ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abschleppen mit der Anhängerkupplung

Abschleppen mit der Anhängerkupplung

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 17:47

Hallo zusammen

Was sagt eigentlich der Gesetzgeber zum Thema "Abschleppen mit der Anhängerkupplung", ist das zulässig?

Grund meiner Frage, bei meinem Tiguan ist ab Werk eine Anhängerkupplung verbaut und dort wo normalerweise die Abschleppöse hinten montiert wird fehlt das entsprechende Gewinde hinter der Stoßstange.

Laut Anleitung entfällt die Abschleppvorrichtung hinten wenn ab Werk eine AHK verbaut wurde.

Gruß

Tiguanmaster

Beste Antwort im Thema

Anhängerkupplung ist doch viel besser als die Abschleppöse - und erlaubt ist das auch.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Anhängerkupplung ist doch viel besser als die Abschleppöse - und erlaubt ist das auch.

Für den Haken gibt es doch auch schöne Abschleppstangen.

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 18:44

Im Netz liest man dazu unterschiedliche Aussagen, die einen sagen es sei nicht zulässig und andere sagen es sei zulässig.

Wenn ich ein Abschleppseil benutze, besteht hier nicht die Gefahr das sich das Seil von der AHK löst?

 

Gruß

Tiguanmaster

am 25. Januar 2017 um 18:44

Zitat:

@Tiguanmaster schrieb am 25. Januar 2017 um 18:47:45 Uhr:

Laut Anleitung entfällt die Abschleppvorrichtung hinten wenn ab Werk eine AHK verbaut wurde.

Gruß

Tiguanmaster

Laut der Anleitung meines Fahrzeuges - auch aus den VW-Konzern - muss die AHK ständig mitgeführt werden, weil sie eben die vorgeschriebene Abschleppvorrichtung darstellt. Komisch, dass das VW beim Tiguan nicht auch so schreibt. Das würde ja die Frage beantworten.

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 18:49

Zitat:

@situ schrieb am 25. Januar 2017 um 19:44:30 Uhr:

Zitat:

@Tiguanmaster schrieb am 25. Januar 2017 um 18:47:45 Uhr:

 

Laut Anleitung entfällt die Abschleppvorrichtung hinten wenn ab Werk eine AHK verbaut wurde.

Gruß

Tiguanmaster

Laut der Anleitung meines Fahrzeuges - auch aus den VW-Konzern - muss die AHK ständig mitgeführt werden, weil sie eben die vorgeschriebene Abschleppvorrichtung darstellt. Komisch, dass das VW beim Tiguan nicht auch so schreibt. Das würde ja die Frage beantworten.

Das kann ich dir beantworten.:D

Die AHK beim Tiguan ist schwenkbar und fest mit dem Auto verbunden.;)

Also kann man die AHK offiziell zum Abschleppen mutzen.

In der Anleitung schreiben sie das man nur bestimmte Abschleppstangen nutzen darf, zur Not auch ein Abschleppseil.

Gruß

Tiguanmaster

am 25. Januar 2017 um 19:34

StVZO §43 (2) schreibt keine besondere Bauform vor. Sie muss ausreichend bemessen und zugänglich sein.

Laut Bedienungsanleitung beim Touareg:

Abschleppseil bzw. Abschleppstange nur an den dafür vorgesehenen Ösen bzw. an der Anhängevorrichtung befestigen.

Fahrzeuge mit werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung dürfen nur mit einer Abschleppstange abschleppen, die speziell für die Montage an einem Kugelkopf geeignet ist.

Was ich mit dem letzten Satz anfangen soll, weiß ich aber auch nicht. Darf ich bei AHK nur mit einer Stange abschleppen, also nicht mit Seil, oder nur mit einer Stange, die speziell geeignet ist oder mit Seil.

am 25. Januar 2017 um 20:07

Im Zweifelsfall gilt ja wohl immer, was der Hersteller vorgibt.

Es gibt geeignete Stangen im Handel (um die 50 EUR).

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 20:08

Danke PeterBH

Hab gerade noch mal in die Betriebsanleitung von meinem Tiguan geschaut.

Zitat.

Fahrzeuge mit werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung dürfen nur mit einer Abschleppstange, die speziell für die Montage an einem Kugelkopf geeignet ist, abschleppen. Bei Benutzung einer nicht geeigneten Abschleppstange können der Kugelkopf und das Fahrzeug beschädigt werden.

Stattdessen ein Abschleppseil benutzen.

Zitat Ende.

So würde ich es auch handhaben. Stange ist zwar schön und gut, aber ein Seil ist besser unter zu bringen. Dazu schleppt man ohnehin so selten ab. In den vergangenen 45 Jahren vielleicht fünf Mal.

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 20:21

Ok vielen Dank an alle.:)

In Bezug auf die AHK am Tiguan hätte ich aber noch eine Frage.

Mir geht es um das Sicherungsseil am Anhänger.

Wo macht ihr das Sicherungsseil von eurem Anhänger fest.

Auszug ADAC

Regelung in Deutschland:

Für Anhänger der „mittleren Gewichtsklasse“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht

(zGG) von über 750 kg bis zu 3.500 kg und Wohnwagen werden in der Regel sog

Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Zugfahrzeug im Fahrbetrieb gebremst wird,

läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf und diese Kraft wird über mechanische

Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen. Für den Fall, dass sich ein Anhänger

vom Zugfahrzeug löst, soll ein Sicherungsseil aus Draht die Bremse auslösen

und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen.

Ein solches Sicherungsseil ist bei mit Auflaufbremse gesicherten Anhängern Pflicht.

Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein muss, ist aber nicht gesetzlich geregelt.

Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat,

ist diese zu beachten.

Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“: Das Abreißseil

darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden. Sofern

technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung

an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten.

Der Karabinerhaken des Abreißseiles soll in diesem Fall in die

vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern.

__________________________________________________________________

 

In meiner Betriebsanleitung wird das Thema Sicherungsseil überhaupt nicht erwähnt.

Beim Tiguan gibt es keine Möglichkeit das Sicherungsseil anders zu befestigen als um die AHk selber zu legen was eigentlich nicht zulässig ist.

Hab mich mit einem Fahrlehrer unterhalten und der sagte mir das gleiche, wenn man bei der Prüfung das Sicherungsseil um die AHK legt ist man durchgefallen.

Wie seht ihr die Sache?

Gruß

Tiguanmaster

In der Anleitung steht nur "ordnungsgemäß" befestigen. Wie lang ist denn das Sicherungsseil im Regelfall? Hab das nicht so lang in Erinnerung, dass ich es an der Abschleppöse befestigen könnte (hab aber selbst nur einen 750 kg ohne Auflaufbremse).

am 25. Januar 2017 um 20:35

Da gibt es klare Regeln.

In Deutschland genügt das Legen um den AHK-Hals, wenn die Betriebsanleitung nichts anderes sagt (daher oft gar keine andere Möglichkeit vorgeshen). In manchen Ländern (z. B. NL) ist das verboten und wird teuer geahndet (auch für Ausländer).

Wenn das Abreißseil direkt an eine dafür vorgesehene Öse eingehängt wird, muss es sich um einen so genannten "Feuerwehrhaken" handeln (die einfachen Karabiner sind zu schwach ausgelegt).

Dein Fahrlehrer bedarf der Nachschulung.

http://www.caravaning.de/.../...t-lebenswichtige-aufgaben-6639338.html

An der abnehmbaren AHK ist das ja wirklich suboptimal. Wenn die AHK sich löst, nutzt das Seil nichts mehr.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abschleppen mit der Anhängerkupplung