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Anfängerfrage zu Kurzzeitkennzeichen und Versicherung

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 14:56

Ich habe für meinen Wagen gerade die Vollkasko abgeschlossen. eVB habe ich bereits per Mail bekommen. Versicherungsbeginn ist der 11.12.14. Den Wagen möchte/muss ich am Samstag abholen. Soweit so gut ...

Nun bekomme ich den Wagen aber bis dahin nicht angemeldet, da die Zulassungsstellen gerade extrem überlastet sind, ich den KFZ-Brief auch nicht vor Donnerstag bekomme etc.

Nun würde ich gerne Kurzzeitkennzeichen zur Überführung (Wagen steht in NRW, ich bin in Berlin) nutzen. Für diese brauche ich doch keinerlei gesonderte Versicherung, oder? Egal, welche Kennzeichen da nun drauf sind, der Wagen ist über meine Vollkasko versichert, oder?

Beste Antwort im Thema

du brauchst eine extra eVB für das Kurzzeitkennzeichen

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Falsch!

http://www.kreis-kleve.de/.../

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 15:08

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:07:04 Uhr:

Falsch!

http://www.kreis-kleve.de/.../

Was genau ist denn falsch? Da steht ja nichts über die Versicherung. Oder überlese ich das?

du brauchst eine extra eVB für das Kurzzeitkennzeichen

Und dafür musst Du dann zusätzlich VK beantragen.

Wenn sein Vertrag sowieso am 11.12 mit VK beginnt, wird das wohl i.d.R egal sein, was für ein Kennzeichen drauf ist.

Da er aber sowieso noch eine neue eVB braucht, kann er dies der Versicherung dabei gleich mitteilen.

Das sollte mich schon sehr wundern, wenn ein festes Datum und nicht der Tag der Zulassung über den Versicherungsbeginn entscheiden sollte.

Sehe ich nicht so.

Vertrag mit Vollkasko ist an die Zulassung mit eVB XXXX gebunden. Bei Zulassung mit eVB YYYY greift die VK nicht. Das würde ich mir definitiv schriftlich geben lassen.

Zitat:

@Stereo_ schrieb am 9. Dezember 2014 um 16:08:43 Uhr:

Was genau ist denn falsch? Da steht ja nichts über die Versicherung. Oder überlese ich das?

Alles ist falsch ;)

Eine EVB gilt immer nur für eine Zulassung, also benötigst du eine für das Kurzzeitkennzeichen und eine für die endgültige Zulassung.

Bevor du dir weitere Gedanken machst, solltest du die für deinen Wohnsitz zuständige Zulassungsstelle anrufen.

Die werden dir dann sagen, was du genau machen musst.

Hier kann man ansonsten weitgehend nur Vermutungen anstellen, denn wir wissen nicht mal wo du deinen Wohnsitz (lt. Personalausweis) hast.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 19:55

Ende gut, alles gut. Versicherung angerufen die haben mir eine zusätzliche eVB für das Kurzkennzeichen durchgegeben. Gab es sogar kostenfrei. Damit gehe ich morgen zum Dienstleister und der besorgt mir dann im Zulassungsamt die Kennzeichen. Kann ich 24 Stunden später abholen.

Danke!

Lass dir von der Versicherung den Vollkaskoschutz zu der neuen eVB, am besten schriftlich per PDF Anhang, bestätigen. Bei allem anderem bist du im Zweifelsfall in der Beweislast das dir jemand VK Schutz auf dem Kurzzeit Kennzeichen zugesichert hat.

Grüße

Steini

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 20:34

Danke für den Hinweis. Das muss ich morgen nochmals abklären. Aktuell steht auf dem Schreiben mit der eVB folgendes:

"Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz bei einem Kurzzeitkennzeichen auf die KFZ-Haftpflichtversicherung begrenzt ist."

Zitat:

"Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz bei einem Kurzzeitkennzeichen auf die KFZ-Haftpflichtversicherung begrenzt ist."

Also hast du's schriftlich: Keine Kasko, weder Teil- noch Vollkasko.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 21:48

Zitat:

Also hast du's schriftlich: Keine Kasko, weder Teil- noch Vollkasko.

Eben. Deswegen morgen noch mal mit denen sprechen, ob da was geht. Und falls nicht, schauen wo ich eine eVB mit Kasko herbekomme. Nach ein wenig googeln ist das ja wohl nicht so einfach, oder täusche ich mich? Viele Versicherungen sagen Nein, viele Zulassungsdienstleister etc. bieten nur inkl. Haftpflicht.

wüsste auch keinen Versicherer der Kurzzeit eVB mit Kasko anbietet.

Wenn dann geht das nur mit Sondervereinbarung über den richtigen Vertrag. Hier ist es ja gängige Praxis, dass der Hauptvertrag 5 Tage vordatiert wird um die Kurzzeit eVB zu verrechnen.

Somit zahlt man ja auch die Kasko. Aber es muss in jedem Fall bestätigt werden. Viele Versicherer sind bei diesem Thema nicht sonderlich zugänglich.

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