stelle einzahlen.

Keine bequeme Alternative, aber immerhin eine... Na wenn die Versicherer zu bequem sind eine Kasse zu führen, dann ist das nicht mein Problem, wenn die dadurch ein Problem haben, die Prämie zu erhalten (i.V.m. der Pflichtversicherung).

Zitat:

Naja, so wie es sich anhört ist es ein Vertreter der Gesellschaft (anders Makler!) . Damit vertritt er die Gesellschaft und folgedessen ist diese für sein Handeln verantwortlich.

 

Im Zweifel könnte man nochmal zu zweit oder mit mehren Personen hingegen und die eVbA einfordern und bei erneuten Versagen ihn mal dezent auf das PflVG hinweisen und das ein Verstoß durchaus strafrechtlich verfolgbar ist (Vorsichtig in der Formulierung, sondern begehst Du Nötigung! - was ebenfalls eine Straftat wäre).

Also war mein Gedanke doch richtig. Danke für die Info.

 

Zitat:

Aber was bringts... Er will Euch nicht als Kunden. Wollt Ihr ernsthaft von jemand beraten werden, der Euch nicht beraten will? Das ist doch widersinnig und wird vermutlich nur auf eine "Abwehrprämie" hinauslaufen.

 

Sucht Euch doch lieber einen bodenschädiger Vertreter / Makler der es nicht doof kommentiert, wenn man auch mal monetär schlechte Phasen durchmacht.

 

Nur meine Meinung

 

Gruß Phaeti

Das mit der Abwehrprämie wäre interessanter Punkt...

Naja, auf dem Papier wäre das Angebot von der bestimmten Versicherung doch merklich besser gewesen als von anderen Vor-Ort-Versicherungen.

 

Zitat:

Das sehe ich etwas anders. Als selbständiger Kaufmann bin ich kein Versicherungsunternehmen. Ich kann mir meine Kunden genau wie jeder Handwerker selbst aussuchen. Der Raumausstatter um die Ecke muss auch nicht jedem ein neues Innendesign verpassen obwohl die Spatzen von den Dächern pfeifen dass keine Kohle kommt.

 

Bei Agenturen einer Versicherung fehlt mir der rechtliche Einblick. Aber auch hier aus meiner Sicht selbständige Kaufleute die selbst entscheiden können mit wem sie Geschäfte machen wollen. Für eine Erzwungene Annahme musst du schon direkt zum Versicherer gehen. Und du glaubst wohl doch selbst nicht, dass ein Versicherer begeistert ist solche Personen aufzunehmen. Da ist es doch klar dass erst mal die Bürokratie ausgepackt wird.

Das mag schon sein, aber soweit ich weiß, gibt es auch kein Pflichtrenovierungsgesetz für Raumausstatter ;)

Außerdem dürfte es Dir als Steuerzahler ja auch gefallen, wenn die Person, die ihr Kfz für den Weg zu Arbeit benötigt, sein Kfz versichern kann, da er sonst dieser nicht mehr nachgehen kann und arbeitlos wäre?

Ja, dass man sich querstellt ist eins bzw. vieles versucht, ihn nicht aufnehmen zu müssen. Aber Gesetze zu brechen ist grenzüberschreitend...

Zitat:

Und ich werde hier sicher einen Teufel tun und dir und dem gesamten Internet namentlich die betreffenden Gesellschaften nennen, damit die dann mit einem weiteren Nichtzahler beglückt werden. Bitte nicht falsch verstehen. Ich kenn dich nicht und kann hier überhaupt nichts einschätzen. Wenn zu uns ins Büro ein Kunde kommt der einmal finanzielle Probleme hatte und jetzt einen geordneten Eindruck macht bekommt er auch eine eVB. Aber eben nicht jeder.

Ja, dann muss ich Dir unterstellen, dass Du einfach keine Ahnung hast... denn in eVB Zeiten macht eigentlich nahezu jeder (zumindest wenn es in den Kaskobereich geht, eine Bonitätsprüfung).

 

Zitat:

Und ich fördere hier mit Sicherheit keine Leute (nicht auf dich bezogen, aber hier kann nun mal jeder lesen), die regelmäßig nichts für Ihre KFZ Versicherung zahlen, es immer bis auf wenige Tage auf eine Zwangsstillegung ankommen lassen, dann abmelden und am nächsten Tag wieder eine neue Gesellschaft mit der Anmeldung beglücken. Diese Schmarotzer muss jeder hier, der ordentlich seine Prämie zahlt mitfinanzieren.

Wie ich oben bereits erwähnt hab und wie Du eigentlich wissen solltest, hat der gute Mann sogar die Jahresprämie sofort bar bezahlen wollen.

