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5 Jahre Wartung

Hyundai ix20
Themenstarteram 15. Februar 2012 um 15:59

Hallo,

ich habe mir überlegt, dass es bei meiner Jahresfahrleistung >20.ooo km sinnvoll ist, die kostenlose Wartung nicht für die Inspektionen 1, 2, 3, 4 & 5 meines ix20 zu nutzen, sondern es sinnvoller ist, die Inspektionen 2, 4, 6, .... aus dem Paket zu "finanzieren". Dies insbesondere, weil die "ungeraden" Inspektionstermine nur kleine Durchsichten mit Ölwechsel sind. Diese könnten dann durch eine Nicht-Markengebundenen Werkstatt durchgeführt werden.

Weiß jemand, ob das statthaft ist bzw. die Garantie bei einer solchen Lösung beibehalten wird?

Danke und Beste Grüße

TJ.

Beste Antwort im Thema

Selbst wenn du es so umsetzen kannst: Meinst du deine Werkstatt behandelt dich dann im Garantiefall mit Kusshand? Und dann wundern sich einige, dass der Service in ihrer Werkstatt schlecht ist...

Und ja, natürlich kannst du deine Inspektionen grundsätzlich in einer von Hyundai anerkannten freien Werkstatt durchführen lassen. Aber wundere dich dann nicht, wenn KTIs (so heissen interne Verbesserungsmaßnahmen bei Kia, k.A. wie das bei Hyundai heisst) nicht durchgeführt werden. Außerdem sind freie je nach Region auch nicht viel günstiger als die Vertragswerkstatt. Ich habe für meine ersten beiden Insp. jeweils 156,- all inc. bezahlt.

Allgemein finde ich diese Diskussion lächerlich. Wer kein Geld für die Inspektionen hat, sollte sich keinen Neuwagen kaufen oder eben die Insp. selber machen und auf die Garantie verzichten.

Auf der einen Seite den Werkstätten keinen Cent gönnen, auf der anderen dann aber rummeckern, wenn vor Ort keine Werkstatt mehr ist (leider pleite wegen solchen Sparfüchsen) und man 30km weit fahren muss....

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Hallo TJ,

das ist ganz einfach und sollte dir auch jeder Hyundai-Händler eigentlich erklären können:

Wenn Du noch in den Genuß des Wartungspaktes gekommen bist (bei Kauf bis zum 31.12.2011) bekommst Du laut Wartungs-Gutscheinheft die ersten 5! Inspektionen (5 Jahre oder 75.000km je nachdem was zuerst eintrifft!) gratis! Dies ist wie alle Garantiebedingungen immer an die Einhaltung, des vom Hersteller vorgegebenen Wartungsplanes gebunden!

So jetzt noch schnell ins Wartungsheft geschaut...und siehe da:

Für Betrieb unter normalen Fahrbedingungen gelten für Benzin- und Dieselmotoren folgende Wartungsintervalle:

Durchführeung einer Zwischenwartung

alle 15.000 km oder 1 mal im Jahr (je nachdem was zuerst eintritt)

Durchführung einer Voll- und Zwischenwartung

alle 30.000 km oder alle 2 Jahre (je nachdem was zuerst eintritt)

Die erste Wartung ist nach 15.000 km oder nach 1 Jahr, gerechnet ab Datum der Erstauslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeuges durchzuführen.....

(Originalzitate aus einem Hyundai ix20-Serviceheft)

Im Anhang einmal die Wartungspaket-Bedingungen als Scan. Dieses Gutscheinheft benötigst Du übrigens ganz dringend als Nachweis der Gratisinspektionen und auch beim evtl. Verkauf deines ix20! Der Händler kann das ganz leicht nachbestellen.

Ich denke somit ist alles klar, oder?

In diesem Sinne-Michael

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 13:43

Hallo Michael,

erstmal herzlichen Dank ... sehr hilfreich, auch der Scan.

> es steht dort die ersten 5 Jahre

Nicht bis 75.000 Km - insofern ist meine Plan durch die Bedingungen nicht berührt.

> es steht nicht die ersten fünf Wartungen

auch dies berührt meinen Plan demnach nicht.

Es kann natürlich sein, dass ich das mißinterpretieren, aber auf Basis des Scans sehe ich keine Klausel, die mir verwehrt, nur jede zweite Wartung bei Hyundai durchführen zu lassen.

Beste Grüße

Thomas

Hallo Thomas,

deswegen habe ich ja aus dem Serviceheft des ix20 zitiert. Dort steht ja...ich wiederhole:

Zitat:

Für Betrieb unter normalen Fahrbedingungen gelten für Benzin- und Dieselmotoren folgende Wartungsintervalle:

Durchführeung einer Zwischenwartung

alle 15.000 km oder 1 mal im Jahr (je nachdem was zuerst eintritt)

 

Durchführung einer Voll- und Zwischenwartung

alle 30.000 km oder alle 2 Jahre (je nachdem was zuerst eintritt)

 

Die erste Wartung ist nach 15.000 km oder nach 1 Jahr, gerechnet ab Datum der Erstauslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeuges durchzuführen.....

 

(Originalzitate aus einem Hyundai ix20-Serviceheft)

Damit Du es auch endgültig glauben kannst, habe ich Dir die erste Gutschein-Seite des Gutscheinheftes eingescannt. Auf dieser ist ja nun explizit erwähnt, welche Wartungen über das Heft abgedeckt sind.

