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328ix US-Reimport kaufen ? - Bitte um Hilfe: Was muss ich beachten ?

BMW 3er F30
Themenstarteram 1. September 2014 um 18:33

Guten Abend liebe Schraubergemeinde,

ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet in der Hoffnung auf etwas Hilfe mit meinem Autokauf (328ix).

Ich bin mir hierbei sehr unsicher, da es sich um einen Reimport handelt und der Wagen bisher nur durch eine Sondergenehmigung fahren darf.

Der Zustand ist sehr gut und der Preis stimmt soweit auch, allerdings sind da sicher noch ein paar "versteckte" Kosten drin falls man die LWR nachträglich einbauen müsste.

Habe zu dem Thema schon viel gelesen, aber ich finde trotzdem immer unterschiedliche Meinungen und vor allem Erfahrungen.

Habe anbei mal den Fahrzeugschein, den ich vom Verkäufer sehen durfte.

 

Meine konkreten Fragen wären:

1) Was fehlt dem Wagen anhand des Fahrzeugscheins alles, damit ich auf deutschen Straßen damit fahren darf bzw ohne Ärger durch den TÜV kommen kann? (US Steuergerät ok?, so viele Paragraphen..) Bitte etwas übersetzen damit ich als Laie es verstehe :)

2) Wie viel kostet die Nachrüstung aller notwendigen Teile etwa?

3) Wie funktioniert diese Sondergenehmigung konkret? Muss man die mit jedem TÜV neu kaufen oder gilt die für immer? Sprich der Wagen darf ja aktuell so fahren, gilt dieses Recht jetzt für immer oder muss ich das nach dem Kauf nochmal neu beantragen?

4) Der Tacho ist auf mph ausgelegt. Gibt es eine einfache Lösung das zu ändern (Einlegescheibe?) oder müsste ich da auch direkt das ganze Teil neu kaufen? (s. Bild 2)

 

Herzlichen Dank im Voraus für jede Antwort und jeden Hinweis!

Lg,

Alex

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16 Antworten

Wo ist das Problem?

Fzg war doch in D bereits zugelassen und hat doch gültge HU!

Was heisst Sondergenehmigung?

Bzw ist doch ein e46 oder neuer oder? Dann bist hier eh falsch.

Gib bitte mal etwas mehr Infos zum Fzg., denn so wird das nix. Bekommst Du auch ueber den VIN-Decoder raus, wenn Dir die letzten sieben Stellen der VIN davon bekannt sind.

Direkt kann ich Dir aber schreiben, das dies kein E36 sein kann, denn die ersten 328ix waren mindestens E46 oder eben neuere 3er Baureihen, der E36 wurde aber nie mit Allrad gebaut!

Das Ding ist Baujahr 2013 - das ist drei Generationen neuer, als der E36...

Ich verschieb das mal ins richtige Forum.

Ich weiss gar nicht, was du willst, der Wagen (328i xDrive F30) hat doch deutsche Papiere, TÜV und die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen sind eingetragen. Da ist gar nichts mehr umzurüsten, der Tacho hat übrigens innen eine km/h-Einteilung, falls dir das entgangen sein sollte.

Themenstarteram 1. September 2014 um 20:23

Sorry, ist natürlich ein F30! Vin Code F542388

Danke fürs Verschieben...

Es handelte sich dabei ja nur um eine Tageszulassung nach Import (FZS ist durchgestrichen und nicht mehr gültig da abgemeldet). Und falls ich es nicht komplett falsch interpretiere steht da auch nur "erfordert eine Ausnahmegenehmigung" und nicht "Genehmigung erteilt" o.ä.?

Ich stelle mir die Kriterien also deutlich härter vor, wenn der Wagen tatsächlich einen TÜV für 2 Jahre erhalten soll. Die "Mängel" wurden ja deutlich aufgelistet.

