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2012 Auto verkauft, offenbar nicht umgemeldet, jetzt Forderung von Versicherung

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 13:14

Hi Leute!

Ich habe gerade ein kleines Problem.

Im April 2012 habe ich einen BMW, der auf meinen Namen angemeldet gewesen ist, im Bekanntenkreis verkauft. Wir haben einen gewöhnlichen Kaufvertrag geschlossen, in dem der Käufer sich verpflichtet hat, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden.

Heute kam ein Brief von der damaligen Versicherung, in dem Folgendes steht:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Simba,

Ihre Kfz-Versicherung wurde auf Grund eines erfolglosen Mahnverfahrens (ich habe nie etwas bekommen) wegen Nichtzahlung der Folgeprämie am 10.07.2012 aufgehoben....

Nach Beendigung des Vertrags kommt es daher zu folgender Endabrechnung...

Offensichtlich hat mein Bekannter das Fahrzeug nie umgemeldet. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mich damals nicht weiter um die Versicherung gekümmert hatte. Ich bin in dem Jahr häufig umgezogen und hatte andere Sachen im Kopf.

Wie soll ich nun weiter verfahren? Ist der Käufer meines BMW verpflichtet, die Zahlung zu übernehmen? Schließlich war das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum sein Eigentum und er hat es sogar über den 10.07.12 hinaus benutzt.

Vielen Dank und Gruß

Simba

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Juli 2015 um 14:17

So, ist nu schon ewig her. Aber weil der Fred ausgegraben wurde, verrate ich mal, wie es ausging:

Der Käufer meines Autos hat meine Nachrichten ignoriert, ich habe der Versicherung den Kaufvertrag geschickt und nie wieder was von denen gehört. Zwischenzeitig hatte ich ein anderes Auto bei derselben Versicherung gehabt und da gab es auch keine Probleme. Ob der Käufer meines BMW die Rechnung letztlich bezahlt hat, weiß ich nicht. Ist auch nicht mein Bier.

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Hallo, da die Kfz-Versicherung beim Verkauf des Fahrzeuges auf den Erwerber übergeht, schick ihm doch einfach die Rechnung.

Grüße

Klaus

Irgendwie macht es mich doch nachdenklich, wenn jemand kundtut, dass er zwei Jahre nicht gemerkt hat bzw. sich nicht gekümmert hat, ob das verkaufte Fahrzeug umgemeldet wurde. Es wurde doch bestimmt auch Steuer abgebucht.

Schick der Versicherung eine Kopie des Kaufvertrages.

Damit solltest du aus der Sache raus sein.

Viel lustiger wird der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Versicherung informiert die Zulassungsstelle über die Beendigung des Vertrags. Diese wird dann 2012 versucht haben, sich mit dem TE als Halter in Verbindung zu setzten und wird dann, da der TE entweder auch diese Schreiben nicht bekommen hat oder nicht drauf reagiert hat, das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben haben.

Mit Verkauf des Fahrzeuges geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über.

Bis zur endgültigen Auflösung des bestehenden Vertrages haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch;

dh. Versicherung kann sich aussuchen, bei wem sie das Geld eintreibt. Verkäufer kann die bezahlte Versicherungsprämie vom Käufer zurückfordern.

O.

am 24. Oktober 2014 um 15:47

Ich frage mich immer wieder, wie man umziehen kann, ohne einen Nachsendeauftrag bei der Post zu machen.

Zitat: " Verkäufer kann die bezahlte Versicherungsprämie vom Käufer zurückfordern"

Prima, das kann er- aber mit welchem Ergebnis?

Ich denke schon, der Themenstarter behält braune finger, weil er seine Forderungen an den Käufer/ Nachnutzer stellen muß.

Ich habe noch nie "eine Karre" verkauft, die nicht abgemeldet war.

Auch wenn mal einer wie das HB- Männchen hier herumhopste (er mußte einen neuen Fahrzeugbrief bezahlen).

Wer hat denn den Schaden? Das war der gerechte Ausgleich dafür, daß er weniger als vereinbart bezahlte.

Warum heißt es im Kfz- Gewerbe immer wieder "Bargeld lacht"?

Weil alle alles haben wollen und es sich eigentlich nicht leisten können!

Da hilft doch nur vorausschauender Umgang, damit es gar nicht zu derartigen Auseinandersetzungen kommt.

So, und nun viel Spaß bei der Klage gegen den (vielleicht zahlungsunfähigen) Schuldner!

