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Abreißleine

Themenstarteram 3. Juni 2009 um 10:27

Hallo zusammen,

ich habe gehört, in Holland wäre es sogar Pflicht, die Abreißleine des Anhängers müsse mit dem Fahrzeug fest verbunden sein( Oese) Es drohen dort wohl nette Strafen, auch Punkte.

In Deutschland hab ich gelesen, ist das wohl auch ein Streitthema. Wer kann mir helfen ???

Wo befestige ich die Abreißleine ??? Oese hat mein knapp 2 Jahre alter X5 keine .( Kia verbaut sowas serienmäßig)

lg Klaus

Beste Antwort im Thema

Hi,

schon klar dsa da eine Schlaufe am Abreißseil ist. Die sollte aber gerade nicht an der Kupplung angebracht sein, sondern direkt am Fahrzeug für den Fall das die abnehmbare Kupplung sich vom Fahrzeug trennt. Es gibt wohl Polizisten die das bei Kontrollen prüfen und wenn das Seil um den Kupplungshals gelegt ist anzeigen. Ein Blick in Google zeigt da kein einheitliches Bild, wird in diversen Foren heftig darüber gestritten. Ich persönlich halte es auch für ziemlich ausgeschlossen das der Kupplungskopf während der Fahrt abfällt. Wenn der nicht richtig montiert ist fällt er spätestens wenn man den Anhänger aufsetzt runter. Der wahrscheinlichere Fall ist sicherlich das der Anhänger nicht richtig auf der Kupplung eingerastet ist.

Wie gesagt die Kupplung des Dicken ist wohl von Westfalia, ich würde mal dort nachfragen, die haben ja eine Bauartgenehmigung dafür.

bye

Sven

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12 Antworten

Hi,

sicher das da kein Öse ist. Meiner steht leider gerade 150km entfernt deshalb kann ich nicht gucken. Die Alternative ist ein ausreichend langes Seil verbauen und an die Abschleppöse. Fragt sich nur was der Anhänger dann macht wenn er tatsächlich von der Kupplung springt und dann das Seil diagonal zieht...

Ich würde mal bei Westfalia nachfragen wenn nichts in der Anleitung der Kupplung steht.

bye

Sven

die öse an der leine dient dazu, eine schlaufe zu machen, die sich dann, wenn der anhänger abspringen sollte, um die anhängerkupplung zuzieht und damit den bremsvorgang auslöst.

die schlaufe hängst du einfach um die anhängerkupplung rum. das ist alles...

gruss

sven

Hi,

schon klar dsa da eine Schlaufe am Abreißseil ist. Die sollte aber gerade nicht an der Kupplung angebracht sein, sondern direkt am Fahrzeug für den Fall das die abnehmbare Kupplung sich vom Fahrzeug trennt. Es gibt wohl Polizisten die das bei Kontrollen prüfen und wenn das Seil um den Kupplungshals gelegt ist anzeigen. Ein Blick in Google zeigt da kein einheitliches Bild, wird in diversen Foren heftig darüber gestritten. Ich persönlich halte es auch für ziemlich ausgeschlossen das der Kupplungskopf während der Fahrt abfällt. Wenn der nicht richtig montiert ist fällt er spätestens wenn man den Anhänger aufsetzt runter. Der wahrscheinlichere Fall ist sicherlich das der Anhänger nicht richtig auf der Kupplung eingerastet ist.

Wie gesagt die Kupplung des Dicken ist wohl von Westfalia, ich würde mal dort nachfragen, die haben ja eine Bauartgenehmigung dafür.

bye

Sven

am 3. Juni 2009 um 18:56

Moin,

Also ich fahr ja fast täglich mit Anhänger und lege das Abreisseil immer um die Anhängerkupplung!

Habe auch noch nie was gegenteiliges gehört. Auch nicht von dem Polizisten der mich heute angehalten hat um mich bzw. das Gewicht des Hängers zu überprüfen!:cool: (Hat alles gepasst und er war nicht überladen!)

am 18. Mai 2015 um 14:14

Das Thema ist wohl schon 6 Jahre alt aber noch immer aktuell.

Fakt ist das es in NL nicht erlaubt ist das Abreisseil um die AHK zu legen sondern es muss durch eine Öse am Fahrzeug geführt werden und dann mit einer Schlaufe um die AHK. Leider gibt es beim E70 diese Öse nicht.

