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Ab wann katpflicht??

Themenstarteram 1. Mai 2007 um 16:51

hi,

kurze frage: ab welchem zulassungsdatum ist die katpflicht eingeführt worden, bzw. durften neuwagen nur noch zugelassen werden, wenn die einen kat hatten? ich finde das genaue datum nicht, war aber irgendetwas um 1990 oder 1989. ich würde gern meinen kat austragen lassen, weiss aber nicht bis zu welchem BJ. das möglich ist.

vielen dank für die antworten...

29 Antworten

War das nicht mit Einführung der Euro1 Norm 01.01.1991?

mfg Micha

Themenstarteram 1. Mai 2007 um 18:04

hm, is jetz ein ganz neues datum. ich hoffe mal das KBA anwortet mal noch diese woche....

Hallo,

leider kann ich Dir mit dem Datum nicht weiterhelfen, aber ich habe mal eine Frage:

Mir wurde gesagt eine Rückrüstung auf den Urzustand ohne Kat sei nicht möglich. Wenn einmal ein Kat eingetragen war (auch ein nachgerüsteter bei Fzg. Baujahr 1973) darf z.B. bei einem Defekt der Kat nicht zurückgebaut werden; eine Verschlechterung des Abgasverhaltens sei niemals möglich. Das waren vor anderthalb Jahren Aussagen eines KFZ-Meisters beim Tüv.

Wie genau ist diesbezüglich die Gesetzeslage und wo kann ich das finden? Würde mich interressieren da ich leider Probleme mit Ersatzteilen für Nachrüstkatalysatoren habe.

schöne erste Mai Grüsse

Es darf so weit zurückgerüstet werden, wie beim ersten mal der EZ damals Pflicht war. Ein Auto mit bj'98 und Euro4 darf auf Euro2 runter. Ich denk mal beim Kat wird es nicht anders sein.

Ist es den Wert den Kat raus für fast das doppelte an Steuern nur wegen Sound und etwas Leistung?

mfg Micha

Themenstarteram 1. Mai 2007 um 19:44

naja, der wagen soll eh nur im sommer gefahren werden, mit weber doppelvergasern. ist nur ein "fun" auto.

 

und ja, runterschlüsseln ist kein thema. bis zur mindestgrenze der erstzulassung.

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Zitat:

Mir wurde gesagt eine Rückrüstung auf den Urzustand ohne Kat sei nicht möglich. Wenn einmal ein Kat eingetragen war (auch ein nachgerüsteter bei Fzg. Baujahr 1973) darf z.B. bei einem Defekt der Kat nicht zurückgebaut werden; eine Verschlechterung des Abgasverhaltens sei niemals möglich.

Das glaube ich nicht das das stimmt. Es ist wahr, das eine Verschlechterung der Abgas- und Lärmwerte nicht genehmigt werden kann. Allerdings hat Dein Fz. ja bereits eine Typgenehmigung von der Erstzulassung. Diese Typgenehmigung gilt eigentlich immer. Alles was Du nachträglich machst (z.B. Kat) wirkt sich nicht auf diese Typgenehmigung aus, sondern nur auf Dein individuelles Fahrzeug. Eine Rückrüstung auf die ursprüngliche Typgenehmigung ist daher normalerweise immer möglich.

Wobei ich der deutschen Bürokratie allerdings durchaus zutraue, das sie für den Kat diesbezüglich eine Sonderregelung erlassen hat. Ich habe davon jedoch noch nie gehört.

Themenstarteram 2. Mai 2007 um 14:41

@ norske, vielen dank. ich habe bei wiki scheinbar die falschen wörter eingegeben. also gehe ich mal von dem 1.1. 1989 aus, ab dem der kat pflicht war. (ein exaktes datum vermisse ich zwar in dem beitrag, aber das reicht mir).

schade, aber nun gut.

am 2. Mai 2007 um 15:54

ich hatte mal nen 89er fiesta, der hatte ab werk keinen kat... also das datum wird nicht stimmen..

aber das mit dem rückschlüsseln geht nciht, da die verschlechterung der abgaswerte nicht zulässig ist! auch wenn zb ein u-kat standard war, du nen g-kat nachrüstest und danach wieder auf u-kat zurückwolltest wäre das nichtmal zulässig, selbst wenns das auto sogar ohne kat gegeben hätte...! die regelung gilt für jedes fahrzeug individuell!

Themenstarteram 2. Mai 2007 um 16:07

doch es ist wirklich zulässig. es rüsten z.b. alle die im corsa B oder tigra A einen C20XE fahren wollen auf euro2 zurück (obwohl die ab 94 schon D3 hatten) weil der C20XE (2 liter, 150ps) nur mit müh un not die euro2 erfüllt. es ist problemlos möglich, hauptsache der motor erfüllt die abgassnorm die zur erstzulassung des betreffenden fahrzeugs minimum vorgeschrieben ist. trägt dir jeder tuner ein. (die abgasnorm, der motor an sich bedarf dann einiger hilfsmittel damit er reinpasst, tüvgerecht)

Hallo, der 1.1.89 kann nicht sein. Der Sierra Cosworth z.B. hatte erst ab 1.6.90 einen Kat, und das auch nur durch die Modellplege.

Themenstarteram 2. Mai 2007 um 18:09

hm. un wieder verunsichert.... :)

Es gibt auch Pflichten die mitte des Jahres erhoben wurde z.B. 1.April oder 1.Juli

Könnte auch 01.07.1989 gewesen sein.

mfg Micha

@ mitsumichi: Falls die Rückfrage mich betrifft: Ich möchte weder mehr Leistung noch mehr Sound -mich nervt es nur wegen einigen Kleinteilen ein neues Nachrüstkat-Kit für komplett knapp 1200 € bestellen zu müssen um dann von der Zulassungsstelle erzählt zu bekommen: "Mit Schlüsselnummer 77 bekommen Sie keine Feinstaubplakette" Das bedrückt mich schon etwas. Beim nächsten Problem mit dem Kat würde ich den gern komplett entsorgen.

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