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Abgedeckt von der Gewährleistung ?

Themenstarteram 13. März 2015 um 11:41

Hallo,

ich habe einen Firmenwagen gekauft, ganz normal mit Gewährleistung.

Jetzt habe ich in Absprache eine Reparatur durchführen lassen, weil gewisse Verkleidungsteile bei der kleinsten Bewegung im Auto laute Geräusche von sich gegeben haben.

Jetzt bekomme ich zuhören das die Kostenübernahme erst geprüft werden muss, das sollte doch ein klarer Fall von Gewährleistung sein oder nicht ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Moin,

Doch - Du solltest dir das mal dringend im Detail durchlesen.

Gewährleistung ist eine GESETZLICHE Regelung mit ziemlich klaren Regelungen, die allerdings Interpretation zulassen, weil die Regelung von der Socke bis theoretisch zur Internationalen Raumstation greift. Die Gewährleistung kennt z.B. keine KOSTENBETEILIGUNG des Geschädigten, sofern er eine zeitwertgerechte Instandsetzung akzeptiert.

Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige vertragliche Regelung, die beliebige Voraussetzungen treffen kann, sofern diese NICHT gesetzliche Regelungen außer Kraft setzt, gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrige Regelungen enthält.

Wie die Regelung zwischen Garantiegeber und Verkäufer auschaut ist dabei z.B. zweitrangig.

Und deshalb ist es bei einer Defekten Verkleidung nicht simpel festzustellen ob von der Gewährleistung abgedeckt. Das hat etwas damit zu tun, ob der Defekt die Funktion beeinträchtigt, für das Fahrzeug zu einer unverhältnismäßigen Belästigung beinder Nutzung führt, beides jeweils nicht im Einklang mit dem Fahrzeugalter steht oder ob diese Belästigung zeitwertgerecht ist oder gar nur ein reiner Schönheitsmangel ist.

Das Garantien dies grundsätzlich ausschließen hat damit nix zu tun - da diese alles mögliche ausschließen dürfen - dies aber die gesetzlichen Anforderungen eben nicht außer Kraft setzen darf.

MfG Kester

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Moin,

kommt ganz klar auf das betroffene Teil an ... kann man nicht pauschal sagen.

MfG Kester

Wenn du die Reparatur mit dem Autoverkäufer nicht im Voraus abgesprochen hast, glaube ich nicht, dass du ein Cent von ihm bekommst.

Hi,

nu ja, bei Geschäft gewerblich/gewerblich kann der Verkäufer die Gewährleistung

auch komplett ausschließen..

Würde da mal in den Vertrag schauen.

evlt. ja, ist ein Mangel und ist aufgrud der Sachmangelhaftung zu beseitigen.

Grüße

am 13. März 2015 um 14:19

Wie alt, wieviel km?

Was für ein Fahrzeug?

am 13. März 2015 um 15:39

Verkleidungsteile in jeglicher Form aus PVC oder Alu etc. sind generell in keiner Gewährleistung beinhaltet. Es handelt sich hierbei nicht um Defekte, sondern um Schönheitsfehler.

Themenstarteram 13. März 2015 um 18:56

Gewährleistung kann er nicht ausschließen, die Teile haben Geräusche gemacht weil sie sich richtig gelöst haben denke das ist kein Schönheitsfehler.

am 13. März 2015 um 20:05

Zitat:

@neuerf11 schrieb am 13. März 2015 um 19:56:43 Uhr:

Gewährleistung kann er nicht ausschließen, die Teile haben Geräusche gemacht weil sie sich richtig gelöst haben denke das ist kein Schönheitsfehler.

Zumeist steht ausführlich in schriftlicher Form niedergeschrieben, welche Bauteile von der Gewährleistung getragen werden und zu wieviel % der Kostenanteil je nach KM-Laufleistung selbst getragen wird. Eine Übernahme von Verkleidungen bzw. Bauteilen ala Abdeckungen, Blenden etc. habe ich persönlich in noch keiner einzigen Gewährleistung herauslesen können.

Zitat:

Jetzt habe ich in Absprache eine Reparatur durchführen lassen, weil gewisse Verkleidungsteile bei der kleinsten Bewegung im Auto laute Geräusche von sich gegeben haben.

Jetzt bekomme ich zuhören das die Kostenübernahme erst geprüft werden muss, das sollte doch ein klarer Fall von Gewährleistung sein oder nicht ?

Also der wichtigste Teil der Absprache ist damit nicht passiert: nämlich: wer trägt die Kosten in welcher Höhe. Worüber habt ihr denn dann geredet? Übers Wetter? :-)

Deine Chancen stehen damit leider doppelt schlecht:

1) dass das überhaupt als Verkauf an einen privaten Endverbraucher durchgeht, denn nur da gilt die Gewährleistung. Unter Selbstständigen gelten andere Rechtsgrundlagen.

2) dass ein geräuschvolles Verkleidungsteil (was ja kein Funktionsteil ist), einen Sachmangel begründen soll. Damit wirst du in der Regel nciht durchkommen.

