Ärger mit dem Opelhändler

Opel Insignia A (G09)

Hallo Leute,

mir wurden letzte Woche, an meinem Insignia, ein paar Teile auf Garantie ausgetauscht soweit auch alles OK. Ich habe den Schlüssel beim Händler in Empfang genommen und mir wurde gesagt: "Alles OK das geht auf Garantie". Mein zuständiger Kundenberater hat auch nichts mehr zu mir gesagt. Gestern dann der Riesen Schock. Bei mir flatterte eine Rechnung von 500€ ein wegen einer angeblich ausgetauschten 20" Felge. Ich bin darauf raus ans Auto und habe nachgeschaut. Tatsächlich die Felge ist neu. Ich bin bald aus allen Wolken gefallen. Ich weiss das meine Felge einen heftigen Kratzer am Rand hatte aber das ist ja mein Problem. Mir hat niemand mitgeteilt das die die Felge tauschen wollen, sonst hätte ich dem nie zugestimmt. Die kann man sich ja wo anders billiger besorgen. Ausserdem habe ich ja meine alte nicht zurück bekommen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo


Hallo TE,

ganz einfach NICHT ZAHLEN.
Am besten deinen RA fragen.
Wer zahlt denn deine Kosten für Hin- und Rückfahrt wenn du die wieder wechseln lassen mußt?
das scheint wohl ein Saftladen zu sein.

Beschwerde an den Chef des Saftladens und Bericht an Opel.

Grüße VC

ja, am besten noch die gsg9 einschalten und damit auf den hof fahren !

geht´s noch ? für was hat uns der liebe gott einen mund gegeben ??? frag doch erstmal nach und reg dich dann auf !!

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Zitat:

Original geschrieben von snub2000


...mal am Rande:

Zu einer Reparatur auf Garantie bzw. Kulanz OHNE das der Kunde auch nur 1 Cent bezahlt hat, bekommt er KEINE Rechnung/Quittung!
Auch greift dort nicht die 2 Jahres Neu Garantie, es gilt die Garantiezeit des ersten/alten Teiles!

Werde ich zu einer Selbstbeteiligung verpflichtet, dann gibt es Unterlagen und Garantie.

Deine Garantie-Erläuterung stimmt...

Jedoch das mit den Unterlagen kannst du nicht sagen.
Meine Werksatt gibt mir IMMER eine Kopie vom Auftrag und danach noch sogar eine Kopie vom Auftrag mit allen durchgeführten Arbeiten! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von salitos



Meine Werksatt gibt mir IMMER eine Kopie vom Auftrag und danach noch sogar eine Kopie vom Auftrag mit allen durchgeführten Arbeiten! 🙂

Kann es nur bestätigen. Hatte jetzt die neue Sitzheizung mit 100% Kulanz bekommen. Habe bei der Auftragsannahme eine Kopie bekommen und nach der Reparatur nochmals eine Kopie über die ausgeführte Arbeit darüber.

Leonardo da Vinci

Zitat:

Original geschrieben von salitos222



Zitat:

Original geschrieben von snub2000


...mal am Rande:

Zu einer Reparatur auf Garantie bzw. Kulanz OHNE das der Kunde auch nur 1 Cent bezahlt hat, bekommt er KEINE Rechnung/Quittung!
Auch greift dort nicht die 2 Jahres Neu Garantie, es gilt die Garantiezeit des ersten/alten Teiles!

Werde ich zu einer Selbstbeteiligung verpflichtet, dann gibt es Unterlagen und Garantie.

Deine Garantie-Erläuterung stimmt...

Jedoch das mit den Unterlagen kannst du nicht sagen.
Meine Werksatt gibt mir IMMER eine Kopie vom Auftrag und danach noch sogar eine Kopie vom Auftrag mit allen durchgeführten Arbeiten! 🙂

Richtig, egal ob kostenpflichtige Reparatur oder nicht, eine Kopie der Beauftragung gibt es IMMER! Der Auftrag muss auch im Garantiefall unterschrieben werden.

Zitat:

Original geschrieben von dkdnws



Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo


Hallo,

ja natürlich, wenn du dich verarschen lassen willst, dann kannst du das so machen.

VC

Wobei will man da "verarscht" werden. Der Kunde ist am längeren Hebel, wenn er die Rechnung nicht bezahlt!

Hallo,

ja natürlich sitzt der Kunde am längeren Hebel, wenn er nicht bezahlt. So wie ichs damals gemacht habe.
Nur, den Ärger hast du trotzdem, wenn die Betrüger dich dann verklagen.
Auch wenn du den Rechtsstreit gewinnst.
Das ist ja das "unangenehme" an dem ganzen Sachverhalt.