Oder macht das keinen Unterschied?! Dann wären meine Zweifel tatsächlich unbegründet, aber würde mich doch sehr überraschen weil Leute seitenlang erzählen dass sie eine LWR etc nachrüsten mussten.

Zulassung ist Zulassung, egal ob 1 Tag oder 1 Jahr oder sonst was und die bekommt er nicht, wenn er nicht den gültigen Zulassungsvorschriften entspricht. Der Wagen hat gültigen TÜV bis 07.2016, wie du auf der Zulassungsbescheinigung siehst, ohne wäre er gar nicht zugelassen worden. Die Tageszulassung ist ja in diesem Fall gerade dafür da, dass der Käufer den Wagen problemlos auf sich anmelden kann. Durch das US-Steuergerät ist der Wagen bei 210 abgeregelt, wie du dem Schein entnehmen kannst.

Wie kommst du darauf, dass der nur mit einer Sondergenehmigung fahren darf? So was gibt es doch gar nicht für Normalsterbliche.

Bei meinem Mustang ist sogar ein Zusatzblatt mit Ausnahmegenehmigungen am Schein dran weil der Platz nicht reichte, dafür sind die doch da. Wenn die drin sind, sind die drin und gut ist.

Wenn dir aber unwohl dabei ist, dann lass es besser.

Themenstarteram 1. September 2014 um 21:58

Ist nicht so dass ich jetzt ein schlechtes Bauchgefühl wegen dem Kauf hätte, ich habe nur bisher keine Erfahrung was Import Käufe angeht, daher frage ich lieber im Voraus genau nach um mir ein besseres Bild machen zu können bevor ich mich im Nachhinein ärgern muss und weitere Kosten habe :)

Aber klingt ja soweit auch gut und logisch! Ich dachte nur dass evtl. genau auf diesem Zusatzblatt (auf diesem FZS hier bezeichnet als:"siehe Allonge"), den mir der Verkäufer nicht mitgeschickt hat, weitere wichtige Details stehen, die die Zulassung einschränken. Aber wenn das schon die normale Zulassung ist, dann brauche ich mir ja eigentlich in der Hinsicht keine Sorgen zu machen.

Nur eine praktische Frage noch: Kannst du im Bezug auf diese Dinge dann also mit einer einmaligen Sondergenehmigung jederzeit sorgenfrei zum TÜV?

Die Eintragungen gelten dauerhaft, genau so wenn sich jemand andere Felgen eintragen lässt usw.

Autos, die nicht nachweislich die Zulassungsbestimmungen erfüllen, können hier nur mit einem Kurzzeitkennzeichen (das mit dem gelben Rand) für 5 Tage herumfahren und bekommen keine Zulassungsbescheinigung I. Aber der besagte Wagen wurde ja hier am 31.07.2014 "richtig" zugelassen.

Lies dir vor dem Kauf die Anlage zum Fahrzeugschein einfach durch, da steht ganz sicher nichts drin, was noch explizit gemacht werden muss sondern nur das irgend was nicht nachgewiesen wurde oder eine Etwa-Wirkung von irgendwas erfüllt wird. Das passt schon.

@xNighty

Die Tages-Zulassung ist auf Dauer eingetragen und damit der Betrieb in D bis zur Verschrottung der Fzgs gueltig (der darf aber auch gern so lange laufen, wie meiner, immerhin jetzt 23 Jahre :) ).

Das KI mit Meilen-Tacho (der hat innen fuer CND eine km/h-Skala) ist irrelevant, wurde aber oben schon mal was dazu geschrieben, und ob Du mit der Verbrauchsanzeige in "Miles per Gallon" (mpg) klar kommst, ist "Dein Bier" ;) - Bei uns in der EU sind allerdings Anzeigen mit einer Skalierung in Liter/100km (l/100km) eher ueblich und sinnvoll ...

Dein Augenmerk sollte daher eher auf folgende US-spezifische Ausstattungs-Details gerichtet sein:

S645A BMW US Radio

USA: Frueher meist nur MW & LW (AM) Empfang, wie es bei den aktuellen US-Radios ist, weis ich leider nicht.