Zitat:

Ist ja schön und gut wenn es Versicherungen gibt die das so machen und Leuten eine zweite Chance geben. Aber auch bei dieser Vorgehensweise wird der Kunde heute nicht mit einer eVB nach Hause gehen, und darum ging es ja....

 

Hier beschwert sich einer, dass er nicht sofort eine eVB erhalten hat...

Wenigstens einer der meinen Text ordentlich durchließt und sich auch damit richtig befasst :)

Zitat:

Das mag schon sein, aber soweit ich weiß, gibt es auch kein Pflichtrenovierungsgesetz für Raumausstatter ;)

Außerdem dürfte es Dir als Steuerzahler ja auch gefallen, wenn die Person, die ihr Kfz für den Weg zu Arbeit benötigt, sein Kfz versichern kann, da er sonst dieser nicht mehr nachgehen kann und arbeitlos wäre?

Ja, dass man sich querstellt ist eins bzw. vieles versucht, ihn nicht aufnehmen zu müssen. Aber Gesetze zu brechen ist grenzüberschreitend...

es gibt auch kein Pflichtkfzvermittlungsgesetz. Du kannst hier nur direkt einen Versicherer in Anspruch nehmen.

Habe gerade mit einem Bekannten gesprochen der eine größere Bezirksdirektion hier in der Umgebung betreibt. Die Versicherungsgesellschaft zählt zu den größten in Deutschland und hat drei Buchstaben. Ihm ist es nicht erlaubt eVB aufgrund Pflichtversicherungsgesetz auszugeben, auch er muss sich an von der Gesellschaft definierte Annahmerichtlinien halten. Daher wirst du auch da kein Glück haben. => die Versicherung aufgrund Pflichtversicherungsgesetz kannst du nur mit der Brechstange gegenüber dem Versicherer direkt durchsetzen. Oder eben bei einem bemühten Vermittler der den Eindruck hat, dass die Schufa nur ein einmaliger Fehltritt war.

Und bezüglich der Bemerkung "ich habe keine Ahnung" lasse ich das jetzt mal so im Raum stehen :-)

Themenstarteram 13. September 2014 um 12:43

Zitat:

es gibt auch kein Pflichtkfzvermittlungsgesetz. Du kannst hier nur direkt einen Versicherer in Anspruch nehmen.

Das mag sein, allerdings war er ja in einer Niederlassung des Versicherers.

Zitat:

Habe gerade mit einem Bekannten gesprochen der eine größere Bezirksdirektion hier in der Umgebung betreibt. Die Versicherungsgesellschaft zählt zu den größten in Deutschland und hat drei Buchstaben. Ihm ist es nicht erlaubt eVB aufgrund Pflichtversicherungsgesetz auszugeben, auch er muss sich an von der Gesellschaft definierte Annahmerichtlinien halten. Daher wirst du auch da kein Glück haben. => die Versicherung aufgrund Pflichtversicherungsgesetz kannst du nur mit der Brechstange gegenüber dem Versicherer direkt durchsetzen. Oder eben bei einem bemühten Vermittler der den Eindruck hat, dass die Schufa nur ein einmaliger Fehltritt war.

Hmmm... ok... ich versteh halt nicht, was der Versicherer damit bezwecken will. Außer Zeit schinden...

Und anderseits darf der Mitarbeiter trotz Schufa im eigenen ermessen, dann doch eVB verteilen?!

Zitat:

Und bezüglich der Bemerkung "ich habe keine Ahnung" lasse ich das jetzt mal so im Raum stehen :-)

Gut, ich bin da vllt. übers Ziel hinausgeschossen... jedoch ist es mir neu, dass es noch aktuell Versicherer geben soll, die keine Bonitätsprüfung mehr machen (und ich hatte in den letzten Jahren [aufgrund Fahrzeug und SF-Klassen Tauscherei] einige Versicherungswechsel und jeder hat geprüft).

Mal meinen Versicherungsfuzzi gefragt. Bei seiner Versicherung ist es so das Er keinen Antrag auf Pflichtversicherung annehmen darf. Was Er darf ist den Antrag ausfüllen und zur Genehmigung an die Zentrale schicken die dann entscheidet, auch über die dann fällige Prämie die in der Regel sehr deutlich über dem normalen Tarif liegt.

Denn die Versicherer müssen eine Haftpflicht abschliessen wenn ein Kunde will, aber die fällige Prämie dürfen Sie dann frei kalkulieren.

War bei seinem letzten Kunden rund 150% des Grundbetrags bei SF15 bei jährlicher Vorkasse. Nach einem Jahr wurde dann die normale Prämie kassiert.

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