In diesem Sinne-Michael

am 24. April 2012 um 6:43

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich habe ebenfalls eine Frage zu dem Thema "5 Jahre Wartung inclusive", das ja seit 2012 durch die "Sicherheitschecks" ersetzt wurde.

Zur Vorgeschichte: Ich habe von 2007 bis März 2012 einen Hyundai Atos gefahren, den ich damals beim Hyundai Vertragshändler als Neufahrzeug vor Ort kaufte und soweit zufrieden war. Dieses Fahrzeug habe ich nun bei eben diesem Händler in Zahlung gegeben und einen IX 20 als Vorführfahrzeug mit Erstzulassung September 2011 bei diesem Händler erstanden.

Als ich das Fahrzeug abholte und den Kaufvertrag unterschrieb, fragte ich den Geschäftsführer, ob die "5 Jahre Wartung inclusive" noch dabei sind, da das Fahrzeug ja schon 2011 angemeldet wurde und somit als Erstbesitzer, auch im Fahrzeugbrief, das Autohaus angegeben ist.

Der Geschäftsführer überlegte erst, meinte, er müsse seinen Verkäufer um Rat fragen. Dieser meinte dann adhoc, dass das Verkaufsdatum durch das Autohaus zähle und somit diese umfassendere Garantie nicht mehr inbegriffen sei.

Da ich vor dem Kauf dies nicht wusste, dass Hyundai diese "inclusive" Wartung durch "Sicherheitschecks" ersetzte, glaubte ich im ersten Moment dem Händler.

Nun, nachdem ich zu Hause war und mir die Unterlagen des Fahrzeugs näher durchgeschaut habe, bin ich mir nicht sicher, ob mir die "5 Jahres Wartung inclusive" doch zusteht.

Denn:

1. Habe ich im Kaufvertrag nicht explizit auf die "5 Jahres Wartung inclusive" verzichtet.

2. Steht in dem Garantie-Gutschein Heft, welches dem Fahrzeug beiliegt und durch meine Vorposter schon angesprochen wurde, dass die inclusive Wartung übertragbar auf den Folgekäufer (mich) ist und unberührt durch einen weiteren Verkauf bleibt. Diese Wartung, sprich kostenloser Ersatz von Verschleißteilen und Flüssigkeiten darf nur durch den im Garantie-Gutschein Heft eingetragenen Vertragshändler durchgeführt werden, das Autohaus, in dem ich das Fahrzeug kaufte.

Wie seht ihr die Situation, soll bzw. muss ich da nochmal nachbohren oder der Verkäufer tatsächlich recht und ich habe keinen Anspruch auf die "5 Jahr Wartung inclusive"?

Vielen Dank

Themenstarteram 24. April 2012 um 12:12

Hallo,

bei mir ist der Fall ganz ähnilich gelagert Fahrzeug vom Händler anfang 2012 gekauft, welches vorher seit November 2011 auf den Händler zugelassen war.

Der Händler hat mir das 5-Jahre Wartungspaket für 500€ angeboten - er meinte dass das allgemein so üblich sei. Nach Überlegung habe ich das Paket genommen, das Wartungheft mit den "Gutscheinen" habe ich im März von Hyundai bekommen.

Ungeachtet des Aufpreises lautet meine Erfahrung: Ein Wagen der in 2011 zugelassen wurde, ist prinzipiell mit dem Wartungpaket ausgerüstet.

BG

TJ.

am 24. April 2012 um 18:17

Hallo TJ.,

wieso hast Du das Gutschein Heft von Hyundai zugeschickt bekommen?

Müsste dies nicht in jedem Fahrzeug dabei sein, dass bei dieser Aktion teilgenommen hat?

Hat es der Händler entweder vor dem Verkauf, oder eben schon am 1.1.2012 aus dem Auto entfernt und durch ein "neutrales" Wartungsheft ersetzt.

Wie dem auch sei, bei mir war es bei den Unterlagen im Fahrzeug dabei.

Vielleicht gibt es noch andere Forumsteilnehmer, die ähnliche Erfahrungen haben.

Danke und Gruß

Themenstarteram 26. April 2012 um 11:52

Hallo,

in der Tat - darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht.

Der Händler hat wie folgt argumentiert. Der 5-Jahre Wartungsvertrag muss bei Hyundai im Zentralrechner aktiviert werden, wenn ich ihn nicht gewollt hätte (und die 500€ nicht gezahlt hätte), wäre sie nicht aktiviert worden und ich hätte auch kein Wartungsheft erhalten.

Beste Grüße

TJ.

am 8. Mai 2012 um 19:59

Hallo liebe Hyundai Gemeinde,

wir haben im Oktober 2011 einen Hyundai IX 20 bestellt und diesen Ende März bekommen.

Bei meinem Verkäufer habe ich aufgrund der bekannten Garantieproblematik nachgefragt.

Mir wurde von dem Verkäufer zugesichert, daß ich das Garantiepaket inklusive der Wartungskosten bekomme, weil mein Fahrzeug im Oktober 2011 bestellt worden ist, wo die alten beworbenen Bedingungen noch galten.

Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen IX 20 Edition 1.6 CRDI, welches ein deutsches Neufahrzeug ist.

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