ADAC und Schutzbrief? Darf mir Versicherung den ADAC verbieten bei einem Unfall?
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Hallo,
ich habe eine ADAC Mitliedsschaft von meiner Oma zum Geburtstag geschenkt bekommen, nur mein Vater hat in der Vollkasko ( bei der ich schon als 2. Fahrer eingetragen bin) einen Schutzbrief schon dabei. Ansich find ich es gar nicht so schlimm, da der ADAC ja nicht Fahrzeug gebunden ist und ich somit auch mit Fremden Autos fahren kann, nur kann es Ärger geben wenn ich eine Panne habe und dann lieber den ADAC anrufe?
Mein Auto musste letztens Winter einmal abeschleppt werden und damals meinte der Mann von der Versicherung das evtl. Strafgebühren zahlen müsste weil ich den ADAC genutzt habe und nicht den eigenen Dienst ( was dann aber der KFZ Meister irgendwie abgewendet habe). Darauf hin habe ich ganz genau die Vertragsbedingungen nochmal gelesen und da steht rein gar nichts davon drin das ich den Schutzbrief nutzen muss, das einzige was drin steht ist das sich meine Selbstbeteiligung halbiert wenn ich eine Vertragswerkstatt aufsuche, was ich auch getan habe weil die am nächsten war ... und das ist doch egal ob die mit dem ADAC oder sonst wem erreicht wird ... oder ? Der Versicherungsmann wollte/will nur Druck ausüben würde ich denken, aber da ich mir nicht sicher bin dachte ich mir ich frage mal bei anderen nach die vielleicht mehr Erfahrung haben.
Vielen Danl |
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Der dachte wohl du bist kein ADAC-Mitglied und wolltest dann die ADAC-Abschleppfahrt über die Versicherung abrechnen.
Da du aber mündiger Bürger und ADAC-Mitglied bist kannst du tun und lassen was du willst.
Gruß
yo-chi
Buddy-Master
In welcher Position war dieser Mitarbeiter bei der Versicherung angestellt?
Das lief so. Unfall - abgeschleppt zur Werkstatt per ADAC und der KFZ Meister dort ( war die Vertragswerkstatt) hat bei der Versicherung angerufen und angekündigt das sie die Reparatur übernehmen werden. Die Frau xxx hat dann am Telefon gefragt wer das Auto zur Werkstatt gebracht hat und danach hat sie das eben gesagt. Ich konnte alles mithören da wir auf Lautsprecher das Telefon gestellt hatten.
Position bekleidet sie einfach nur eine "einfache" Sachbearbeiterin.
Dagegen !!
Na ja,
du hast jetzt die Schutzbriefleistungen von beiden in Anspruch genommen. Abschleppen ADAC, Reparatur Versicherung.
Der normale Menschenverstand würde jetzt sagen, dass das der Versicherung doch egal sein kann, da sie für das Schleppen nicht aufkommen muss.
Aber Versicherungen denken da meistens etwas Abseits der Logik.
Da sollte lieber einer Stellung zu nehmen, dem aufgrund einer langjährigen Anstellung bei einer Versicherung das logische denken ausgetrieben wurde

Mfg Zille
1xADAC und Schutzbrief? Darf mir Versicherung den ADAC verbieten bei einem Unfall?
Vielleicht schaust du auch mal in deinen ADAC-Vertrag Punkt 9.1. "Soweit im Schadensfall ... eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor". Vielleicht steht aber bei deiner Versicherung das Gleiche drin.
In der Regel machen das die Versicherungen aber - zumindest bei großen Schäden - dann unter sich aus.
Gruß situ
Danke für die Antworten.
@situ, ich habe mir diesen Teil mal rausgesucht da steht ganz genau folgendes drin.
Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungs verpflichtungen vor.
Das versteh ich so, dass wenn ich einen Unfall habe indem ein anderer Schuld ist ( Auffahrunfall etc.) die Versicherung des anderen zu zahlen hat.
Soweit aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beansprucht werden kann, steht es Ihnen frei, wem Sie den
Schadensfall melden. Melden Sie ihn der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, werden wir im Rahmen
der Bedingungen in Vorleistung treten.
Und hier steht ja das es zumindest dem ADAC egal ist wenn ich nehme. Wobei es mir ja nur um Pannendienste oder Abschleppen geht und nicht um Reparatur oder ähnliche Leistungen.
konifere
Aber mit Vergnügen.
Ich kenne den Vertrag des TE natürlich nicht. Aber normalerweise ist die Denkweise bei einem Versicherer denkbar einfach:
"Zahlen: Warum ich?"
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es einen Vertrag gibt, der dem Kunden vorschreibt, Kosten zu verursachen, die der Versicherer selbst tragen muss, wenn es gleichzeitig die Möglichkeit gibt, dass ein anderer (ADAC) die Kosten tragen würde.
Tatsächlich ist das Stichwort: "Subsidiarität"
In den Bedingungen findet sich nämlich in der Regel eine Klausel, die bestimmt, dass Abschleppkosten nur dann übernommen werden, wenn sie nicht von einem Dritten erstattet werden. Zu den "Dritten" gehört theoretisch auch der ADAC, wenn er keine entsprechende Klausel im Vertrag hat.
Soweit logisch?
Gruß
Hafi
@Kausu: Und sicher auch umgekehrt ADAC --> Deine Versicherung.
Im Falle eines Krankentransports Ausland --> D mit dem Flieger (einmal versichert über ADAC Schutzbrief und einmal über eine Auslands-Krankenversicherung) war es so; beide hatten diese Klausel drin. Der ADAC ist in Vorleistung gegangen und hat sich dann mit dem Versicherer der Auslands-Krankenversicherung arrangiert (wie auch immer, muss den Versicherten nicht kümmern) .