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530d GT mit behobenem Unfallschaden vom BMW-Händler - Wertminderung?
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Hallo!
Der Schaden wurde vom BMW-Händler, bzw. seiner Werkstatt behoben. Die Höhe soll bei ca. 10.000 gewesen sein. Beschädigt war die Stoßstange, die Haube und die Frontscheibe (mit dazugehörigen Kleinteilen).
Kann es mit der Höhe hinkommen? Wie ist die Wertminderung gegenüber einen Fzg. ohne Schaden? - Ich meine jetzt, d.h. um wie viel müsste er billiger sein? Was ist mit der Wertminderung beim Verkauf in 3 Jahren?
Wer kann dazu was sagen?
Danke im Voraus! Grüße |






Wertminderung: soll 10% der Schadenshöhe betragen. So hat man mir das beim Leasing erklärt.
Hängt aber auch vom Schaden ab - wenn nur Plastik zerbeult war (beim mir die hintere Stoßstange, Rücklicht kaputt, Seite lackiert), wurde keine Wertminderung berechnet. Obwohl der Schaden über 4.000 EUR lag.
Wenn die Frontscheibe in Mitleidenschaft gezogen war, könnten auch die A-Säulen dran geglaubt haben - da erscheinen mit die 10t€ etwas untertrieben. Ich würde mit den genauen Reparaturbericht vorlegen lassen.
Danke.
Das wäre gar nicht so viel.
Das werde ich machen.
Grüße