335i Unfall - Motor startet nicht mehr
Hallo leutzz, hatte vorhin einen unfall. Habe in der kurve zuviel gas gegeben und das auto ist ausgebrochen. Bin seitlich gegen ein steinbrocken geknallt.
Bilanz: fahrerseite Fenster komplett zersprungen
Seitenschweller kaputt
Seitenwand hinten kaputt
Airbags ausgelöst
Zum glück hat das auto vollkaso
Meine frage ist jetzt, wie starte ich den motor er springt net mehr an? Habe was von sicherheitsklemme am plus pol der batterie gelesen das die auslöst.
Was kostet sowas? Bin nämlich 100km weiter weg von zuhause und adac will ich nicht anrufen. das auto wurde übrigens von meinem bekannten abgeschleppt.
Beste Antwort im Thema
Unabhägig davon, dass Unfälle immer passieren können (auch unverschuldet): Wenn ich mir angucke wer heutzutage so alles E92 (und besonders 335i) fährt, wundert mich weder die Art des Unfalls noch, dass die Versicherung für den 335i relativ hoch ist.
113 Antworten
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 4. März 2017 um 11:43:15 Uhr:
Aber trotzdem sollte man niemals den Schlüssel stecken lassen... es gibt immer neugierige Kinder ....
Absolut nicht von der Hand zu weisen... 🙂
Sowas tust du aber, wenn du ein Kundenauto in der Waschanlage warmlaufen lässt. Oder ihn generell warmlaufen lässt, gibt da nicht zuviel Auswahl, welche ein zusperren des Fahrzeugs bei laufendem Motor von außen erlauben. (Ja ausgerechnet beim E90 ginge es sogar 😛)
Oder bevor du mitm Motorrad weg fahren willst, machst ja auch erst ma an und lässt se mal ne Minute tuckern, speziell wennsn älteres Semester ist.
Such dir was aus, bei ersterem ist man übrigens nie vor Ort.
Wäre ja was ganz was neues, wenn man dauernd die Schlüssel in der Arbeit abzieht, könnte ja auch einer einfach reingehen undn Auto mit nehmen. Gibt auch genug Kunden die einfach Schlüssel stecken lassen, ich sehe da nichts verwerfliches.
Es ist eher eine Unart, alles mit den Fingern anschauen zu müssen.
Ich weiß auch nicht, wo du gelesen hast, das ich das mache, wenns Auto draußen auf der Straße steht. Da steht eher das es im Prinzip so ist wie in Kanada mit den Haustüren. Impliziert aber nicht das dem so wäre, nur das es ginge. Selbst wenn mans zufällig mal vergessen haben sollte, war danach weder das Auto ausgeräumt, noch sonst irgendwas. Warum denn auch?
In einer Gegend, wo des so ist (also wenn ich das hier so lese alles überm Weißwurschtäquator) möchte ich auch nicht wohnen.
Naya noch hat die Versicherung nicht gesagt das die NICHT bezahlt ...aber dennoch bin ich skeptisch fast 4 Monate sind doch nicht normal .....habe gestern angerufen bei denen.....die meinten es fehlen noch Unterlagen ....was noch ? Wir haben alles schon geschickt
Und mit den Unterstellungen hier zu kommen ist garnicht schön . Ich trinke kein Alkohol aufgrund meiner Magen Probleme und Drogen schon garnicht .
Dann gibt es ganz einfach ein Kommunikationsproblem zwischen dir und der Versicherung, da kann ich dann aber nicht mehr helfen
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Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 4. März 2017 um 11:43:15 Uhr:
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 4. März 2017 um 10:40:26 Uhr:
Da kann man nur hoffen, dass die Rechtschutz nicht vom selben Versicherer ist... 😉😁. ..
Aber trotzdem sollte man niemals den Schlüssel stecken lassen... es gibt immer neugierige Kinder ....
Das ist eine Frage der Angewohnheit. ...
Sowas darf man sich gar nicht erst angewöhnen. ..😁
Ich wüsste gar nicht, wo ich den Schlüssel stecken lassen sollte... 😁 😉
...ich auch nicht. ...😛 😁
Darf man nach dem Namen der Versicherung fragen?
Direktversicherung?
Ich finde es schon sehr merkwürdig , das eine Versicherung mit VK einen Schaden nicht regulieren will.
Die werden sicherlich irgendwelche Gründe haben warum sie nicht zahlen wollen.
Hast du vielleicht mehrere Schäden in letzter Zeit gehabt ?
Ich würde das ganze meinem Rechtsschutz übergeben ,die das ganze klären soll.
Zum Glück bin ich mittlerweile bei SF 27 angelangt und habe Rabattschutz.
gruß Adrian
HUK Coburg ....nein ich hatte keinen Unfall davor. Wir haben insgesamt 3 Autos bei der Huk und sind lange Mitglied . Daher versteh ich nicht warum die so einen Aufwand machen.
