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Abmeldung des Alt-PKW bzw. Zulassung des Neufahrzeuges

Abmeldung des Alt-PKW bzw. Zulassung des Neufahrzeuges

Themenstarter

Wie sieht es bei der Abmeldung des Altfahrzeuges bzw. Zulassung des Neufahrzeuges im Zusammenhang mit der Abwrackprämie aus?

 

Bei mir wird die Verschrottung des Altfahrzeuges ein Händler übernehmen, der bei der Anlieferung des Neufahrzeuges (bis vor die Haustür) auch gleich das Altfahrzeug mitnimmt.

 

Sollte ich das Altfahrzeug bei der Abholung durch den Händler (der noch eine weitere Strecke damit fährt, allerdings mit seinen eigenen Spezialnummernschildern) bereits bei der Zulassungsstelle bzw. Haftpflicht-Versicherung abgemeldet haben, oder wird das normalerweise durch den Händler erledigt, der sich auch um die Verschrottung kümmert?

 

Ich mache mir einfach Gedanken, dass der Händler nach der Abholung (vorm Verschrotten) noch einen Unfall verursacht und ich dann in der Schadenfreiheitsklasse meiner Haftpflichtversicherung nach oben rutsche.....

 

Und auch noch eine Frage zur Zulassung des Neufahrzeuges:

 

Kann ich diese nur am Hauptwohnsitz vornehmen lassen, oder ist diese deutschlandweit bei jeder Zulassungsstelle möglich?

Da ja auf das Nummernschild der Stempel (Plakette) des Hauptwohnsitzes geklebt wird, denke ich mir, dass ich das Fahrzeug nur dort anmelden kann, was für mich allerdings sehr unpraktisch wäre, da ich das Fahrzeug gerne in der Stadt, in der ich arbeite, zulassen würde.... Wie seht ihr das?

 

P.S.:

Dies ist mein erstes Neufahrzeug, und dann auch noch im Zusammenhang mit der Abwarackprämie, daher meine vielleicht als "blöd" erscheinenden Fragen....

 

Gruß,

Roland


Frank128 Frank128

Wendelstein

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Kann ich diese nur am Hauptwohnsitz vornehmen lassen, oder ist diese deutschlandweit bei jeder Zulassungsstelle möglich?

Da ja auf das Nummernschild der Stempel (Plakette) des Hauptwohnsitzes geklebt wird, denke ich mir, dass ich das Fahrzeug nur dort anmelden kann, was für mich allerdings sehr unpraktisch wäre, da ich das Fahrzeug gerne in der Stadt, in der ich arbeite, zulassen würde.... Wie seht ihr das?

 

Gruß,

Roland

Dann musst du in die Stadt ziehen in der du arbeitest. ;)

Gruß

Frank


  • 1x

Hallo, das Fahrzeug ist immer am Wohnsitz des Fahrzeugshalters anzumelden, wo ist da ein Problem??

Es gibt sogar Leute die machen das für Geld.

Sollte der Verkäufer mit dem alten Fahrzeug ein Unfall bauen, hast du ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer, wenn du in der

SF Klasse höher eingestuft wirst.

 

Grüße

Klaus


  • 1x
Themenstarter

Danke für die Antworten!!

 

Zwei weitere Fragen:

 

Kann ich mit dem Neuwagen zur Anmeldung auch ohne Nummernschilder zur Kfz-Zulassungsstelle fahren, oder benötige ich dafür rote Nummernschilder?

 

Woher bekommt man eigentlich rote Nummernschilder, und was kosten diese?


Frank128 Frank128

Wendelstein

Für Privatleute gibt es keine roten Nummernschilder.

Für Privatleute gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Bei der Versicherung eine entsprechende Versicherungsbestätigung holen.

Den Rest bei der Zulassungsstelle und bei der Schilderbude erledigen.

 

Ganz ohne Kennzeichen hinfahren, keine Ahnung. Vom Gefühl her eher nicht. :D

Aber da kann dir sicher jemand anderes helfen.

Gruß

Frank


  • 1x

Abmeldung des Alt-PKW bzw. Zulassung des Neufahrzeuges

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.“

 

das soll heißen: du Reservierst dein Wunschkennzeichen, lässt dir das machen und schraubst das an deinen Wagen. In Verbindung mit der Versicherungsbestätigung und allen für die Zulassung nötigen Unterlagen darfst du mit dem Wagen zur Zulassungsstelle fahren.


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