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Abrechnungsschreiben der Versicherung

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 17:51

Guten Tag,

vlt. Kann mir jemand helfen.

Im vergangenen September ist mir meine Nachbarin ins Auto gefahren. Leichter Schaden mit Beulen und Kratzer sind entstanden.

Im Anschluss bin ich zum Händler und habe ein Gutachten von der DEKRA erstellen lassen. Und den der Werkstatt alles überlassen. Diese hat das OK von der Versicherung für die Reperatur bekommen. Darauf hin dann einen Termin vereinbart.

Während der Reperatur ist dann aufgefallen, das mehr Kaputt gegangen ist und man mehr Geld benötigt. Der Gutachter wurde erneut dazugezogen und wollte diesen Schaden, via Rechnungsbestätigung, den Mehraufwand bestätigen.

Nach erfolgter Reperatur hab ich mein Fahrzeug wiedererhalten und alles ist gut dachte ich. Dies war im Januar.

Heute bekam ich einen Brief der Werkstatt, woraufhin ich aufgefordert werde, den Restbetrag von 480€ zu zahlen.

Ich habe dann bei der Versicherung angerufen und wollte mich informieren. Diese meinte, das dieses Gutachten zu hoch sei. Auf Grund dessen, wurde eben nicht der komplette Betrag der Werkstatt überwiesen.

Jetzt meine Frage, wie sollte ich mich verhalten?

Werde morgen Vormittag mal noch bei der Werkstatt anrufen und versuchen etwas herauszufinden.

Vielen Dank schonmal.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@situ schrieb am 28. Mai 2016 um 06:03:35 Uhr:

Wenn das so wäre, gäbe es 1000e Auseinandersetzungen nicht.

Nö, die gibt es, weil Versicherungen permanent geltendes Recht und Gesetz ignorieren und missachten!

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Anwalt

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 18:02

Muss dazu sagen, hab leider noch keine Rechtschutzversicherung.

Ahne aber das, dass Lehrgeld sein wird. :(

Wenn die Werkstatt auf ihrer Forderung besteht und der Sachverständige nach nochmaliger Prüfung die Rechnungshöhe bestätigt, dann würde ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Die Anwaltskosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen, wenn du keine Mitschuld trägst.

am 27. Mai 2016 um 18:04

Der Anwalt hilft dir nur, wenn die Versicherung gegen geltendes Recht handelt. Gutachten, die in Zusammenarbeit und quasi im Auftrag der Werkstatt fabriziert werden - na, was kann da wohl rauskommen?

Du hast dich in die Hand der Wekstatt begeben. Was lernt man daraus? Selbst ist der Mann (und ggf. die Frau).

Erst mal schauen, was denn gekürzt wurde (nicht notwendige Arbeiten, überhöhte Materialkosten/Stundensätze?).

Hast du die Rechnung bei der Versicherung eingereicht? Diese ist nun maßgeblich für die Erstattung durch die Versicherung.

Was jetzt noch sein könnte ist dass die Versicherung nicht mit der Schadenerweiterung einverstanden ist. Dann solltest du dich nochmals mit dem Gutachter in Verbindung setzen.

Letztlich sollte dies aber dein letzter Versuch sein ohne Anwalt mit der Versicherung zu sprechen. Meiner Meinung nach besteht aber leider auch ein Kostenrisiko für die Anwaltskosten wenn die Versicherung sagt dass dieser Schaden nichts mit dem Unfall zu tun hat. Eine RSV wäre hier von Vorteil.

Grüße

Steini

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 18:08

Naja, da der Gutachter von der DEKRA ist und unabhängig, und ich diesen, den Auftrag erteilt habe, bin ich der Meinung das da alles ok ist.

Also die Werkstatt hat mit dem Gutachter nix zu tun. Die Unterschrift für den Auftrag des Gutachters, kam von mir.

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 18:11

Die Werkstatt hat die Rechnung bei der Versicherung eingereicht.

Den Gutachter habe ich heute eine Mail geschickt. Aber da Freitag ist, wird nicht viel passieren bis Montag.

Hab auch verucht bei der Versicherung das Abrechnungsschreiben einzufordern. Dies ist mir nicht gelungen.

am 27. Mai 2016 um 18:11

übergebe die sache einem Anwalt. Das ist Dein Recht und die Versicherung muss das zahlen. Nicht nur im Streitfall generell.

Dann zhalt die Versicherung nun eben 300€ mehr, wenn sie unbedingt will. Kann Dir egal sein. Solange ein Gutachter sagt, dass das zum Schaden gehört, kannst Du dich entspannt zurücklehnen.

Du hast zwei Möglichkeiten.

Entweder du zahlst die 480 € selbst, oder du versuchst dein Recht durchzusetzen.

Wenn der Sachverständige die Rechnung abnickt, dann hat die Versicherung zunächst mal schlechte Karten.

Die können dann ein Gegengutachten erstellen und wenn das von deinem Gutachten abweicht, dann wird das Gericht ein Gutachten beauftragen.

Ich denke, die Versicherung wird den Schwanz einkneifen, wenn die Post von deinem Rechtsanwalt bekommen.

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 18:15

Ich könnte ja bei der Versicherung nochmal anrufen und fragen wieviel Gutachten eingegangen sind.

Noch habe ich keinen Rechtsanwalt. Und bin mir unsicher wie genau das ohne RV geht.

Werde mich jetzt kümmern und soetwas abschließen!

Aber ist es auch nicht Sache der Werkstatt?

Denn die Versicherung schuldet ja der Werkstatt das Geld?

Du hast doch sicher eine Kopie des Gutachtens und weißt daher, welche Summe im Raum steht.

Ich hoffe mal, du hast auch die anderen Dinge in Rechnung gestellt, wie Kostenpauschale, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug.

Du bist Herr des Verfahrens und musst dich kümmern, oder eben dein Anwalt.

Themenstarteram 27. Mai 2016 um 18:22

Die Kopie vom Gutachten habe ich. Für die Erhöhung habe ich eins verlangt, aber es wurde keins erstellt. Der Gutachter schrieb mir, das er die Rechnung bestätigen wird.

Könnte tödlich sein...

Hab halt nur die Email vom Gutachter.

Die anderen Dinge wurden gezahlt bzw. gestellt. Mietwagen und Wertminderung.

am 27. Mai 2016 um 18:23

Auch wenn du der Werkstatt den Freibrief gegeben hast, direkt mit der Versicherung abzurechnen. Du (!!) schuldest des Rechnungsbetrag, solange ihn nicht irgendjemand sonst - z. B. die Versicherung - ausgeglichen hat.

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