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BMW 5er F07 (GT), F10 & F11 :

5er GT; Navi-Prof. Blitzer-Update?

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5er GT; Navi-Prof. Blitzer-Update?

Themenstarter

Hallo zusammen!

 

Ich hätte eine Frage...

Gibt es für das BMW-Navi Prof. im GT ein "Blitzer-Update"?

 

Ein bekannter hat ein Navigon-Navi (also so ein "externes" Navi); der hat sich übers Internet ein "Blitzer-Update" gekauft und es funktioniert super! Er bekommt von Navigon monatlich die neuesten (festen) Blitzer aufgespielt...

Ich mag auch sowas haben ;-)

 

Weiss jemand, ob es 1. möglich ist und 2. wie es geht?

Danke!

 

Ben!


milk101 milk101

Feuerteufel

F10

Hallo!

 

So etwas ist bei den fest eingebauten Navis leider nicht möglich. Das hat einen guten Grund:

 

§ 23 I b StVO: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelbußgeld von 75 Euro geahndet. Es werden 4 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem kann das Gerät durch die Polizei sichergestellt werden.

 

Soweit der Gesetzestext. Nun ist es hier in Deutschland immer noch strittig, ob die Datenbanken der externen Navis hierunter fallen oder nicht. Ein höchstricherliches Urteil gibt es hierzu nicht. Schaut man aber mal ins Ausland, dann besagt zum Beispiel die Schweiz, dass ab dem 01.01.2007 eine solche Funktion verboten ist. Ähnlich ist es in vielen anderen Staaten ebenfalls.

 

Da der BMW ja kein Produkt nur für Deutschland ist, wird eine solche Funktion also erst gar nicht implantiert, weil man sonst massive Probleme im Ausland bekäme. Eine Nachrüstfähigkeit gibt es daher auch nicht. Einzige Möglichkeit ist, man kauft sich ein externes Navi mit einer solchen Funktion und vergisst zum Beispiel nicht, dieses bei einer Fahrt durch die Schweiz vorher zu deinstallieren.

 

CU Oliver


  • 1x
Themenstarter

Schade...

 

Also sieht´s wohl schlecht aus...

Naja, wäre auch zu schön ;-)

 

Aber, ich frage mich...

Mein Bekannter hat es sich ganz offiziell gekauft - wie kann es denn sein, dass sowas zum Verkauf steht, wenn es gleichzeitig "verboten" ist?

 

Irgendwie komisch...

Am Liebsten würde ich mir einen richtigen Radarwarner nachrüsten lassen, aber ist einfach zu gefährlich.

Grad auf der A8 (München-Stuttgart) ist ja fast die ganze Zeit 120 km/h; ist wirklich ärgerlich.


OHV_44 OHV_44

!5 = 44

Zitat:

Original geschrieben von 111BEN111

 

Aber, ich frage mich...

Mein Bekannter hat es sich ganz offiziell gekauft - wie kann es denn sein, dass sowas zum Verkauf steht, wenn es gleichzeitig "verboten" ist? 

... auch bei Tom Toms u.ä. Geräten wird es sicher einen Hinweis auf die geltende StVO/StVZO geben, die wir alle gefälligst einzuhalten haben - mehr oder minder wenigstens. :D

Eine blaue Rundumleuchte kannst Du auch offiziell erstehen und solltest diese trotzdem nicht unbedingt im/am Wagen benutzen. ;)

 

Gruß Micha


Themenstarter

Naja, wenn dann auf dem Dach anbringen; dann merke ich auch, wenn hinter mir der "grüne Verein" in Zivil fährt :p

 

Naja, schade.

Dachte, dass das vielleicht jemand hin bekommen hat mit den Navi-DVD´s von BMW und den "Blitzern".


OHV_44 OHV_44

!5 = 44

5er GT; Navi-Prof. Blitzer-Update?

Zitat:

Original geschrieben von 111BEN111

... wenn hinter mir der "grüne Verein" ...

... bei mir sind die immer "BLAU" ! :cool:

 

Gruß  Micha


milk101 milk101

Feuerteufel

F10

Hallo!

 

Der Erwerb und der Besitz von Radarwarnern etc. ist ja nicht verboten - ebenso wenig der Handel damit. Man kann also ohne Probleme einen BEL-Radarwarner kaufen udn besitzen, man darf ihn nur nicht einbauen. Auch das Mitführen ist verboten, da so etwas unter "betriebsbereit" gezählt wird. Er müsste ja nur noch in den Zigarettenanzünder gesteckt werden, was als Ein/Aus-Schalter gewertet wird.

 

Die Sachlage bei den Software-Versionen ist hier identisch, ich darf sie legal erwerben. Soweit erinnerlich kommt aber bei der Installation ein entsprechender Warnhinweis, den man zu bestätigen hat. Danach erfolgt der Rest auf eigene Gefahr.

 

Nette Radarwarner, die nicht sonderlich auffallen, gibt es viele. Der BEL 966 ist zum Beispiel einfach einbaubar und man sieht es nicht. Ist aber, wie oben angeführt, mit 4 Punkten und 80 Euro gesegnet.

 

Ein Blaulicht zu benutzen kann da schon erheblich preiswerter sein. Denn das stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit max. 20 Euro geahndet. Siehe auch hier http://www.motor-talk.de/.../fragen-an-die-polizei-t1595360.html?...

 

CU Oliver


  • 1x
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