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BMW X3 E83

airbag

Themenstarter

hallo gemeinde

habe am wochenende viel geschraubt.

alle vier tür verkleidungen runter und die türvolien neu verklebt.(wasser im fussraum)

da sind natürlich die vier seiten airbags.habe sie auch wieder angesteckt.ging alles ohne brobleme

alles schön zusammen gebaut,und wo ich fertig war und

die zündung anliess,ging die airbag lampe nicht mehr aus!!!!

weiss jemannd rat. mfg.



hallo,

 

vermutlich hast du bei den Arbeiten die Batterie nicht abgeklemmt:mad:.

Damit hast du im Airbag-SG eine Fehlermeldung ausgelöst, die auch nach Beseitigung des Fehlers (hier abgeklemmter Airbag) nicht automatisch gelöscht wird. Nach meiner Kenntnis muß diese Fehlermeldung beim :) gelöscht werden.

 

gruss mucsaabo


Themenstarter

da hast du recht,

die batterie war nicht ab,und das radio lief auch allso zündung an

selber kann man das wohl nicht machen?

gruss lutz


hallo,

 

ich befürchte, nein, da kommst du nur noch mit dem :) weiter.

Nur als Hinweis zu deiner eigenen Sicherheit;): Arbeiten am Airbag sind für Laien nach meiner Kenntnis verboten, dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden, dies ist die rechtliche Seite.

Bei Arbeiten, bei denen auch das Airbag-System betroffen ist, unbedingt die Batterie vorher abklemmen, damit dir da nicht irgendetwas um die Ohren fliegt, dies ist wirklich so, der Airbag enthält ja einen Sprengsatz:mad:

 

gruss mucsaabo


  • 2x

Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Zitat:

Original geschrieben von mucsaabo

Nur als Hinweis zu deiner eigenen Sicherheit;): Arbeiten am Airbag sind für Laien nach meiner Kenntnis verboten, dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden, dies ist die rechtliche Seite.

Korrekt. Der Hintergrund ist folgender:

 

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

 

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

 

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags!

 

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.


airbag

Darum hab ich morgen einen Termin beim :) und lasse die Folie an meiner hinteren Beifahrertür tauschen.

 

hub01


Themenstarter

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von mucsaabo

Nur als Hinweis zu deiner eigenen Sicherheit;): Arbeiten am Airbag sind für Laien nach meiner Kenntnis verboten, dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden, dies ist die rechtliche Seite.

Korrekt. Der Hintergrund ist folgender:

 

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

 

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

 

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags!

 

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.


Themenstarter

hallo drahkke und liebe gemeinde.

gestern wurde ja ganz schön auf gefahren.

war heut beim freundlichen und hab ihm erklärt was ich gemacht habe (tür folie) usw.

wie aus der pistole kam dan die 40 euronen hätte man sparen können wenn zündung aus geblieben wäre.(fehler speicher)

der fehler speicher sagt genau was man am system gemacht hat. (airbag strom los !!!!!!!!! mus ich melden. wenn zündung an.)

und am airbag system selbst hat man null gemacht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

mfg.lutz


Drahkke Drahkke

Buddy-Master

Zitat:

Original geschrieben von lutzmatt

und am airbag system selbst hat man null gemacht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn ich deinen Eröffnungsbeitrag richtig verstanden habe, dann hast du doch die Steckverbindungen des Airbag-Systems getrennt und später wieder zusammengesteckt, oder nicht?


Themenstarter

so wie ich das verstanden habe :in diesem fall sind es 4 (systeme )die man wieder verbunden hat !


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