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5 Tageskennzeichen , abrechnung wie ?

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 19:35

Hallo, ich hab mein erstes Auto bei der Huk versichert und hab mir nun ein zweites Auto gekauft hab da ein 5 Tageskennzeichen geholt hab denen die Papiere vom gekauften fahrzeug geben , darauf hin wurde ich bei der Huk gefragt ob ich 2. Auto auch dort versichern möchte, ich habe ja gesaht und hab das Kennzeichen bekommen , was gezahlt habe ich nicht. Rechnen die das über das erste Auto ab ? Oder weil die davon ausgehn das ich das dort anmelden werde bekomm ichs kostenlos ? Oder wie ist das ? Weil ich brauch noch eins da das gekaufte Auto in die Werkstatt muss, und noch nicht angemeldet ist. Wenns "kostenlos" ist, würd ich mir noch eins holen, wenn nicht eben nicht ;-)

Vielen Dank MfG Schwarzwolf

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20 Antworten
am 8. August 2011 um 7:39

der fuehrerschein ist uninteressant.

du brauchst:

- eVB-Nummer fuer Kurzzeitkennzeichen (Deckungskarte Ihrer Versicherung)

- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

- bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug

- evtl. eine Vollmacht

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

kann in süd anatolien durchaus gang und gebe sein. das sowas mal absolut nicht legal ist steht mal ausser frage.

.....das ist durchaus auch in Deutschland gang und gäbe und selbstverständlich auch nicht illegal, da der Fahrerkreis bei einem Kurzzeitkennzeichen nicht begrenzt ist.

Wie sollten denn das private und gewerbliche Autoverkäufer machen, die (vermutlich aufgrund der vielzitierten Ammenmärchen über die Gefahren des Verkaufs von angemeldeten KFZ) ein abgemeldetes Auto verkaufen möchten?

Selbstverständlich lasse ich von einem Verkäufer, der ein abgemeldetes Auto verkaufen möchte, auch die Kurzzeitkennzeichen für die Probefahrt besorgen und überführe das Auto bei Gefallen auch mit diesen Schildern nach Hause (nicht bevor ich mir eine Deckungszusage für die Kasko meiner eigenen Versicherung besorgt habe ;))!

also ich kann es euch nur sagen wie es bei uns hier ist

ich habe schon über 20 autos geholt

und war noch nicht einmal auf der zulassungsstelle wegen den kurzkenzeichen

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

.....das ist durchaus auch in Deutschland gang und gäbe und selbstverständlich auch nicht illegal, da der Fahrerkreis bei einem Kurzzeitkennzeichen nicht begrenzt ist.

moin moin...stimmt. ABER du musst die ganze geschichte sehen:

händler x besorgt sich ein kkz und holt morgends ein auto zu sich aufn hof. somit ist das kkz überflüssig. was bietet sich da mehr als als das kkz weiter zu "verkaufen". und genau DAS ist eben nicht zulässig. der fahrer is egal richtig, aber das auto nicht!

ok jetzt könnte man argumentiere das man es eben nicht weiss das man kkz nichtnur bei ali´s dönerbude bekommt sondern auch auf der zulassungsstelle und ja eben kein fahrzeug eingetragen war im schein etc...aber genau SO läuft das ganze.

bei uns musst du dein auto sofort eintragen mit dem du fahren willst

sonst bekommst keine schilder

ausser du hast gute kontakte und hast vom neuem wagen noch keinen schein dann bekommst sie auch so

am 12. August 2011 um 10:17

also ich hab gestern mein fahrzeug angemeldet. ich bin bei der huk hab da angerufen eine sms bekommen für kkz . bin damit von münchen aus zu meinem wohnort gefahren. dachte super hat ja alles gut geklappt. bin zur meldestelle um das fahrzeug anzumelden. und da kam das problem bei der anmeldung wollte die nette freundliche gebildete mitarbeiterin von mir einen aktuellen handelsregisterauszug haben von unserer firma. meine gewerbeanmeldung war nicht ausreichend. ich habe dann über handy mir einen handelsregisterauszug online unterwww.registerauszuege.de bestellt. die schicken einem das auch per fax. also hat die nette dame mir dann das telefax gegeben und fragt mich tatsächlich anschließend .. so ich brauche jetzt ihren handelsregisterauszug. ich so hallo hier das fax welches sie gerade in der hand hatten. sie so vielen dank.. soviel zum theme behörden. anschließend bin ich zur huk die waren der meinung ich müsste für das kkz 149€ zahlen. ich wollte dann den leiter sprechen . ich war der meinung wenn ich mein fahrzeug anschließend anmelde muss ich garnichts zahlen. stimmte auch also hat man mir das wohl gutgeschriben so sicher bin ich mir nicht, abwarten bis abrechnung kommt. worauf ich hinaus will ist einfach dass die menschen einfach keine ahnung haben. du musst auf alles vorbereitet sein.

du brauchst auf jedenfall folgende unterlagen:

ausweis

aktuellen handelsregisterauszug (falls firmenfahrzeug)

kkz (20€)

versicherung für kkz (kostenlos)

fahrzeugpapiere

wollte eigentlich nur mein unmut über die behörden los werden und einfach nur unfähig sind.

mfg

rene

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