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Ärger nach Unfall mit finanziertem Auto
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Ich hatte mit meinem finanzierten Wagen einen Unfall. Da ich Vollkasko versichert bin kein Problem. Ich habe von meiner Versicherung ein tolles Angebot bekommen, das sie den Wagen nach Renault Vorgaben reparieren lassen mit Original-Teilen und ich kostenlos einen Ersatzwagen bekomme in der Zeit. Jetzt macht mir mein Autohaus bei dem ich den Wagen gekauft habe einen Strich durch die Rechnung und meint, die Bank würde Ärger machen wenn ich das Auto nicht in einer Renault Werkstatt reparieren lassen würde. Meine Frage an Euch? Können die mir das vorschreiben? Im Vertrag steht lediglich das ich einen Schaden der über 1.500€ geht an die Bank melden muss und mehr nicht. Dann hätte ich noch eine Frage. Kann man von einem Rückgabeversprechen das zwischen dem Autohaus und mir getroffen wurde zurückgetreten oder dies mit einvernehmen mit dem Autohaus zurücknehmen? Es geht ja nur darum wenn ich den Wagen in 3 Jahren wieder zurück geben möchte, was aber nicht der Fall ist. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Grüße Nadine |
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Steht auch im Vertrag, dass der Schaden in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss?
Ansonsten solltest du direkt bei der Bank anrufen und das klären.
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