Anhängerkupplung eintragen?
Themenstarter
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Tag Leute,
hab da mal eine Frage. Ich habe grad an meinem T4 Bus eine Anhängerkupplung drangemacht. Nun teilen sich die Geister was das Eintragen angeht und in den Beizetteln ist das auch nicht so klar. Also muss ich die Kupplung immer eintragen lassen oder giebt es da neue Regelungen die ich nicht kenne?
Gruß |





100% Fahrspass
Hat die AHK eine E-Kennzeichnung und eine ABE, dann musst du keine Aenderungsabnahme nach §19 STVZO machen lassen.
ABE ist aber mitzufuehren.
Empfehlenswert waere die Eintragung aber schon (und die Berichtigung der Fahrzeugpapiere), da die ABE seltsamer Weise immer gern mal verschwinden, im laufe der Jahre...
Ah cool also doch.
Hat eine E-Kennzeichnung und eine ABE habe ich auch bekommen.
Kann ich also eine weile warten mit der Eintragerei.
Danke und Gruß