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Abschleppen eines nicht zugelassenen Autos

Themenstarteram 21. April 2005 um 15:55

Hallo,

hat jemand eine Ahnung, ob man einen NICHT ZUGELASSENEN Wagen auf öffentl. Strassen abschleppen darf? Und inwieweit muss der geschleppte Wagen verkehrssicher bzw. fahrtauglich sein?

Hilft es was, wenn ich mit einer Stange schleppe?

Ich will einen Oldtimer mit etwas defekter Bremse und defekter Kupplung zu einer Werkstatt bringen, möchte für die paar km aber nicht mit Anhänger oder LKW fahren...

Wenn jemand etwas dazu sagen kann, wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Torsten

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13 Antworten
am 24. April 2005 um 13:32

Hi

Also folgendes

Erstmal das einfache abschleppen. z.B. ein liegengebliebendes KFZ < 3,5t in eine Werkstatt abschleppen oder z.B. von der Autobahn runter.

Dieser vorgang darf von allen Personen durchgeführt werden soweit der Fahrer des fahrenden Fahrzeugs Kl.B Füuhrerschein hat. Der in dem liegengebliebenden fahrzeug muss lediglich it den funktionen des Fahrzeugs vertraut sein d.h. lenkung, bremse, blinker warnblinklich usw. (da dürfte sich sogar zB. dein 8 jähriger Sohn ans lenkrad setzen!!)

Jetzt zum schleppen!!

Also ein fahrzeug zB. von einer Garage zur werksatt oder zu nem Freund der es repariert schleppen.

1. Braucht man für diesen Vorgang eine genemigung wo die Uhrzeit des Schleppvorgangens sowie die Strecke festgelegt wird.

2. Braucht der Fahrer des fahrenden Fahrzeugs einen LKW Führerschein (ich glaube Kl.C ob Kl. C1 ausreicht weiß ich nicht) da es jetzt ein Gespann ist was >3,5 T bzw. sogar >7,5t ist

Wie gesagt das ist vorgeschrieben, man kann glück haben das man nicht erwischt wird oder man kann pech haben denn dann heißt es fahren ohne Fahrerlaubnis!! Wenn man nicht den passenden Führerschein hat!

Ich würde mir bei einem Freund oder einer Autowerkstatt einen passenden anhänger leihen da dies einfacher ist und man braucht nur Kl.BE

Hoffe ich konnte helfen

MfG Daniel

@ Daniel

Dein " 8-jähriger Sohn" muss mindestens 16Jahre alt sein!!!!!!!!!!

 

Beim Abschleppen muss der Fahrer des Ziehenden Fahrzeugs lediglich die Fürerscheinklasse haben die für das ziehende Fahrzeug erforderlich ist!

Beim Schleppen ist das so Der fahrer des Ziehenden Fahrzeug muss den LKW Führerschein besitzen also FSK Klasse 2 bzw CE im Neuen Führerschein.

Der der im Gezogenen Fahrzeug sitzt braucht den Führerschein um das gezogene Fahrzeug zu Führen.

Zum Scheppen Ohne Kennzeichen brauchst du erst mal eine Rote Nummer und deine Beleuchtung muss Funktionieren.

In dem Link sind eigentlich alle Fragen beantwortet ;),

bei beiden Posts im Thread sind dagegen Fehler enthalten.

am 25. April 2005 um 1:04

Zum Beispiel der elementare Fehler, daß nicht zugelassene Autos nichts auf öffentlichen Straßen zu suchen haben, also nicht abgeschleppt werden dürfen, sondern nur per Anhänger transportiert.

P.S.:

Einfacher, wenn man ein Überführungskennzeichen hat, da ist das Risiko geringer.

Raufschleppen auf die Autobahn ist unzulässig und sehr riskant.

Zitat:

Original geschrieben von Daniel1985

2. Braucht der Fahrer des fahrenden Fahrzeugs einen LKW Führerschein (ich glaube Kl.C ob Kl. C1 ausreicht weiß ich nicht) da es jetzt ein Gespann ist was >3,5 T bzw. sogar >7,5t ist

Das mit dem Führerschein ist schon richtig, aber es liegt nicht an dem Gewicht, sondern an der Anzahl der Achsen. Mit Klasse B darfst du nur 3 Achsen bewegen, es sei denn du schleppst an oder -ab. Schleppen ist mit Klasse B nicht erlaubt. Die Unterschiede zwischen Schleppen, Anschleppen und Abschleppen, sind auf madcruisers Link sehr gut erklärt.

