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A beschränkt zu große Maschine

Themenstarteram 9. März 2008 um 15:32

Moin !

Wollt mal fragen was passiert wenn ich mit nem A-beschränkt führerschein mit ner offenen maschine die mehr als 25kw hat, erwischt werde.. ist das dann fahren ohne führerschein ?

Und die nächste Frage.. wenn ich 2 Jahre meinen A Führerschein habe, wird der dann automatisch zu A unbeschränkt oder muss ich dann nochmal mir nen neuen Führerschein ausstellen lassen ?

Wenn man ne Maschine Drossel lässt, was kostet dann der TÜV ?

lg slossin

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52 Antworten

Ja, das wird wohl fahren ohne Fahrerlaubnis sein, wenn du mit deinem "kleinen" Führerschein ne große Maschine bewegst.

Der Führerschein wird nach 2 Jahren automatisch zum A unbeschränkt. Nen neuen Führerschein brauchst du dir keinen ausstellen lassen. Das selbe dachte ich mir auch, dass man den eventuell umschreiben lassen muss. Die Dame an der Führerscheinstelle hat das aber verneint.

Gruß Viech

am 9. März 2008 um 17:45

Ja, das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis....

am 9. März 2008 um 17:51

Wenn die Drossel drin ist, dann kostet das ganz normal den Preis vom TÜV ... sind so ~50€ glaube ich.

Wenn du die Maschine mit 34 PS zulässt und dann illegal entdrosselst ist es außerdem fahren ohne Betriebserlaubnis, Versicherungsbetrug, vorsetzliche Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs, ...

am 9. März 2008 um 17:54

Hallo,

daß ist micht nur fahren Ohne Fahrerlaubnis, was sehr teuer wird.

Das Problem liegt ganz woanders. Solltest du einen Unfall bauen, fährst du ohne Versicherung.

1. Wenn dein armer Unfallgegner Glück hat wird deine Versicherung für die Schäden aufkommen. Dann wird sie sich

das Geld aber auf jeden Fall von dir zurückholen. Das heißt wenn du großes Pech hast wirst für so einen scheiß bis an dein Lebensende bezahlen.

2. Wenn dein Unfallgegner Pech hat wird deine Versicherung nicht dafür aufkommen und du zerstörst durch so einen Leichtsinn nicht nur dein Leben sondern auch das eines Unbeteiligten.

 

Darüber solltest du dir vieleicht mal erst Gedanken machen. Da sind die Strafrechtlichen Folgen echt das geringste, fährst du jemanden um und der Behält bleibende Schäden kannst du dich auf deutsch gesagt AUFHÄNGEN.

 

Gruß Locke

am 9. März 2008 um 18:30

http://www.gsxr-freaks.info/mr/News-file-article-sid-25.html

Themenstarteram 9. März 2008 um 18:33

:-) Ja ist in Ordnung, wollts ja nur mal wissen :-)

Bring die Maschine so schnell wie möglich zum Drosseln :-)

Witzig das so ne Fragen immer gleich ein solches "Feuer" entfachen.. aber vielleicht besser so.

Hab mich nur gewundert weil bei mir im Führerschein bei den "großen" Maschinen gar nix steht und bei den kleinen (also A beschränkt und A1) nur son sternchen, wahrscheinlich weils nur son nachtrag ist.. hab mich halt gewundert, dass bei den "großen" Maschinen kein sternchen oder nichtmal ne anmerkung oder sowas ist.

Konnt mir halt irgendwie schlecht vorstellen, dass die von den Polizisten immer so ne Rechnerei erwarten, aber dann ists ja anscheinend doch so.

Gut, vielen Dank für die Antworten.

BTW: Wenn ne Drossel drin ist, aber nicht eingetragen, dann darf ich sie zum TÜV aber fahren oder soll ich schieben ?

P.S.: Wer baut denn ne Drossel ein um sie als Gedrosselt eintragen zu lassen und dann wieder zu entdrosseln ? Wasn das für ne logik ?

am 9. März 2008 um 19:33

Ja, wenn der Bulle in den Schein schaut, dann ist sie gedrosselt! Fällt also erstmal nicht auf, dass sie entdrosselt ist.

Außerdem ists billiger von der Versicherung her.

Wenn die Drossel drin ist, aber NICHT vom TÜV abgenommen ist - dann ist da keine Drossel drin und du darfst sie nicht fahren.

Große Rechnerei...da steht doch ein Datum drauf, wann du den Schein bekommen hast und wann du deinen Motorradschein gemacht hast ... und da 2 Jahre draufzurechnen dürfte doch wohl nicht allzu schwer sein ...

Themenstarteram 9. März 2008 um 20:23

Echt ? Das ist ja ärgerlich.. Na dann muss ich mal schauen wie ich die zum TÜV bekomme :-/ Vielleicht können die das von der Werkstatt auch gleich abnehmen...

Und ob dus denkst oder nicht, es gibt auch genügend Leute die mit einer +2 Rechnung überfordert sind! ;-)

am 9. März 2008 um 20:52

Von der Werkstatt kann das keiner abnehmen - das muss von nem TÜV/Dekra/was weis ich-Mann gemacht werden.

Sonst gilt sie als offen!

Frag mal bei der Werkstatt an - viele bieten einen Transportservice für 50cent/km an, oder du bekommst kostenlos für die Fahrt ein Rotes Kennzeichen (was dir ja nix bringt - du darfst das Bike ja nicht fahren).

am 9. März 2008 um 23:32

Für Fahrten zum TÜV benötigt man kein Nummernschild.....

Und viele Motorradwerkstätte haben auch 1-Mal die Woche oder so einen TÜV/KÜSS/DEKRA-Prüfer im Haus also kannst du meistens die Abnahme auch gleich da machen.

Gruß

Tud

Themenstarteram 10. März 2008 um 10:12

Hab ich doch gesagt, evt können die das von der Werkstatt machen..

Gruß

am 10. März 2008 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von Daniello

Für Fahrten zum TÜV benötigt man kein Nummernschild.....

bringt ihm trotzdem nichts ...

Themenstarteram 10. März 2008 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von voodoo44

Zitat:

Original geschrieben von Daniello

Für Fahrten zum TÜV benötigt man kein Nummernschild.....

bringt ihm trotzdem nichts ...

wieso nicht ? :-)

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