Ich kann doch meinen Fall nicht einfach dir geben 😁 trotzdem danke . Mein Vater hat auch Rechtsschutz und darauf wird es wohl hinaus laufen
Zitat:
@SGE1907 schrieb am 6. März 2017 um 03:02:24 Uhr:
HUK Coburg ....nein ich hatte keinen Unfall davor. Wir haben insgesamt 3 Autos bei der Huk und sind lange Mitglied . Daher versteh ich nicht warum die so einen Aufwand machen.Ich kann doch meinen Fall nicht einfach dir geben 😁 trotzdem danke . Mein Vater hat auch Rechtsschutz und darauf wird es wohl hinaus laufen
Mir fallen da einige Gründe ein:
-Selbstunfall
-Selber abgeschleppt
-Keine Polizei vor Ort
-Kein Alkohol / Drogen Test
-Wahrscheinlich keine oder kaum verlässliche Zeugen
-Hoher Sachschaden
-Unfallort nicht oder kaum vermessen, fotografiert, dokumentiert
-und noch vieles mehr.
Da war ein Zeuge der ist nachts mit seinem Hund spazieren und hat gefragt ob alles ok ist....ich Depp wieso habe ich nicht seine Daten aufgenommen ....
Ja das Auto wurde selber abgeschleppt ....polizei habe ich nicht gerufen da ich weder eine Person oder ein Sache beschädigt habe ( erste Unfall überhaupt)
Achja die Fotos von der Unfallstelle hat mein Anwalt schon an die Versicherung überreicht
Die Polizei hätte alles genau vermessen, ein glaubwürdiges Unfallprotokoll erstellt,...
Unter anderem dir den Führerschein abgenommen und dich gebüsst.
Da muss halt jeder selber priorisieren. Die Konsequenzen wenn die Polizei kommt sind klar. Ich rufe aber mittlerweile auch schon wegen Parkplatz Kollisionen die Polizei. Die Leute sind nicht mehr ehrlich, die fahren die knallhart hinten drauf und wollen dann alles unter der Hand regeln. Wenn man dann die Rechnung bringt wollen wie 50:50 machen oder behaupten es wären beide schuld gewesen.
Kann ich nur bestätigen, zuweilen die gegnerische Versicherung dann auch die Bagatellentschädigung der Polizei übernehmen muss...
Ich vermute mal, die Versicherung bezieht sich auf folgende Passagen in den AKB:
Zitat:
A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
einzuwenden.
Der Verzicht gilt jedoch in folgenden Fällen nicht:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel herbei oder
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten
Teile.
In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Zitat:
Allgemeine Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht
E.1.2 Sie müssen alles tun, was zur Feststellung des Schadenfalls und des
Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere
folgende Pflichten beachten:
a Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen
(z. B. zum Alkohol- und Drogenkonsum des Unfallfahrers
oder zur Unfallursache) zu ermöglichen.
b Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses,
zum Umfang des Schadens und unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß
und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass
Sie uns in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) antworten.
c Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses,
zu den Ursachen und der Höhe des Schadens und unserer
Leistungspflicht erlauben, soweit Ihnen das zumutbar ist.
d Sie müssen uns angeforderte Nachweise (z. B. zur Schadenhöhe) vorlegen,
soweit es Ihnen billigerweise zumutbar ist, sie zu beschaffen.
Zitat:
E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten,
haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten
grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen.
Wir weisen Sie im Schadenfall durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf Ihre Auskunfts-, Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten hin. Müssen
Sie eine dieser Pflichten jedoch unmittelbar nach einem Schadenereignis
erfüllen, können Sie von uns keinen Hinweis erwarten. Beispiel für eine
solche, spontan zu erfüllende Aufklärungspflicht: Sie dürfen nach E.1.2
den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu
ermöglichen.
Wer also den Unfallort wie du nachts verlässt und selber unter zweifelhaften Umständen abschleppt und keine Polizei zur Unfallaufnahme und zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit ruft, macht sich zumindest verdächtig und kommt seinen Mitwirkungspflichten nicht nach. Des Weiteren kann auch der Vorwurf der Unfallflucht im Raum stehen, selbst wenn kein Dritter geschädigt wurde. Der Sohn von Bekannten hatte mal mitten in der Nacht sein Auto in einer Kurve auf´s Dach gelegt und ist dann nach Hause gelaufen zum Schlafen. Obwohl nur das Auto ein Vollschaden war, liefen polizeiliche Ermittlungen und er musste sich wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.
Achja, ist es eine Verkehrsrechtschutz oder nur eine Rechtsschutz? Letztere dürfte kaum den Fall annehmen. Ebenso dürfte die Rechtsschutz deines Vaters wenig bringen, wenn du nicht im selben Haushalt wohnst und noch in der Ausbildung bist.
Eigentlich Alles eine Selbstverständlichkeit.... - bei nüchterner Betrachtungsweise , oder?
Bislang spricht alles für die Versicherung !
@SGE1907: Dann würde ich da mal einen Zettel aufhängen, so Gassiegeher haben ja ihre Stammstrecken vielleicht hast Du Glück...
etwas nachvollziehen kann ich die Haltung der Versicherung (das ist selten!), so ganz ohne "Beweise" kommt man halt auf so Ideen wie "vielleicht ist es auch auf da Rennstrecke passiert" oder ähnliche nicht versicherte Situationen..