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7,5t + Anhnger mit Klasse 3 ü50?

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 22:20

Moin,

darf jemand über 50 mit Besitz von Klasse 2 und 3 OHNE den Schein umgeschrieben zu haben, einen 7,5-Tonner mit 4t-Anhänger fahren? Dass 2=>CE nur mit ärztlichem Gutachten alle 5 Jahre geht, ist klar.

Wie ist das nun mit dem 3er? Muss der auch umgeschrieben sein, wenn man sich mit dem C1E-Limit von 12t zufrieden gibt? Von dem im 3er mit verkappten teilweisen CE bis 18,5t braucht man für obigen Zug ja keinen Gebrauch machen...

Kann sich der Fahrer also mit seinem alten, grauen Schein ans Steuer setzen?

Oder muss er einmalig umschreiben lassen auf C1E? Mit oder ohne Arzt-Check?

Oder muss bei C1E auch alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden?

Muss ein Umschreiben vor dem 50. Geb.tag erfolgen und verfällt ansonsten? Oder ruht nur die Erlaubnis, bis umgeschrieben wird?

Sofern man mit CE etc. umschreibt - ruht die Erlaubnis nach Ablauf der jeweils 5 Jahre bis zum nächsten Gesundheits-Gutachten+Verlängerungsausstellung oder erlischt sie dauerhaft und man müsste mit meinetwegen 73 Jahren nochmal neu den LKW-Schein erwerben?

 

Schönen Dank für Infos,

Trabi

Beste Antwort im Thema

Heiligs Blechle, was hier doch für ein Stuss zusammenkommt!

@ Te,

die Kombination (< 7.5 Tonner + Anhänger (zulässiges Gesamtzuggewicht < 12 to.)) darfst du weiterhin fahren, wenn nicht der gewerbliche Güterverkehr zum tragen kommt. Hier wären die 5 Module erforderlich und somit auch der Kartenführerschein. Zum Doc brauchst du wegen dem Bestandsschutz auch nicht.

@ Corsadiesel

die Klasse 2 (C) ist für Fahrzeuge > 7,5 to. Pflicht, ist auch nicht bis 40 to. begrenzt. Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig, danach alle 5 Jahre Medizincheck. Bei gewerblichem Güterverkehr + 5 Module.

@ Zoker,

die Berufskraftfahrerqualifikation ist für den gewerblichen Güterverkehr vorgeschrieben. Einer gewerblichen Nutzung im Kranfahrzeug, Betonpumpe, Feuerwehrfahrzeug, ect pp. steht nichts im Wege, weil es kein Güterverkehr ist.

 

Gruß

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12 Antworten
am 28. Juni 2015 um 0:00

Normalerweise müsste das so gehen, evtl. solltest du aber deinen FS umschreiben lassen um sicher zu gehen dass auch die jungen von der Rennleitung das kapieren.

Eine Untersuchung müsste normalerweise keine Pflicht sein in Deutschland, im Ausland hingegen schon.

Du darfst max. 12To fahren und das nicht gewerblich.

Du solltest bis 2033 ohnehin deinen FS umschreiben lassen, dann wird er ungültig, ebenso ist er es schon bei Fahrten ins Ausland.

Du musst deinen Führerschein eh umschreiben lassen. Die Ärztlichen Untersuchungen gibst du bei der Führerscheinstelle ab und danach bekommst du den neuen Führerschein in dem dann das ablaufdatum nach 5 Jahren steht. Damit bekommst du dann eigentlich auch das CE 79 eingetragen. Wenn du Gewerblich fahren willst musst du auch die 5 Module für Berufskraftfahrer nachweisen, auch die werden in den Führerschein eingetragen und sind 5 Jahre gültig. Und solltest du mal in das vergnügen kommen einen LKW mit Digital Tacho zu fahren, dann kommst du um den neuen Führerschein eh nicht mehr herrum, den die Fahrerkarte kannst du nur mit dem beantragen.

Meinen Informationen nach, müssen nur gewerblich tätige Kraftfahrer Ü50 zur Untersuchung.

Und mit alten Klasse 2 und 3 dürftest Du sicher bis 40T privat im Straßenverkehr bewegen.

Wie gesagt, dass ist mein Kenntnisstand, mag sein, dass neuere Regelungen anders sind.

Hast recht, mit der Klasse 3 darfst weiter fahren, nur nicht mit Klasse 2, hat aber nichts mit Gewerblich oder Privat zu tun. Ich vergess das immer, weil das einfach eine Sinnlose regelung ist.

http://www.tuev-nord.de/.../eu-fuehrerscheinrecht-3149.htm

Sollte der TE aber Gewerblich fahren, kommt er um den neuen Führerschein nicht mehr herrum, da er seit letztem Jahr ohne die Berufskraftfahrerqualifikation eh nicht mehr Gewerblich fahren darf.

Heiligs Blechle, was hier doch für ein Stuss zusammenkommt!

@ Te,

die Kombination (< 7.5 Tonner + Anhänger (zulässiges Gesamtzuggewicht < 12 to.)) darfst du weiterhin fahren, wenn nicht der gewerbliche Güterverkehr zum tragen kommt. Hier wären die 5 Module erforderlich und somit auch der Kartenführerschein. Zum Doc brauchst du wegen dem Bestandsschutz auch nicht.