Sonst wie immer dazu diese Liste:

http://www.adac.de/.../...Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Zitat:

Zumeist steht ausführlich in schriftlicher Form niedergeschrieben, welche Bauteile von der Gewährleistung getragen werden und zu wieviel % der Kostenanteil je nach KM-Laufleistung selbst getragen wird.

Das gilt für ergänzende, optionale Reparaturkostenversicherungen, aber NICHT für die Gewährleistung. Gewährleistung ist immer schwammig ohne Ende und die Klärung Gutachtersache und entweder man einigt sich, oder lässt Gerichte entscheiden.

am 13. März 2015 um 20:38

Zitat:

@ralfkoenig schrieb am 13. März 2015 um 21:19:23 Uhr:

 

Das gilt für ergänzende, optionale Reparaturkostenversicherungen, aber NICHT für die Gewährleistung. Gewährleistung ist immer schwammig ohne Ende und die Klärung Gutachtersache und entweder man einigt sich, oder lässt Gerichte entscheiden.

Das kann ich jetzt so nicht nachvollziehen. Ich hatte beim Kauf meiner Fahrzeuge zumeist die CarGarantie oder die VVD Garantie, was letztendlich auch nur Standard-Gewährleister für Gebrauchtfahrzeuge sind und in den Unterlagen dieser Anbieter waren die Bedingungen der Inanspruchnahme klar aufgegliedert - von daher...

Ich glaube nicht das klappernde Teile unter die Gewährleistung fallen.

Auf den Kosten wirst du sehr wahrscheinlich sitzen bleiben.

Sowas beanstandet man nach der Probefahrt und vor dem Kauf.

am 13. März 2015 um 21:33

Zitat:

@racer4679 schrieb am 13. März 2015 um 21:38:05 Uhr:

Zitat:

@ralfkoenig schrieb am 13. März 2015 um 21:19:23 Uhr:

 

Das gilt für ergänzende, optionale Reparaturkostenversicherungen, aber NICHT für die Gewährleistung. Gewährleistung ist immer schwammig ohne Ende und die Klärung Gutachtersache und entweder man einigt sich, oder lässt Gerichte entscheiden.

Das kann ich jetzt so nicht nachvollziehen. Ich hatte beim Kauf meiner Fahrzeuge zumeist die CarGarantie oder die VVD Garantie, was letztendlich auch nur Standard-Gewährleister für Gebrauchtfahrzeuge sind und in den Unterlagen dieser Anbieter waren die Bedingungen der Inanspruchnahme klar aufgegliedert - von daher...

Bitte informiere dich doch einmal, was der unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist

Danke, Master_Siggi!

@racer4679

"CarGarantie" und "VVD Garantie" sind wie der Name schon sagt: Garantien. Also eigentlich Reparaturkostenversicherungen. Und bei Versicherungspolicen ist es üblich und nötig, dass der Versicherungsfall beschrieben ist und die Leistungen im Eintrittsfall. Die haben aber mit Gewährleistung nix zu tun. Sondern solche Garantien/Reparaturkostenversicherungen sind völlig frei gestaltbar, in dem, wann der Versicherungsfall eintritt und was dann ausgezahlt wird. Und welche Versicherungsbedingungen noch alles gelten.

Gewährleistung ist das, was in den betreffenden Paragrafen des BGB steht. Es gilt bei Verkauf von gewerblichen Händlern an private Endkunden immer gleich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Etwas komplett anderes. Und das Problem ist: im BGB ist der Sachverhalt mit sehr wenigen Worten ausgedrückt, und es ist nicht speziell auf Autos bezogen, sondern sehr globalgalaktisch. Und lässt damit unendlich Raum für Spekulation.

Was aber richtig ist: die Änderung des BGB in 2012 im Punkt Gewährleistung (insbesondere die Beweislastumkehr) lässt die Händler bei Reparaturkostenversicherungen mehr Verträge abschließen. So geben sie einen Großteil der Risiken indirekt an Versicherungen ab, diese bewerten die Risiken und so geben die Händler einen Großteil der der Kosten letztlich an die Endkunden weiter. Das war aber zu erwarten.

am 14. März 2015 um 12:04

Zitat:

@Master_Siggi schrieb am 13. März 2015 um 22:33:18 Uhr:

 

Bitte informiere dich doch einmal, was der unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist

Da brauch ich mich nicht zu informieren. Die beiden von mir genannten Anbieter tragen letztendlich nur eine Gewährleistung, da eine Garantie zumeist 100%ig zum tragen kommt. Dies ist aber nicht der Fall, da ein Eigenkostenanteil durch den Kunden getragen werden muss.

Eine umfangreiche Gebrauchtwagengarantie habe ich auch schon bereits im Anspruch nehmen dürfen, und zwar bei Toyota. Hierbei handelte es sich um eine hauseigene Garantie auf das komplette Gebrauchtfahrzeug. Und diese kam dann auch im vollem Umfang zum tragen, ohne Selbstbeteiligung durch den Kunden!

Den Tipp mit der Info gebe ich wärmstens an dich zurück ;)

Außerdem is mir das auch völlig wurscht ob Garantie oder Gewährleistung..., der dumme is am Ende eh immer der Kunde :D

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