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Ampel mit STOPP-Schild und drei Haltelinien - wo halten, wenn Ampel aus?

Themenstarteram 1. September 2014 um 15:37

Hallo,

es gibt hier in der Umgebung eine recht interessante Kreuzung, bei der ich mich frage, wo ich eigentlich halten muss, wenn die Ampel aus ist und somit das an der Ampel angebrachte STOPP-Schild gilt.

Der Grund: Es gibt drei Haltelinien - siehe Anhang.

Die ersten zwei sind mehr oder weniger dafür gedacht, dass sich die Radfahrer vor den Autos aufstellen können, da Radfahrer eine eigene Ampel haben, welche ein paar Sekunden vor den Autos auf Grün schaltet.

Und dann eben noch eine dritte Haltelinie viel weiter hinter der Ampel, welche IMHO eigentlich sinnlos und irreführend ist.

Also an welcher Haltelinie muss ich zwingend anhalten, um das STOPP-Schild nicht zu "überfahren".

Ich sage: Nur an Nummer 2.

Verweise auf die entsprechende Quellen wären nett :)

Danke!

Drei Haltelinien
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19 Antworten

1. Man darf keine Screenshots von google maps machen => können dich wegen urheberrechtsverletzung anzeigen und schadensersatz fordern. der richtige weg wäre es einen direktlink einzubinden oder auf freie kartendienste zurückzugreifen.

2. ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man im Zweifel immer 2 Mal halten sollte. Einmal an der Haltelinie und dann nochmal an der "sichtlinie" - genau so würde ich es hier auch machen.

Genau dieser Fall ist hier beschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Stoppschild

Die erste Haltelinie ist für die Autofahrer, dann kommt eine Aufstellfläche für Radler (Bild siehe hier), dann die Haltelinie für die Radler, dann die Sichtlinie direkt an der querenden Straße.

Du musst mindestens an der Haltelinie halten und zusätzlich an der Sichtlinie, wenn du die Kreuzung nicht einsehen kannst.

Themenstarteram 1. September 2014 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Genau dieser Fall ist hier beschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Stoppschild

Die erste Haltelinie ist für die Autofahrer, dann kommt eine Aufstellfläche für Radler (Bild siehe hier), dann die Haltelinie für die Radler, dann die Sichtlinie direkt an der querenden Straße.

Das ist nicht der gleiche Fall, wie in Wikipedia beschrieben, da auf der Kreuzung keine Sichtlinie, sondern eine Haltelinie markiert ist.

Doch, das ist der gleiche Fall. Eine Sichtlinie muss nicht markiert sein, die ist immer vorhanden. Nur eine Haltelinie muss markiert sein. Wenn du willst, kannst du die markierte Sichtlinie ebenfalls als Haltelinie auslegen, dann hältst du eben zweimal an und bist auf der sicheren Seite.

Auf jeden Fall bei 1 und 3. Bei 3 ist die Sichtlinie gleichzeitig die Haltelinie. Bei Linie 2 wäre ich mir nicht ganz sicher, da das ja eine Radfahr-Aufstellfläche ist.

Im Zweifel würde ich an jeder Haltelinie halten, das habe ich so in der FS gelernt. Da gab es die Besonderheit der Radfahrer-Aufstellfläche aber noch nicht.

Wenn die Ampel aus ist, ist die Radfahreraufstellfläche doch hinfällig?

Ok, erste Frage, ist zwischen der 1.und 2. Haltelinie eine Ausfahrt? Oder, was ich nicht erkennen kann hier aber mehrfach angesprochen wurde, ist zwischen den Linien ein Radfahrer gezeichnet?

Meiner unbescheidenen Meinung nach - außer der total bekloppten "Zeichnung" - sollte man tunlichst VOR dem STOP Schild halten und noch einmal an der Sichtlinie Nr. 3 Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wenn da weit und breit kein Radfahrer zu sehen ist, sehe ich auch keine Notwendigkeit an der ersten Linie anzuhalten. Ist eventuell an der ERSTEN Linie noch ein Zusatzschild angebracht, das darauf hinweist auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen und damit Platz vor dem STOP-Schild zu lassen?

Jutt ... die Frage ist nun: mehrere Seiten mit Spekulationen, juristischen Vermutungen, die eh nicht relevant sind, anzustellen oder einfach mal beim zuständigen Amt nachfragen?

Nein ... ICH habe leider keine Zeit anzurufen :D:D:D:D:D:D Die Kinderschen müssen auch mal selbstständige Entscheidungen treffen, ohne das der alte Mann das denken übernimmt ... :rolleyes: ;)

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

Wenn die Ampel aus ist, ist die Radfahreraufstellfläche doch hinfällig?

Das ist richtig. Dennoch muss man auch als Radler an den Haltelinien halten.

 

Wenn die Ampel aus ist mußt du an Linie 3 halten. Nur hier kannst du den Querverkehr einsehen. Welchen Sinn sollte ein zusätzliches halten an den Linien vorher denn haben?

Gruß Metalhead

Es hat in meinen Augen keinen Sinn aber man SOLL (muss?) an der haltelinie halten um eben zu 100% auf der sicheren Seite zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Wenn die Ampel aus ist mußt du an Linie 3 halten. Nur hier kannst du den Querverkehr einsehen. Welchen Sinn sollte ein zusätzliches halten an den Linien vorher denn haben?

Gruß Metalhead

Über den Sinn kann man streiten. Es ist aber Vorschrift. Als ich Fahrschule gemacht habe, gab es da eine sehr beliebte Ecke. Erst Stoppschild,,wo man halten musste, obwohl man nix gesehen hat. Und dann nochmal Stopp an der Sichtlinie. Eins vergessen: durchgefallen!

Im konkreten Fall könnte das Stopp-Schild da stehen, wenn z.B. Radfahrer die Fahrbahn queren.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Es hat in meinen Augen keinen Sinn aber man SOLL (muss?) an der haltelinie halten um eben zu 100% auf der sicheren Seite zu sein.

Nicht soll, man muss an der Haltlinie halten. Daher heißt sie ja auch Haltlinie und nicht Soll-Haltlinie …

Damit hast du laut dem Link nicht zu 100% recht:

http://www.fahrtipps.de/frage/ampel-stopschild-haltlinie.php

Der link ist nicht aktuell. Zeichen 294 eindeutig: "Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten."

Siehe auch Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO. Die Regelung gilt übrigens bereits seit 2009.

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