Wurde denn die Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert? Nur wenn das gegeben ist geht die Versicherung auf den Käufer über. Für die Versicherungsprämie haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch. Das könnte hier vorliegen, da ein dem TE unbekanntes Mahnverfahreren gegen den Käufer bereits erfolglos verlief, wendet sich die Versicherung nun an den Verkäufer.

So läuft das nun mal wenn man sich nicht ein wenig um seine Angelegenheiten kümmert.

Grüße

Steini

Hallo Leute,

ich verstehe es manchmal nicht; ich beschränke mich auf einen beliebten Spruch unter Juristen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung". Warum spekulieren und halbrichtigen Ausagen posten, wenn es doch so einfach ist:

§ 95 VVG Veräußerung der versicherten Sache

(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.

Absatz I

Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehen ohne wenn und aber ab Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Erwerber über. Der genaue DEfinition eines Eigentumsübergangs findet man in § 929 BGB.

Absatz II

Veräußerer und Erwerber haften gesamtschuldnerisch für die Prämie des laufenden Kalenderjahres.

Absatz III

Steinis Einwand stimmt m.E. nicht. Er hat trotzdem bedingt. Das Haftungsprivileg für den Veräußerer gilt nur wenn der Versicherer über den Verkauf informiert wurde. WEnn Du also kürzlich erst die Veräußerung angezeigt hast, haftest Du komplett, ansonsten nur für 2012.

Bitte beachten, hat der Erwerber nach Anzeige des Erwerbes eine Erwerberkündigung (rechtswirksam) ausgesprochen, haftest Du nicht für Versicherungsprämie (§96 III VVG)

Bei Fragen, fragen.

Phaeti

Zitat:

@Suomi-Simba schrieb am 24. Oktober 2014 um 15:14:05 Uhr:

Hi Leute!

Ihre Kfz-Versicherung wurde auf Grund eines erfolglosen Mahnverfahrens (ich habe nie etwas bekommen) wegen Nichtzahlung der Folgeprämie am 10.07.2012 aufgehoben....

Wer wurde denn angemahnt, wenn nicht du?? Das würde ich zumindest mal abklären.

Weiterhin würde ich in naher Zukunft eine Selbstauskunft bei der Schufa empfehlen. ;)

Gruß Metalhead

am 22. Juli 2015 um 14:04

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:06:43 Uhr:

Hallo Leute,

ich verstehe es manchmal nicht; ich beschränke mich auf einen beliebten Spruch unter Juristen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung". Warum spekulieren und halbrichtigen Ausagen posten, wenn es doch so einfach ist:

§ 95 VVG Veräußerung der versicherten Sache

(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.

Absatz I

Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehen ohne wenn und aber ab Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Erwerber über. Der genaue DEfinition eines Eigentumsübergangs findet man in § 929 BGB.

Absatz II

Veräußerer und Erwerber haften gesamtschuldnerisch für die Prämie des laufenden Kalenderjahres.

Absatz III

Steinis Einwand stimmt m.E. nicht. Er hat trotzdem bedingt. Das Haftungsprivileg für den Veräußerer gilt nur wenn der Versicherer über den Verkauf informiert wurde. WEnn Du also kürzlich erst die Veräußerung angezeigt hast, haftest Du komplett, ansonsten nur für 2012.

Bitte beachten, hat der Erwerber nach Anzeige des Erwerbes eine Erwerberkündigung (rechtswirksam) ausgesprochen, haftest Du nicht für Versicherungsprämie (§96 III VVG)

Bei Fragen, fragen.

Phaeti

Dies gilt nur, wenn man einen Nachweis, sprich Kaufvertrag hat.

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 14:17

So, ist nu schon ewig her. Aber weil der Fred ausgegraben wurde, verrate ich mal, wie es ausging:

Der Käufer meines Autos hat meine Nachrichten ignoriert, ich habe der Versicherung den Kaufvertrag geschickt und nie wieder was von denen gehört. Zwischenzeitig hatte ich ein anderes Auto bei derselben Versicherung gehabt und da gab es auch keine Probleme. Ob der Käufer meines BMW die Rechnung letztlich bezahlt hat, weiß ich nicht. Ist auch nicht mein Bier.

Du hast das Thema im Oktober 2014 erstellt.

Das ist noch nicht so lange her, als dass du aus dem Schneider wärst.

Vielleicht solltest du die Versicherung doch lieber ansprechen, ob die Angelegenheit für dich erledigt ist.

EDIT: Ich sehe erst jetzt dass dieser Thread eine Leiche war.

Asche auf mein Haupt.:p

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