Grüße VC

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Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo



Zitat:

Original geschrieben von dkdnws


Wobei will man da "verarscht" werden. Der Kunde ist am längeren Hebel, wenn er die Rechnung nicht bezahlt!

Hallo,

ja natürlich sitzt der Kunde am längeren Hebel, wenn er nicht bezahlt. So wie ichs damals gemacht habe.
Nur, den Ärger hast du trotzdem, wenn die Betrüger dich dann verklagen.
Auch wenn du den Rechtsstreit gewinnst.
Das ist ja das "unangenehme" an dem ganzen Sachverhalt.

Grüße VC

Was ist da unangenehm? Die gesamten Aufwände und Kosten liegen bei denen ... Du lehnst die Rechnung 1x mit ordentlicher Begründung ab und fertig. Dafür braucht man doch keinen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von dkdnws



Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo


Hallo,

ja natürlich sitzt der Kunde am längeren Hebel, wenn er nicht bezahlt. So wie ichs damals gemacht habe.
Nur, den Ärger hast du trotzdem, wenn die Betrüger dich dann verklagen.
Auch wenn du den Rechtsstreit gewinnst.
Das ist ja das "unangenehme" an dem ganzen Sachverhalt.

Grüße VC

Was ist da unangenehm? Die gesamten Aufwände und Kosten liegen bei denen ... Du lehnst die Rechnung 1x mit ordentlicher Begründung ab und fertig. Dafür braucht man doch keinen Anwalt.

Hallo,

Wenn ich von dem Betrügerischen Autohaus verklagt werde, so wie es mir schon einmal passiert ist, dann muß ich mir einen RA nehmen, da ich mich allein vor Gericht nicht verteidigen kann. Und wenn ich keine Rechtschutz habe, zahle ich erstmal alle RA Kosten.

Grüße VC

Wenn die Dich auf Grund eines nicht vorhandenen Auftrags verklagen, müssen sie schon total bescheuert sein! Das Risiko hält sich durchaus in Grenzen. Und wenn es mal soweit ist ... es ist ein langer Weg ... dann ist es max. eine kurze Auslage.

Zitat:

Original geschrieben von dkdnws


Wenn die Dich auf Grund eines nicht vorhandenen Auftrags verklagen, müssen sie schon total bescheuert sein! Das Risiko hält sich durchaus in Grenzen. Und wenn es mal soweit ist ... es ist ein langer Weg ... dann ist es max. eine kurze Auslage.

Hallo,

ja genau das waren sie. Total bescheuert.
Die behaupteten, es habe nach dem schriftlichen Kaufvertrag noch eine mündliche Änderung gegeben.
Und im Kaufvertrag stand: Mündliche Absprachen sind ungültig und bedürfen der Schriftform!
Daran erkennt man: Idioten trifft man immer und überall!
Aber der TE sollte nicht vom schlimmsten Fall ausgehen.....

Grüße VC

Ich stand mit meinem neuen Insignia auch kurz davor, weil bei meinem Insignia Käufer nicht gleich Halter ist. Opel wollte aber einen bestimmten Nachlass nur gewähren, wenn beide gleich sind. Davon stand natürlich auch weit und breit nichts im Kaufvertrag. Letztlich haben wir nach Absprache mit der Leasing (wegen des Restwertes) den Wagen einen Tag auf den Käufer zugelassen und dann am nächsten Tag auf den eigentlichen Halter. Da hätte der Händler vor Gericht auch keine Chance gehabt und den Wagen am Bein gehabt. Wir haben aber ohne jeglichen Anwalt einen Weg gefunden, denn schließlich haben wir das Fahrzeug nicht aus Langeweile bestellt.

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo


natürlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dem Händler zuerst die Möglichkeit zu geben, das "Missverständnis" auszuraumen.
Diese Möglichkeit gebe ich ihm 1 Mal.
Wenn er dann rumdiskutuieren will das dies notwendig sei und Anstalten macht, die Felge nicht umzubauen, breche ich das Gespräch ab
und verlasse das Gelände.
Wenn erd dann noch Geld will muß er mich halt verhklagen. Den Rest erledigt dann das Amtsgericht.
...

In jedem Fall solltest du dir einen Nachweis dafür besorgen, dass du den Austausch ablehnst und deine alte Felge zurückgefordert hast, denn anderenfalls könnte vor Gericht (falls es soweit kommt) die Tatsache, dass du dein Fahrzeug mit der neuen Felge weitergenutzt hast, evtl. als Zustimmung zum Austausch ausgelegt werden.

