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Altes Auto als Zweitwagen mit Versicherungswechsel

Altes Auto als Zweitwagen mit Versicherungswechsel

Themenstarter

Zunächst möchte ich kurz die Umstände beschreiben: Ich wohne in Österreich und beabsichtige ein Auto von meinem Onkel in Deutschland zu übernehmen und dieses hier mit DEUTSCHEN Kennzeichen weiter zu fahren, da es so verischerungs- und gebührentechnisch viel billiger ist. Im folgenden geht es NUR um eine HAftpflichtversicherung.

 

Zur Situation:

 

Mein Onkel hat derzeit das Auto A und eine SF15 bei Versicherung 1. Dieses möchte ich übernehmen. Er kauft sich jetzt Auto B und möchte natürlich seine SF15 haben und auch die Versicherung 2 nehmen weil sie viel günstiger ist. Er sagte, es geht das Auto A in der SF2 zu fahren als Zweitfahrzeug, allerdings ist dann ein Versicherungswechsel nicht möglich.

Stimmt das? Kann man Auto A nicht einfach abmelden oder vorübergehend einer anderen Person verkaufen, dann Auto B anmelden mit SF15 bei Versicherung 2 und dann nach einer Woche Auto A wieder kaufen, und als Zweitwagen bei Versicherung 2 versichern? Und kriegt man dann wirklich SF2 oder ist das sehr unterschiedlich von Versicherung zu Versicherung?

 

Ich hoffe, dass es noch verständlich ist. In Österreich kenne ich mich aus, aber von den Gesetzen/Regeln in D habe ich keine Ahnung.

 

Danke für die Antworten!


Moin Moin,

 

die besondere Zweitwagenregelung funktioniert nur dann,wenn beide Fahrzeuge bei der identischen Versicherung sind.

 

Wenn ich 3 Jahre den Führerschein besitze, steige ich mit 140% ein.

 

Die besondere Zweitwagenregelung beträgt zwischen SF 2 und SF 5, manchmal auch besser.

 

Da das Fahrzeug nicht von VN und Partner gefahren wird, ist darauf zu ahten,dass auch weitere Personen das Fahrzeug nutzen dürfen.

 

Meistens ist eine Altersbeschränkung ab 23 Jahren in den Verträgen verankert.

 

Also auf jede Fall darauf achten.

 

Ist dsas bisherige Fahrzeug noch versichert und das neue Fahrzeug soll bei einer anderen Versicherung eingedeckt werden, bekommt das alte Fahrzeug keine Sondereinstufung und muss bei dem bisherigen Versicherer verbleiben.

 

Manchmal wird der Vertrag freigegeben, jedoch ist die Versicherung als Zweitwagen kein Kündigungsgrund.

 

Ich hoffe, es hilft Dir weiter.

 

Viel Glück beim Verhandeln.

 

Viele Grüße

 

Johannes


Darfst du das Fahrzeug überhaupt mit DE-Kennzeichen in Österreich halten?

 

normaler Weise muss man doch, wenn ich mich nicht irre, sein Fahrzeug auf den Ort ummelden, wo auch der Standort ist (standort = Ort, von dem aus ein Fahrzeug regelmäßig zum Straßenverkehr eingesetzt und an den es nach Beendigung des Einsatzes zurückgebracht wird ).

 

Zitat:

StVZO = Straßenverkehrs-zulassungs-ordnung:

 

§ 23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen.

 

(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.


Moin Moin,

 

das ist zwar richtig,jedoch habe ich bei meinem früheren Arbeitgeber Kunden betreut, die Ihre Fahrzeuge auf spanischen Inseln mit deutscher Zulassung gefahren haben.

 

Diese Regelung betrifft übrigens auch Fahrzeuge in Deutschland,die z. B. von den Kindern während des Studiumsgefahren werden.

 

Solange man nicht bei der Behörde von einem mißgünstigen Mitbürger angezeigt wird, muss das Fahrzeug nicht zwingend umgemeldet werden, da sich der Versicherungsschutz auf Europa und Anrainerstaaten bezieht.

 

Viele Grüße

 

Johannes


Themenstarter

Ob man das darf oder nicht ist jetzt mal zweitrangig. Ist zwar nicht erlaubt, mal sehen wie lange es dauert bis man erwischt wird.

Wir haben das Problem gelöst indem wir das Auto innerhalb der Familie in D an jemand anderen als Zweitwagen angemeldet haben.


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