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500 Kg Anhänger wieder TÜV fertig machen

Themenstarteram 14. September 2010 um 9:33

Hallo,

ich habe lange im Forum gesucht, aber keine Spate für Anhänger gefunden, was Schade ist.

Ich habe einen 500 Kg Anhänger und er stand jetzt knappe 8 Jahre angemeldet auf dem Hof rum ohne bewegt zu werden.

Meine Frage ist :

Was würde der TÜV bemängeln, oder würde er überhaupt etwas bemängeln, wenn die Elektrik in Ordnung ist ?

Der Anhänger ist ohne Bremse.

Habt ihr Tipps für mich, was ich nachschauen sollte bei dem Anhänger, bevor ich zum TÜV fahre?

 

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17 Antworten

Bei einem ungebremsten Anhänger wird die Beleuchtung geprüft, dann die Reifen und Radaufhängungen, da darf nichts lose, ausgeschlagen etc. sein und die Reifen dürfen nicht porös sein. Im übrigen muss Aufbau bzw. Kasten soweit "stabil" sein, sich also nicht ganz oder teilweise ablösen etc. Das Kupplungsmaul muss auch noch ohne Spiel auf der AHK sitzen und die Verriegelung muss funktionieren.

Sonst fällt mir eigentlich nichts mehr ein, eigentlich gibt es mit diesen leichten Nachläufern wenig Probleme bei der HU.

Viel Erfolg!

Hallo

normaler weise hat der ungebremste Anhänger ja keine großen Verschleißteile. Nach 8 Jahren rumstehen sind aber bestimmt die Reifen hinüber, werden auch älter sein als die besagten 8 Jahre. Die würde ich auf jedenfall erneuern. Sonst die Beleuchtung und die Kupplung kontrollieren, sowie die Achse an den vorgegebenen Punkten fetten. Den Rahmen auf Rost und das Holz kontrollieren ob es irgendwo weg fault. Denke dann wird der TÜV wohl kein Problem sein.

Gruß

Thomas

Themenstarteram 14. September 2010 um 10:50

Okay, danke.

Dann werde ich das die Tage mal in Angriff nehmen. :-)

Ich werde dann berichten, ob es geklappt hat.

Moin,

ansich währe das Nutzfahrzeugeforum dafür geeignet gewesen.

Was passieren kann, ist ein Bußgeld nebst Punkten wegen abgelaufener HU am angemeldeten Fahrzeug.

Manche Prüfstellen melden das tatsächlich weiter.

Und es ist letztendlich eben ein Verstoß gegen die StVZO, egal ob der Anhänger auf Privatgelände, auf der Straße oder gar vergraben unterm Kuhmist steht.

Wer ein angemeldetes Fahrzeug besitzt ist verpflichtet regelmäßige HU-Prüfungen zu machen, wie auch immer.

Das ist auch oft ein Thema bei Motorrädern, dazu gibts im Forum bereits einiges zu lesen.

Themenstarteram 14. September 2010 um 12:33

Okay, gut zu Wissen.

Weiß ja auch kein Mensch wo der Stand wenn man mit dem fahrbereiten Anhänger auf dem Weg zum TÜV ist.

Die sehen ja nur die Tatsachen. Kann man auch verstehen.

Es spielt dabei keinerlei Rolle ob er fahrbereit war und irgendwo rum stand oder defekt in Teile zerlegt in einer Werkstatt rumlag.

Alleine die Tatsache, dass er zugelassen war ist ausschlaggebend.

Bringt übrigends ab 8 Monaten überfällige HU 2 Punkte und 75,-€

was spricht dagegen mit dem hänger zum tüv fahren? oder hänger auf trailer und zur ner tüvbude huckepack schleppen.. aber man kann sich vorher mal erkunden. und dadurch das dein hänger 8 jahre abgemeldet ist brauchst du keine vollabnahme(nur wenn er westbrief hat), ist erst nach 13 jahren abmeldung nötig. also lass dir von niemanden was auftischen. die hu sollte so um die 60 euro kosten. ist werkstadt/ort abhängig.

appro dein hänger mit 8 jahren standzeit: hat er die kleinen räder? wenn ja müßén die buchsen gewechselt werden die den hänger federn, dazu die reifen und die radlager. kostet nicht die welt. und die zugklaue muß perfekt sitzen wie schon beschrieben und dann funktionierende elektrik und kein kaputter stecker und schadhaftes kabel.

lg

Zitat:

Original geschrieben von Thoms87

... und dadurch das dein hänger 8 jahre abgemeldet ist brauchst du keine vollabnahme(nur wenn er westbrief hat), ist erst nach 13 jahren abmeldung nötig. also lass dir von niemanden was auftischen. ...

Laut TE ist der Anhänger ANgemeldet gewesen.

Ab gesehen davon stimmt das mit Westbrief und 8 und 13 Jahren so nicht ganz bis garnicht.

"Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr.

Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt.

Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde.

Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann. "

Für eine HU muss man ja nicht zu Einer Prüfstelle fahren, gibt ja genügend Werkstätten die diesen Service anbieten.

Jo, klar gibts die, aber auch dort prüfen die gleichen Ingenieure wie in den Stationen selbst - nur eben im Außendienst.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Manche Prüfstellen melden das tatsächlich weiter.

Wohl eher nicht, die wollen sich ihre Kunden nicht vergraulen. Für Bussgelder sind die nicht zuständig. Da in den meisten Bundesländern zurückdatiert wird können die ja schnell die nächste HU verkaufen ;)

Die Punkte die geprüft wurden sind ja schon genannt worden. Bei dem Alter gucken dass die Fahrgestellnummer noch lesbar ist. Gern genommen beim entrosten dass die mit weggeschliffen oder überlackiert wird.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Manche Prüfstellen melden das tatsächlich weiter.

Wohl eher nicht, die wollen sich ihre Kunden nicht vergraulen. Für Bussgelder sind die nicht zuständig. Da in den meisten Bundesländern zurückdatiert wird können die ja schnell die nächste HU verkaufen ;)

Die Punkte die geprüft wurden sind ja schon genannt worden. Bei dem Alter gucken dass die Fahrgestellnummer noch lesbar ist. Gern genommen beim entrosten dass die mit weggeschliffen oder überlackiert wird.

hallo,ich habe einen heinemann 1200kg,wo alle unterlagen verloren gegangen sind,und warscheinlich über 7jahre abgemeldet ist weiss jemand wie ich neue papiere bekomme ?

glaube die mußte über das kba zu besorgen sein oder deine zulassungsstelle könnte dir in diesen punkt bezüglich auch weiterhelfen können. du brauchst dazu die fahrgestellnummer und die anderen daten wie typ, baujahr.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von Thoms87

glaube die mußte über das kba zu besorgen sein oder deine zulassungsstelle könnte dir in diesen punkt bezüglich auch weiterhelfen können. du brauchst dazu die fahrgestellnummer und die anderen daten wie typ, baujahr.

grüße

ich war schon beim stva und beim tüv beide sagen unterschiedliche sachen,jetzt habe ich bei westfalia angerufen,die schicken mir ein datenblatt,allerdings kostet es 60euro und es steht nicht mal viel drin,malschauen ob es damit funktioniert

danke für die schnelle antwort,mfg torsten

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