Hi,

also eugain hat schon recht. Die Devise „erst denken, dann reden und danach handeln“ ist genau richtig. ABER: Wer schreibt der bleibt!

Fakt ist, bei einer Leistung ohne Auftrag hat der Händler keinen Anspruch auf Vergütung. Im Gegenteil, man kann sogar die Wiederherstellung des Ursprungszustandes einfordern.

Meine Vorgehensweise wäre folgende:

    Zuerst zum Händler und das direkte Gespräch suchen um den Sachverhalt klarzustellen, mit dem Ziel gemeinsam eine Lösung zu finden. Ist es ein guter Händler, dann räumt er seinen Fehler ein und man einigt sich möglichst direkt vor Ort. Wenn die alte Felge tatsächlich defekt war, dann könnte auch ein kleinerer, fairer Betrag für die neue Felge ein Ergebnis sein. Muss man abwägen.

    Sollte der Händler uneinsichtig sein, dann hilft auch kein Gespräch. Und jetzt gilt: Wer schreibt der bleibt.

    Irgendwo weiter vorne wurde geschrieben: Einfach Rechnung nicht bezahlen, soll der Händler doch klagen. Genau das sehe ich etwas differenzierter. Ich muss vor Gericht nachweisen können, dass ich mich gekümmert habe. Also wiederspreche ich (schriftlich!) der Rechnung, stelle ich den Sachverhalt klar und biete eine Lösung an (z.B. alte Felge wieder drauf und gut ist). Danach ist der Händler in der Handlungspflicht und ich kann mich zunächst zurücklehnen.

    Bei einer Mahnung verweise ich einfach auf meinen Wiederspruch vom …

    Bei einer Klage gehe ich ggf. zu einem Anwalt, übergebe den bisherigen Schriftverkehr und lasse diesen alles weitere erledigen.

Achja, fast vergessen. Noch eine Anmerkung zum Paralleldiskussion "Nachweis bei Garantieleisung":

Ich halte es ist eigentlich selbstverständlich, dass auch bei einer Garantieleistung ein Nachweis über die erbrachten Arbeiten erstellt wird. Letztlich bin ich Eigentümer des Fahrzeugs und ich habe ein Recht zu erfahren, was alles an meinem Eigentum gemacht wurde (völlig egal, wer die Kosten hierfür übernimmt).

Beste Grüße

Tchupa (eigentlich der Name der Katze... 🙂)

Auch bei Garantieleistungen ist es für die Werkstatt und den aufnehmenden Werkstattmeister (zumindest machen das bei meinem FOH die Meister) erstmal vollkommen egal, wie und ob die Leistungen im Anschluß bezahlt werden. Er nimmt die zu tätigenden Arbeiten auf und lässt sich das von mir durch eine Unterschrift bestätigen. Und davon bekomme ich IMMER eine Kopie.

Hat sich mittlerweile alles aufegeklärt. Also theoretisch kann das Thema geschlossen werden. Wer aber noch weiterdiskutieren will, dann soll er das tun. Ich bin jedenfalls raus 😁.
War ein Missverständnis, die Werkstatt hat den Schaden wohl verursacht und das is wohl versehentlich auf die Arbeitskarte gewandert und die Buchhaltung hat dann natürlich eine Rechnung geschrieben. Obwohl das über die Versicherung der Werkstatt abgewickelt werden sollte. Auf mich kommen also keine Kosten mehr zu.

Zitat:

Original geschrieben von becks110


Hat sich mittlerweile alles aufegeklärt. Also theoretisch kann das Thema geschlossen werden. Wer aber noch weiterdiskutieren will, dann soll er das tun. Ich bin jedenfalls raus 😁.
War ein Missverständnis, die Werkstatt hat den Schaden wohl verursacht und das is wohl versehentlich auf die Arbeitskarte gewandert und die Buchhaltung hat dann natürlich eine Rechnung geschrieben. Obwohl das über die Versicherung der Werkstatt abgewickelt werden sollte. Auf mich kommen also keine Kosten mehr zu.

dann freu dich! immerhin gibt dein FOH einen Schaden zu...

na also, ein gespräch unter männern kann da am einfachsten u. schnellsten klarheit schaffen...
somit können anwalt, amtsgericht, BILD und die herren ramsauer bzw. friedrich wieder zurückgepfiffen werden 😁😉

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