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Klar muss eine Abnahme der Zubehörfelgen erfolgen, hat doch nicht allein mit der Reifengröße zu tun.
Außer die dazugehörige ABE des Rades sagt etwas anderes aus.
Bei einem TÜV-Teilegutachten nach §19.3 muss aber eh eine Abnahme erfolgen.
Nein, Versatzschrauben müssen im Gutachten für die Felgen aufgeführt sein, kein Gutachten darüber = Versatzschrauben nicht zulässig.
Jetzt Countryman
Was sind Lochkreisversatzschrauben ???
Schraube Nr.1 auf diesem Bild !?
http://hexle-online.de/Bilder/Sonstiges/schrauben1.gif
Es gibt Lochkreisadapter aber solche Schrauben für Autos !?
Nicht ganz, geht ja um wenige mm und nicht um cm
Aber im Prinzip ja.
Siehe Anhang
(1597 mal aufgerufen)
Jetzt Countryman
Die Schraube ist "immer" gerade, der Exenter/Konus hat wohl bissl Spiel...
Anfängerfragen zu Felgen und Versatzschrauben
Sollte klar sein und aus dem Bild hervorgehen.
Sonst wäre eine Montage im Fall eines Rades am Auto nicht möglich
Jetzt Countryman
omg
Hier geht es um Lochkreisversatzschrauben und nicht um Standartschrauben...
Dies geht nicht aus irgendetwas hervor und ist bestimmt kein Standart, viele Hersteller haben solch Schrauben oder Muttern, diese haben nix mit Versatz am Hut...
Ähm, DU hast doch gefragt was unter Versatzschrauben zu verstehen ist, darauf eine Antwort mit Bild bekommen
Aus dem Bild welches ich gepostet habe geht dies hervor, da ist keine "Standartschraube" abgebildet, sondern eine zweiteilige Schraube welche geringe Lochkreisunterschiede ausgleicht.
Ob dies nun der eine oder andere Automobilhersteller als "Standartschrauben" verwendet und oder nicht spielt im Falle des TE keine Rolle.
BTT: Die Frage des TE wurde geklärt, auf Kinderspiele habe ich keine Lust, da lasse ich dich jetzt allein.
1xDanke für die Antworten und die Diskussion :-)
Habe im Gutachten nachgesehen, die sind aufgeführt / erforderlich ...
Das mit den Stahlfelgen klappt wohl nicht, weil Opelfelgen ne andere Zentrierung haben
Grüße
Timo
Dann sollte einer Abnahme nichts im Wege stehen.
Aber auf die wahrscheinlich höheren Anzugsdrehmomente der Schrauben im Vergleich zu den Serienschrauben achten, diese sollten auch im Gutachten stehen.
Anfängerfragen zu Felgen und Versatzschrauben
Die Felgenhersteller ALCAR und OZ bestätigten mir heute, dass die Verwendung von Versatzschrauben noch immer Praxis ist. Auch für neue Felgentypen sei diese Befestigung relevant, geprüft und deshalb in aktuellen Gutachten auch dokumentiert. Beispielhaft wurde auch die Anwendung bei LK 110/112 besprochen, welche mir noch nicht bekannt war.
Der "TÜV Nord" bestätigte mir die reibungslose Abnahme, sofern die Verwendung von Versatzschrauben im dazugehörigen Gutachten vorgesehen ist.
Dem BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk) ist kein Verbot zur Verwendung von Bundversatz-Schrauben bekannt.
hiho
die verwendung von versatz oder auch Bimexradschrauben stellen ansich kein problem da ...ja ..
sofern im Gutachten zur felge aufgeführt ist das die felge mit Versatzschrauben gefahren werden darf/muss ..
mittlerweile tragen die tüvprüfer nämlich nicht merh so ohne weiteres felgen mit Bimexschrauben ein wenn im Gutachten nix davon steht (meist stehen nämlich in den gutchten die normalen schrauben drinne .z.b. M12x1.5x36 mm ..) also nix da mit bimex ..
z.b. felge a lk 5x112 laut Gutachten mit bimex erlaubt = ok auf z.b. Lk 5x110
Felge B lk 5x112 ( im Gutachten werden nur normale schrauben aufgeführt ) = nicht ok bzw nicht so ohne weiteres eintragbar auf lk 5x110 und wenn sich dann ein tüver findet der die einträgt hat mann ne menge rennerei weil mann nachweise über die schrauben ranschaffen muss ( festigkeistklasse z.b. )
habe da mal was gefunden(motortalk )
http://www.motor-talk.de/.../...reisversatzschrauben-t2391424.html?...
..gab da mal nen tüvrundschreiben ca 2009 rum
ZITAT:
Die Lochkreisversatzschrauben MÜSSEN als Anbaumaterial im Gutachten genannt sein, ansonsten erfolgt keine Eintragung!" Selbst wenn die Versatzschrauben ein eigenes Gutachten haben, würden die Felgen nicht eingetragen werden, da die Felgen nicht mit den Schrauben zusammen getestet wurden.
ZITATENDE :
gruss Dirk
Ich fasse zusammen: die Montage von Versatzschrauben ist lediglich dort zulässig, wo der Räderhersteller sie geprüft und vorgesehen hat.
Der Einsatz von Versatzschrauben ist gesetzlich nicht geregelt. Folglich kann es auch kein generelles Verbot dieser Befestigungsteile geben.
Die Zuordnung dieser Befestigungsteile ist ebenso Gutachten oder ABE zu entnehmen, wie die der handelsüblichen Radbefestigungen.
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