Ich würde niemals jemanden abschleppen, es sei denn, es ist ein sehr guter Bekannter oder Freund von mir, von dem ich weiss, dass er ein sehr guter Fahrer ist. Schließlich ist er dazu gezwungen, mit 5 Meter Abstand hinter mir her zu fahren und wenn er einen Fehler macht, dann bin ich es schuld, weil ich der Fahrer bin. Ein unbekannter könnte ja auf die Idee kommen, einfach mal das Bremsen zu vergessen um noch ein paar Euro für sein kaputtes Auto zu bekommen.

Versteht das jetzt nicht falsch, ich will niemandem was unterstellen und ich bin eigentlich sehr hilfsbereit. Wenn ich jemanden bis zu nächsten Tanke mitnehmen, für ihn mal schnell nen Benzinkanister auffüllen oder jemanden anrufen kann, dann mache ich das sofort - aber Abschleppen tu ich nicht.

Hallo!

Ich wollte mich mal nach einer Schleppgenehmigung informieren und bin auf dieses Tema gestoßen. Daher muss ich mal etwas berichtigen:

Beim Schleppen zählt das geschleppte Fahrzeug als Anhänger.

Früher durfte man mit der Klasse 3 nur einachsige Anhänger (Tandemachsen also zwei Achsen an einem Anhänger die nicht weiter auseinander sind als 1m gelten als eine Achse) ziehen, daher brauchte man den Führerschein Klasse 2.

Heute darf man mit der Führerscheinklasse B auch Zweiachsige Anhänger ziehen, allerdings mit nicht mehr als 750 Kg.

Mit der Klasse BE darf man ein Pkw-Anhänger-Gespann führen, welches zusammen nicht mehr als 3,5t wiegt. Der Anhänger darf natürlich auch zwei Achsen haben. Also dürfte man doch mit der Klasse BE auch andere Pkw schleppen, oder nicht?

 

Gruß

Björn

Zitat:

Original geschrieben von gonzo79m

[...]Mit der Klasse BE darf man ein Pkw-Anhänger-Gespann führen, welches zusammen nicht mehr als 3,5t wiegt. Der Anhänger darf natürlich auch zwei Achsen haben. Also dürfte man doch mit der Klasse BE auch andere Pkw schleppen, oder nicht?

Gruß

Björn

Darf man. Nur mit der BE hast Dich vertan. Das Zugfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t haben. Mit Deinen anmderen Ausführungen hats Du übrigens recht.

MfG Meehster

am 3. Oktober 2010 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

In dem Link sind eigentlich alle Fragen beantwortet ;),

bei beiden Posts im Thread sind dagegen Fehler enthalten.

Dieser Link sagt eigentlich gar nichts aus.Im welchem Paragrafen steht denn das ein nicht zugelassenes KFZ im abgeschleppten Zustand,automatisch zum Anhänger wird.

Na hat mal wieder einer eine vier Jahre alte Leiche aus dem Keller geholt. :eek:

am 3. Oktober 2010 um 12:29

und jetzt wird wieder belebt...

Fakt ist:

Abschleppen ist im Rahmen der Nothilfe erlaubt.

Der im abgeschlepten Fahrzeu g brauch auch keinen

Führeschein (was ich persönlich als wahnsinn bezeichne)

Ein abgemeldetes Fahrzeug kann nur auf dem anhänger oder Schlepper "überführt" werden.

Nicht mal mit kurzkennezichen oder roter nummer ist eine Übrerführung zulässig!

So und jetzt noch mal zurück!

Druckmassage Atemkontrolle zweimal beatmen Atemkontrolle Druckmassage....

so wird es auch was mit den alten Thread

gruß Alex

PS beim ersten Hilfekrus habe ich auch gelernt:

wenn sich ein bestimmter Geruch bildet kann von weiderbelebungsmasnahmen abgesehen werde!

Der Patient bleibt tot.

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

 

PS beim ersten Hilfekrus habe ich auch gelernt:

wenn sich ein bestimmter Geruch bildet kann von weiderbelebungsmasnahmen abgesehen werde!

Der Patient bleibt tot.

das hast du bestimmt net beim Erste Hilfe Kurs gelernt...wohl eher beim Kurs "Wie riecht eine leiche":D

Wer buddelt so spät des Nachts in der Gruft ? :D:D:D

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