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Abrechnung nach Gutachten, Kasko, Reparaturnachweis
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Hallo,
ich hatte einen Kaskoschaden, als Gewerbetreibender: Schaden (alles netto) 10.000,- Restwertermittlung laut Börse: 6.000,- , Wiederbeschaffungswert 15.000,- Ich bekomme also 9.000,- €. Soweit so gut. Nun sind noch ein paar Teile dazugekommen, die der Gutachter meiner Versicherung nicht gesehen hat. Die könnte ich ja somit nicht mehr reinbringen, da ich ja sowieso nicht mehr bekommen würde, es sei denn, ich weise laut meinem bei Haftpflichtschäden beauftragten Gutachter, eine "ordnungsgemäßen Reparatur" nach. Ich ersetze zum Beispiel die Aluhaube durch eine Stahlhaube, ich kaufe mir eine gebrauchte Stoßstange, anstelle einer Neuen von Daimler. Ich stelle fest, dass ein aufgeschriebenes Teil noch zu gebrauchen ist. Ich repariere ein Teil, anstatt es zu ersetzen. Der Wagen sieht wieder top aus! Nun sagt die Versicherungsachbearbeiterin, dann würde sie den Gutachter erneut hinschicken und die Reparatur kontrollieren. Würde er alte, gebrauchte Teile entdecken, oder nicht ersetzte Teile, so würde er kürzen, da sie ja alles als neu und nicht gebrauchte Teile bezahlt hat. Die 1.000,- € (siehe oben)würden sich noch um die Anfechtung der niedriegeren Arbeitslöhne und eine Ersatzteilpreiskürzung um 10 % erhöhen (ich würde ja da 10 % Rabatt bekommen, das wüßte man ja und wird von mir auch nicht bestritten. Allerdings weiß ich mittlerweile, dass der Versicherung dies nicht zu interessieren hat. Habe sowohl eine Klage bei der gegnerischen Haftpflicht, aber auch bei meiner Vollkaskoversicherung diesbezüglich gewonnen).
Eure qualifizierte Meinung würde mich interessieren. |
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Hubraum Statt Leistung!
Mall ganz blöd gefragt, was versprichst Du Dir davon? Du hast 9000 bekommen? Oder noch nicht? Mehr bekommst Du doch eh nicht.
Ich glaube Du hast meinen Beitrag nicht verstanden! Es geht darum, dass ich das Anrecht auf "Mehr" habe. Die Zahlen waren übrigens fiktiv. Der Wagen ist wieder ordnungsgemäß repariert, gezahlt wurde von der Versicherung aber weniger mit zusätzlichen Kürzungen. Deswegen verstehe ich Deine Anfrage nicht. Nur um etwas zu schreiben, ist vielleicht ein anderes Forum interessanter ?!
Ohne die Reparaturkosten bzw. die deinem Vertrag zugrunde liegenden AKBs zu kennen, ist die Frage eigentlich nicht zu beantworten.
Geht man von den Musterbedingungen des GDV aus, mußt du die Instandsetzung des Fahrzeuges durch eine Rechnung nachweisen:
Die Aussage deine Sachverständigen treffen bei einem Haftpflichtschaden zu, wenn die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Wie es in deiner Situation aussieht hängt letztendlich von deinen Bedingungen ab. Bzw. von internen Arbeitsanweisungen deines Versicherers. Entweder sind deren Bedingungen ander oder aufgrund von Internas reicht denen der Instandsetzungsnachweis aus.
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