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Abmeldung und HU/AU

Themenstarteram 12. September 2014 um 9:12

Ich habe schon lange nicht mehr eine solche Prozedur gemacht, daher meine Fragen.

Mein Saab 900 16V S Sondermodell EP MY91 hat nächstes Jahr im Feb. seine HU/AU zu absolvieren.

(davor müssen der Stellmotor des SW rechts ausgetauscht und evtl. die Bremsbeläge erneuert werden)

Da die Versicherung (HPF und TK) Ende 2014 ausläuft und ich die Prämie durch einen Wechsel runter haben möchte, dachte ich daran den Wagen zum Ende des Jahres abzumelden.

Nun lese ich, dass trotz Abmeldung, die bisherige Versicherung bis zu 18 Monate als Ruheversicherung ohne Beitrag weiterläuft, sofern ich diese nicht regulär (3 bzw. 1 Monat vor Ablauf) kündige.

Nun zu meinen Fragen:

1.Muss ich trotz Abmeldung, die HU/AU im Februar 2015 machen lassen?

2.Lasse ich die HU/AU dann nicht machen, muss ich nach einer gewissen Zeit der Abmeldung (keine Stilllegung!) das KFZ einer Vollabnahme vor Wiederanmeldung unterziehen oder bleibt es bei einer "normalen" HU/AU?

3.Darf ich nach Abmeldung/oder Kündigung der Versicherung und Ablauf des HU/AU Termins, das KFZ auf einem privaten Parkplatz vor meiner Garage bewegen/fahren? (Stillstand ist nicht gut für ein KFZ so meine Erfahrung)

4.Wenn ich die HU/AU vorziehe vor Ablauf der Versicherung, die Versicherung zum 31.12.14 kündige und somit das KFZ abmelde, bekomme ich das gleiche Kennzeichen auch nach 1 Jahr zurück?

5.Fällt der SFR den ich seit 2 Jahren neu aufbauen musste danach weg oder muss ich bei einer Anmeldung innerhalb der 2 Jahre die die Plakette gilt, wieder neu den SFR aufbauen?

6.Zur Abmeldung und Wiederanmeldung kann und darf ich mit den bisherigen Kennzeichen angebracht, zur Zulassungsstelle fahren?

Danke für die Antworten!

7 Antworten
am 21. September 2014 um 19:20

Hallo hast du viel geschrieben! Also was nicht geht ist ein Auto zuzulassen ohne Tüv. Was sehr schade ist: Das dein Wagen dem Salz des Winters ausgesetzt ist.

Ich würde dein Problem so lösen: Melde den Wagen um, auf ein Saisonkennzeichen 04-10 dann darfst du vom01.04 bis zum 31.10 fahren. Beim Ummelden kannst du eine beliebige Versicherung nutzen, was due brauchst ist TÜV, Neue Kennzeichen mit Saisonbereich meinst bei gleicher Nr., was du dann hast ist die Wahl jederzeit auch wieder umzumelden auf eine Ganzjahres Zulassung - Die Schilder dazu hast du ja noch.

Ein zugelassener Wagen lässt sich leichter bewegen, ein Saison - Fahrzeug darf außerhalb der Saison nur mit Kurzzeit- oder Roter Nummer bewegt werden.

Vlt. hilft Dir dieser Vorschlag welchen ich selbst praktiziere weiter?

am 21. September 2014 um 19:27

...achso bei der Saison von min. 1/2 Jahr läuft der SF weiter und es gibt einen Versicherungsschutz für das ruhende KFZ.

Wählst du die Saison kürzer musst du mit deiner Versicherung sprechen. Eine Vollabnahme gibt es so nicht mehr.

Ich habe einen Renault Fuego in 1994 abgemeldet und kann diesen mit neuen TÜV und der alten Abmeldebescheinigung (Grün) jederzeit zulassen. Die Papiere sind noch gültig als Dokument, werden allerdings ersetzt bei Wiederzulassung gegen die neuen Papiere, mit ihrer sehr dürftigen Aussagekraft

Themenstarteram 22. September 2014 um 15:36

Hallo Peter,

Danke für deine Antworten!

Aber so richtig weiter geholfen, haben die mir nicht....

Naja, es ist noch etwas Zeit bis zum kündigen der Versicherung und der Abmeldung.

Es wäre nur interessant gewesen zu wissen, inwieweit ich die Prozedur verkürzen, Geld und Lauferei mir sparen könnte.