EU: Die Sender-Dichte und Flaechen-Abdeckung (incl. D) sind aber mit UKW (FM) hier eher gegeben.

(MW & LW sind entweder schlecht empfangbar oder ganz "tot").

S853A Sprachversion englisch (Betrifft Navi etc.)

Sollte aber ein BMW AH/NL problemlos per Update auch (evtl. fuer "schmales" Geld) durchaus aendern koennen.

S876A Funkfrequenz 315 MHz (Betrifft FFBs / Keyless Go)

In der EU sind dafuer eher die folgenden Frequenzen vorgesehen:

224MHz (ueberholt)

434MHz (fuer Perfektionisten: 433,92MHz) bzw. 868MHz

315 MHz sind nur in den USA, Japan & Australien ueblich, aber in der EU zulaessig (leider nicht direkt belegbar)

S697A Area-Code 1 für DVD

Region 1: United States, Canada, Bermuda, Caribbean, U.S. territories

Region 2: Europe, Middle East, Japan, South Africa, Swaziland, Lesotho, Greenland, French Overseas departments and territories

Die Wiedergabe der Medien ist also nur, in der jeweils gewaehlten Region, moeglich und kann ggf. (i.d.R. bis zu max. 3x) veraendert werden.

S8SCA Freischaltung Telematik länderspez.

Ich weis nicht, was damit genau gemeint ist, sollte sich aber auch per Update bei BMW aendern lassen.

Es können trotzdem Probleme auftreten.

Lass dir die Ausnahmegenehmigung zeigen, ob sie befristet ist zB. Außerdem ---könnte--- es sein, dass die durch irgendein Bundesland ausgestellte Ausnahmegenehmigung (zuständig ist das Land) nicht in einem anderen Bundesland bei der Zulassungsbehörde anerkannt wird und die eine neue haben wollen und dann eine Nachrüstung der LWR fällig ist. Oder auf der Ausnahmegenehmiugng draufsteht: nur für einmalige Zulassung, oder wie wurde bei Abmeldung zurückgenommen. Oder oder oder...bevor das nicht zu 100% geklärt ist, würde ich kein Auto kaufen.

Die Ausnahmegenehmigung wird nur erteilt, wenn eine Umrüstung unverhältnismäßig wäre, was man bei einer Nachrüstung der LWR jetzt nicht unbedingt sagen kann.

Denk auch daran, dass du den zwar billiger bekommst, aber schwerer wieder loswirst. Und ein 328i, der bei 210 abgeregelt wird, obwohl er 250 fährt - sorry aber sowas würde ich mir nicht ans Bein binden, auch wenn man nicht oft freigegebene BAB fährt.

Also: nochmal überlegen ob du den wirklich willst. Wenn ja, Ausnahmegemehmigung mailen lassen. Mit dieser zu deinem Straßenverkehrsamt gehen und fragen, ob das problemlos zugelassen wird.

kann man mit dem Wagen auf der Probefahrt ned einfach beim TÜV (oder DEKRA oder...) vorbeifahren und begutachten lassen?

Kann man, aber die Ausnahmegenehmigung stellt das Bundesland aus, und das Straßenverkehrsamt fordert ggf. so eine Genehmigung. Da hat der TÜV relativ wenig zu sagen, außer er wird hinzugezogen. Der TÜV entscheidet aber eben nicht über die (Wieder-)Zulassung.

Kann alles, muss aber keine Probleme geben. Einfach die Ausnahmegenehmigung geben lassen und ggf. das eigene Straßenverkehrsamt dazu befragen.

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP

 

Also: nochmal überlegen ob du den wirklich willst. Wenn ja, Ausnahmegemehmigung mailen lassen. Mit dieser zu deinem Straßenverkehrsamt gehen und fragen, ob das problemlos zugelassen wird.