Hat jemand schon Neuigkeiten zu dem Thema?

am 19. Mai 2015 um 6:03

Vielleicht mal in einem Niederländischen Forum fragen? In Deutschland geben die meisten Anhänger das gar nicht her. Hier haben viele Anhänger gar keine sich zuziehende Schlaufe, sondern nur ein Seil, das als einfache Schlaufe (im Bogen) um den Kugelkopf hängt. Das könnte man nicht mal ohne weitere Hilfsmittel mit einer Öse am Fahrzeug verbinden. Da müssen die lieben Niederländer bzw. deren Polizei mit uns einfach etwas großzügiger sein.

am 19. Mai 2015 um 7:31

Hallo Flat,

das Seil haben hier alle gebremsten Hänger - häufig haben sie aber keinen Feuerwehrkarabiner denn nur dieser darf dirket in eine Öse eingehakt werden. Die normalen Verschlüsse müssen in einer Schlaufe über die Kupplung geführt werden.

Die Niederländer haben diese Vorschrift damit falls sich die AHK vom Fahrzeug löst die Bremse gezogen wird.

Bis vor ein paar Tagen habe ich das auch nicht gewusst und mir keine Gedanken darüber gemacht.

Nachdem mir diese Problematik bekannt ist suche ich natürlich nach einer sicheren Lösung für den X5.

Nur gebremste Anhänger haben auch ein Abreißseil! Wo sollte das auch bei Ungebremsten hinführen, an einen Anker? ;-)

Anders ist es mit der Befestigung des Seiles. In D gilt: wer eine starre Kupplung hat, kann dieses um den Haken legen. Zu starren Kupplungen zählen auch die elektrisch Ein-/ausklappbaren. Bei allen anderen, die abnehmbar sind, muss das Seil um ein feststehendes Fahrzeugteil gelegt oder an diesem befestigt werden!

Wer also öfters nach Holland fährt, sollte über einen Nachrüstmöglichkeit nachdenken. Es gibt dafür wohl preiswert (10-20 Euro) "Nachrüst-Sets" oder fragst mal die (freie) Werkstatt, die machen das gegen geringe Entgelte normalerweise auch.

Ansonsten für alle Streitlustigen: es gibt ein EU Abkommen, Fahrzeuge die dem technischen Sicherheitsstand ihres Herkunftslandes entsprechen, dürfen nicht dafür in anderen EU Ländern belangt werden. Das heißt, ist dein Fzg in Deutschland zugelassen, gelten auch die Zulassungsbestimmungen von Deutschland für DEIN Fzg.

(Nicht zu verwechseln mit der Licht-Pflicht in Polen, das Fahrzeug ist ja in allen Ländern mit Licht ausgerüstet! man braucht es ja nur einzuschalten)

am 26. Mai 2015 um 18:58

Ich konnte ausgiebig mit einem Bekannten das Thema besprechen - er wohnt direkt an der Grenze zu NL.

 

Die Strafe für die falsche Befestigung vom Abreißseil beträgt 30€ - ist nicht so tragisch aber die Weiterfahrt wird untersagt. Zur Not wird eine Radkralle am WW befestigt und die Entfernung dann 400€.

Ich für meinen Teil werde mir jetzt eine Lösung basteln um das Seil NL Konform zu befestigen.

 

Das ist kein Hören Sagen sondern er hat es persönlich gesehen......

am 9. Juni 2015 um 13:19

Nachdem mir ein ADAC Anwalt gesagt hat das ich auf jeden Fall die NL Konforme Befestigung haben muss blieb mir nichts anderes übrig als zu basteln.......nicht schön aber erfüllt die Vorgabe.

Das ist schon komisch, daß ein Fahrzeug aus 2010 diese Öse nicht hat.

Hier mal ein Bild von einem Meriva von 2004, dort sieht man deutlich die Öse zum befestigen des Seils.

Anhaengerkupplung

So ist es aber leider.......das aktuelle Modell soll wieder eine Öse haben.

Weder BMW München, BMW Niederlande noch Westfalia hatte eine Lösung für diese Problem.

Aber jetzt nur wegen der Öse gleich einen 2015er kaufen halte ich für übertrieben ;-)

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