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Abrechnung über Gutachten
Themenstarter
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Nachdem mir letzte Woche ein KFZ in mein geparktes Fahrzeug fuhr, schickte mich dessen Versicherung zu einem neutralen DEKRA Gutachter. Das Reparaturgutachten liegt seit heute vor. Ich habe mit der Versicherung vereinbart auf Gutachterbasis abzurechnen, da ich mein Auto selbst repariere. Muss mir die generische Versicherung nun die ausgewiesene MWST des Gutachtens mit ausbezahlen oder nicht?? Danke für Antworten! |

Moderator
Hallo,
belies dich dazu bitte zunächst in der FAQ und dem dortigen Link www.unfallweb.de - dort findest Du deine Rechte und auch eine Erklärung zur Gutachtenabrechnung.
Deweiteren findest Du zu der Haftpflichtschaden-Problematik bereits auf den ersten 2 bis 3 Seiten mehrere Threads...
Grüße
Schreddi
werde ich tun
ging mir auch mal so...
aus anderen gründen wurde das ganze von meiner seite aus über einen anwalt geregelt.
Wir haben auch nach gutachten auszahlen lassen, wobei die versicherung die MwSt einbehalten durfte. Mir wurde von meinem Anwalt erklärt, dass dies normal sein. Nur wenn ich eine Reparaturrechnung vorlegen würde, die den Zahlbetrag (ohne MwSt) überstiege, würde mir der Rest (16%) auch noch ausbezahlt werden.
Bei mir konnte ich den Schaden jedoch in einer guten Werkstatt günstiger reparieren lassen, so dass noch was übrig blieb. Dies ist laut meinem Anwalt absolut in Ordnung und auch üblich.
Eine Rechnung gabs natürlich auch (schwarz ist ja verboten), damit ich beim verkauf des wagens zeigen kann: "hier... alles ordentlich und gemäss Unfallgutachten repariert."
Danke für die Antworten!