Abwrackprämie, wann kann ich das neue Auto verkaufen?
Themenstarter
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Hallo,
kaum habe ich 3 Monate gewartet, schon erhielt ich den Bescheid mit umfangreicher Rechtstmittelbelehrung, dass die Prämie bewilligt wurde, sich die Auszahlung aber um bis zu 2 Wochen verzögern könne. Jetzt die Frage: Weiß jemand, wie lange ich das Auto behalten muss, bzw. ab wann ich es verkaufen darf, ohne die Prämie zu gefährden? |
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Hi,
Im Prinzip kannst du das Auto sofort verkaufen. Es gibt keine Mindesthaltedauer.
Warum willst du es schon wieder verkaufen?
Gruss
Joe
Buddy-Master
Vermutlich war es ein Fehlkauf....
Es war absolut kein Fehlkauf, sondern ein Top-Auto (Chevrolet Lacetti Diesel). Da ich die Abwrackprämie genutzt habe, kann ich es aber nur privat nutzen und nicht in das Geschäft nehmen. Ich werde es deshalb im Freundes- oder Familienkreis verkaufen und mir für das Geschäft genau das selbe Auto wieder kaufen.
Buddy-Master
Da ist es doch sinnvoller, daß Fahrzeug direkt ans Geschäft zu verkaufen. Da sparst du einen Haltereintrag, was sich später beim Verkauf nur vorteilhaft auswirkt.
TT'ler
Abwrackprämie, wann kann ich das neue Auto verkaufen?
An so etwas habe ich auch gedachte, meine Frage würde ich somit wie folgt formulieren:
"Ab wann kann ich das private Fahrzeug (Abwrackprämie genutzt) in das Geschäft nehmen?"
Dass es direkt nicht gehen wird ist klar, aber ich werde wohl kaum z.b. nach 10 Jahren immer noch kein Auto ins Geschäftsvermögen ziehen dürfen?
1xnatürlich kann ich das Auto in das Geschäft übernehmen. Dann kann ich aber die MwSt. nicht mehr absetzen!
Buddy-Master
Wenn du das Fahrzeug im Freundes- oder Familienkreis verkaufst und anschließend dem Käufer für das Geschäft genau das selbe Auto wieder abkaufst, kannst du die MwSt. aber auch nicht mehr absetzen.
Er schrieb ja, dass er sich den selben Wagen holt. Falls er Ihn neu kauft, darf er die MWST ziehen.
Buddy-Master
Wenn sich der TE den selben Wagen wieder kauft, dann ist das logischerweise kein Neuwagen mehr, weil
1. Besitzer : der TE selbst
2. Besitzer: der Freund oder das Familienmitglied
und das Fahrzeug dann somit bei der Übernahme ins Betriebsvermögen bereits in 3. Hand ist.
Die einzige Möglichkeit für den TE, hier die MwSt zu ziehen, besteht darin, sich den gleichen Wagen noch einmal zu holen. Den bekommt er dann logischerweise auch wieder als Neufahrzeug.
Den selben Wagen gibt es dagegen nur einmal.
Abwrackprämie, wann kann ich das neue Auto verkaufen?
Hallo Drahkle,
bist du Deutschlehrer? Natürlich meinte ich nicht das identische Auto, sondern ein baugleiches. Ich denke aber, dass ich mich auch sprachlich korrekt und allgemein verständlich ausgedrückt habe.
Hesse
das hat nix mit deutschlehrer zu tun. hier entsteht nunmal ein völlig anderer kontext je nach verwendetem wort.
2xBuddy-Master
Eben. Das Wort "selbst" vermittelt immer eine Identität. Das ist eine der semantischen Grundregeln der deutschen Sprache. Dazu muß man nicht studiert haben.
Jetzt ist das Missverständnis doch aufgeklärt
Ich würde mal denken, dass das funktioniert was der TE plant.
1x