Das Auto wurde doch schon hier zugelassen (und wieder abgemeldet), das Thema ist doch eigentlich durch.

Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl

kann man mit dem Wagen auf der Probefahrt ned einfach beim TÜV (oder DEKRA oder...) vorbeifahren und begutachten lassen?

Das Auto war doch gerade zur Zulassung beim TÜV, ist doch im Schein bis 07.2016 eingetragen. Den Prüfbericht sollte man sich natürlich geben lassen.

Themenstarteram 2. September 2014 um 14:55

An dieser Stelle erstmal ein riesen Dankeschön, die Antworten haben mir bisher sehr geholfen. Habe jetzt schon ein viel besseres Bild von der ganzen Sache :)

 

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Dein Augenmerk sollte daher eher auf folgende US-spezifische Ausstattungs-Details gerichtet sein:

S645A BMW US Radio

USA: Frueher meist nur MW & LW (AM) Empfang, wie es bei den aktuellen US-Radios ist, weis ich leider nicht.

EU: Die Sender-Dichte und Flaechen-Abdeckung (incl. D) sind aber mit UKW (FM) hier eher gegeben.

(MW & LW sind entweder schlecht empfangbar oder ganz "tot").

S853A Sprachversion englisch (Betrifft Navi etc.)

Sollte aber ein BMW AH/NL problemlos per Update auch (evtl. fuer "schmales" Geld) durchaus aendern koennen.

S876A Funkfrequenz 315 MHz (Betrifft FFBs / Keyless Go)

In der EU sind dafuer eher die folgenden Frequenzen vorgesehen:

224MHz (ueberholt)

434MHz (fuer Perfektionisten: 433,92MHz) bzw. 868MHz

315 MHz sind nur in den USA, Japan & Australien ueblich, aber in der EU zulaessig (leider nicht direkt belegbar)

S697A Area-Code 1 für DVD

Region 1: United States, Canada, Bermuda, Caribbean, U.S. territories

Region 2: Europe, Middle East, Japan, South Africa, Swaziland, Lesotho, Greenland, French Overseas departments and territories

Die Wiedergabe der Medien ist also nur, in der jeweils gewaehlten Region, moeglich und kann ggf. (i.d.R. bis zu max. 3x) veraendert werden.

S8SCA Freischaltung Telematik länderspez.

Ich weis nicht, was damit genau gemeint ist, sollte sich aber auch per Update bei BMW aendern lassen.

Habe auch schon gesehen, dass die US Wagen eine ganze Palette von Unterschieden aufweisen im Vergleich zu unseren Ausführungen.

Allerdings sind die meisten ja wirklich schon mit einem Software Update/Chip Tuning oder mit einer minimalen Investition behoben. Nichts, was einen am Fahren hindern würde.

Teilweise müssen die Unterschiede dann eben genehmigt werden, aber auch dies scheint bei dem Wagen kein Problem zu sein. Erkundige mich aber noch bei meinem Landesverwaltungsamt.

Habe jedoch in anderen Beiträgen Dinge teilweise gelesen, dass die US Ausführungen ein anderes Fahrwerk hätten und dass die Autos auf unseren Straßen deshalb schneller "kaputt" gehen.

Außerdem hieß es, dass wegen der vmax Sperre teilweise nicht mal ein (zusätzlicher?) Ölkühler für die dortigen Versionen verbaut sei.

Deshalb noch die wichtige Frage: Gibt es bei dieser Version irgendwelche derartigen gravierenden Unterschiede, die dem Wagen schaden könnten wenn ich ihn hier fahre bzw. vmax auf 250km/h setze?

(mal abgesehen von Reifen und Bremsen, die kann ich ja bei der nächsten Erneuerung durch die hiesigen ersetzen und gut)

(habe schon versucht es selbst rauszufinden, bin aber mit dem Tools etwas überfordert :( )

http://de.bmwfans.info/.../browse

Danke!

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