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Airbag am Clio III ausbauen
Themenstarter
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Hallo Gemeinde,
ich muss mein Lenkrad tauschen und möchte wissen, wie der Airbag befestigt ist. Ich bin der Meinung der ist nur eingerastet in Clips. Bin mir aber nicht sicher was das angeht. Schrauben oder ähnliches konnte ich nicht entdecken. Kann mir da jemand weiter helfen wie der befestigt ist.
Danke sehr...!
Greetz Der Paintballer
P.s.: Ja, ich bin vom Fach. Aber ich kann bei Gott nicht wissen, wie an jedem Auto dieser Welt die Airbags ausgebaut werden. |






In wenigen Minuten wird jemand kommen und dir sagen, dass auch von Personen mit Sachkundenachweis das nicht gewerbliche (also am eigenen Fahrzeug) Arbeiten am Airbag verboten ist. Ist nicht meine Meinung, aber eben Gesetzt. Wenige Minuten später wird dieser Thread geschlossen.
Ich sags dir vorab, damit du nicht überrascht wirst.
Buddy-Master
Dann solltest du auch die gesetzlichen Grundlagen dazu kennen, die da lauten:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
Warum hier auf Motor-Talk zu Airbag-Arbeiten keine Anleitungen gepostet werden dürfen, kannst du in den NUB von Motor-Talk nachlesen, die jeder User mit seiner Anmeldung auf Motor-Talk als verbindlich anerkennt.