Gruß Helmut

am 23. September 2014 um 7:35

..also der Vertrag endet immer bei Ummeldung/Abmeldung. Dein SF bleibt 7Jahre erhalten, abmelden ist günstig ca. 5,00€ das Kennzeichen kann man reservieren. Die Wiederzulassung kostet ca. 50,00€ mit neuen Kennzeichen.

Das Versicherungskonto wird abgerechnet ab Abmeldungstag.

Das Ist eine Möglichkeit schnell die Versicherung los zu werden. Und einen Rabatt bleibt eh stehen (siehe Oben)

Was ist sonst deine Frage?

Kurz und deutsch ;-)

Ohne TÜV keine Zulassung möglich!!!!!! Rest TÜV 1-2monate ist ausreichend!!!

Auf dem eigenen Grundstück kannst immer ein Fahrzeug auch ohne Zul. bewegen, nur nicht im öffentlichen Verkehr. Ein nicht zugelassenes KFZ. darf nicht im öffentlichen Bereich stehen/abgestellt sein, es wird sonst als Müll behandelt und es gibt eine Strafe vom Ordnungsamt.

am 23. September 2014 um 7:44

In den 90ern stand an einer Bundesstr. mal ein Mustang abgemeldet in einem Feldweg.

Ein 5,0Liter V8 etwas runtergekommen aber nicht aussichtslos - Was habe ich gemacht? Ich habe Ihn als Fundsache gemeldet und angemeldet das wenn sich kein Besitzer meldet ich diese Fundsache beanspruche und abhole.

Leider war er dann nach nicht mal drei Tagen weg ;-)

Also man kann auch "Finden", wenn ein abgemeldetes KFZ im öffentlichen bereich steht. Ist ein Gratis erwerb!!!

am 30. Januar 2015 um 13:38

Da sich sonst keiner meldet zum Thema:

Antwort zu 1. Nein.

zu 2. Es ist mehrere Jahr ohne Vollabnahme möglich, nur mit normalem TÜV/KÜS/usw.

zu 3. Auf dem eigenen Grundstück kannst immer ein Fahrzeug, auch ohne Zul. bewegen, nur nicht im öffentlichen Verkehr. Ein nicht zugelassenes KFZ darf nicht im öffentlichen Bereich stehen/abgestellt sein, es wird sonst als Müll behandelt und es gibt eine Strafe+ Entsorgung vom Ordnungsamt.

zu 4. HU/AU ist eine unabhängige Sache! Da bei dem entstempeln der Kennzeichen, alle Siegel vom Kennzeichen entfernt werden.

Das Kennzeichen kann man bei der Zulassungsstelle reservieren, meist für ein Jahr (Verlängerung über ein Jahr erfragen) Mit gültigem TÜV werden die Kennzeichen neu geklebt bei Zulassung.

zu 5. Der SF bei der Versicherung ist gespeichert auf deine Person und besteht mehrere Jahre ohne zu verfallen (meist bis zu 5 Jahre, immer erfragen bei VS)

zu 6. Fahr zur Zulassung: Ist möglich wenn alles dabei ist und der direkte Weg genommen wird! Auch das bei deiner Zulassung erfragen um keinen Fehler zu machen, für den Fall das du so wie ich, auf diesem Weg von einer Pol.-Streife angehalten wirst. Bei mir war alles i.O. und komplett.

So ab nächster Woche wolltest du starten? Jetzt müsste es komplett sein, da ich die Zulassung als Partner sehe, bei dem auch die Polizei nachfragt im Bedarffall ist eine Rücksprache unumgänglich. Deine Versicherung spielt in sofern eine Rolle das von der eine Versicherungsnummer bekommst wo schon alles was du an daten hattest hinterlegt ist. Wir per Internetportal von der Zulassung eingesehen bei Zulassung. Und gewährt dir den Versicherungsschutz für die Strecke zur Zulassung, wie erlaubt! Bekannte und Wiederzuverwendete Kennzeichen dürfen angebracht werden am Fahrzeug. Ohne bekannte Kennzeichen darf man auch ohne Fahren nach Rücksprache mit der Zulassung.

Themenstarteram 30. Januar 2015 um 23:00

Hallo Peter,

nochmals Danke für die zahlreichen Hinweise!

Die Abmeldung mit Kennzeichenreservierung hat Anfang des Monats geklappt!

Gruss Helmut

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