@ Corsadiesel

die Klasse 2 (C) ist für Fahrzeuge > 7,5 to. Pflicht, ist auch nicht bis 40 to. begrenzt. Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig, danach alle 5 Jahre Medizincheck. Bei gewerblichem Güterverkehr + 5 Module.

@ Zoker,

die Berufskraftfahrerqualifikation ist für den gewerblichen Güterverkehr vorgeschrieben. Einer gewerblichen Nutzung im Kranfahrzeug, Betonpumpe, Feuerwehrfahrzeug, ect pp. steht nichts im Wege, weil es kein Güterverkehr ist.

 

Gruß

Themenstarteram 28. Juni 2015 um 11:07

Nee nee, soo alt bin eine Weile noch nicht, gehöre schon zu den Buchstaben-Jahrgängen statt Klassenzahlen.

Aber man hätte kurzfristig und in absehbarer Zeit sporadisch mal privaten Transportbedarf für besagten Anhänger. Und da stellt sich nun die Frage, wer als Fahrer überhaupt in Frage käme.

am 28. Juni 2015 um 11:31

ja kommst du, solange du in D bleibst.

Was viele nicht wahrhaben wollen was aber Tatsache ist: Im Ausland wird der alte FS nicht mehr anerkannt, auch wenn das D Gesetz etwas anderes sagt. Hier zählt Landesrecht. Und nachts auf der BAB mit I oder F Beamten zu diskutieren bringt dir eh nix, ausser vielleicht einer Nacht in der Zelle...

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Juni 2015 um 11:42:21 Uhr:

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig, danach alle 5 Jahre Medizincheck.

auch das ist nicht ganz richtig!

diejenigen, die die klasse c nach 1999 gemacht haben, müssen unabhängig vom alter alle 5 jahre zum arzt bzw. den führerschein verlängern lassen...

Die Ausgangslage war hier aber ganz klar mit Klasse 2 und somit gilt auch automatisch der Bestandsschutz bis zur voll. des 50 Lebensjahres. :) Ansonsten hast du natürlich völlig recht.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 28. Juni 2015 um 13:31:53 Uhr:

ja kommst du, solange du in D bleibst.

... Im Ausland wird der alte FS nicht mehr anerkannt, auch wenn das D Gesetz etwas anderes sagt. Hier zählt Landesrecht ...

Hallo Forum

Was ist mit dem alten Führerschein gemeint?

Nur der Graue Lappen oder etwa auch der Rosafarbene?

Vielen Dank und viele Grüße

Michael Mark

martinde, das ist eindeutig Unsinn : Natürlich müssen alle deutschen FS in Europa anerkannt werden . Auch nach INT . Recht müssen weltweit unsere FS anerkannt werden . Allerdings verlangen einige Länder nicht nur den nationalen FS .,sondern einen Internationalen dazu , weil darin die Überstetzung für diese dabei ist . Aber immer zusätzlich zum nationalen FS. Es gibt nur eine Ausnahme : Mit einem B17 darfst du nicht ins Ausland .

Allerdings ist es ratsam,den deutschen FS in den Scheckkartenführerscheinumschreiben zu lassen , denn viele der

jüngeren Polizisten im Ausland kennen diese ca. 43 Dokumente die es in D gibt nicht, und es könnte zu einer Zeitverzögerung kommen bis die die Angelegenheit geklärt haben .

Solche mit Inbrunst vorgetragenen falschen Behauptungen machen die User nur unsicher .

Da wäre es vernünftiger garnichts zu schreiben .

Giovanni.

Giovanni.

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 29. Juni 2015 um 12:29:15 Uhr:

Zitat:

@martinde001 schrieb am 28. Juni 2015 um 13:31:53 Uhr:

ja kommst du, solange du in D bleibst.

... Im Ausland wird der alte FS nicht mehr anerkannt, auch wenn das D Gesetz etwas anderes sagt. Hier zählt Landesrecht ...

Hallo Forum

Was ist mit dem alten Führerschein gemeint?

Nur der Graue Lappen oder etwa auch der Rosafarbene?

Vielen Dank und viele Grüße

Michael Mark

Die Information ist Unsinn, jedenfalls was Europa angeht. ALLE FS werden in Europa weiterhin anerkannt. Auch der graue, der DDR-FS, und für Leute, die so alt sind, auch ein Führerschein aus dem Deutschen Reich.

Karten-FS braucht man jedenfalls als Privatfahrer nur, wenn man in einem Land Auto fahren will, wo der internationale FS gefordert wird, den gibt's nämlich nur in Kombination mit dem Karten-FS.

Das ändert sich erst wie schon erwähnt 2033, dann braucht endgültig jeder Autofahrer einen Karten-FS.

Zitat:

Allerdings ist es ratsam,den deutschen FS in den Scheckkartenführerscheinumschreiben zu lassen , denn viele der jüngeren Polizisten im Ausland kennen diese ca. 43 Dokumente die es in D gibt nicht, und es könnte zu einer Zeitverzögerung kommen bis die die Angelegenheit geklärt haben .

Na ja, beim rosa Lappen braucht man da glaube ich keine große Angst zu haben. Ich hab mit meinem jedenfalls im Ausland noch nie Probleme bekommen, weder bei der Polizei noch beim Autovermieter.

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