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2 unterschiedliche Reifen pro Achse

Themenstarteram 28. April 2008 um 12:00

Sagt mal ist es erlaubt mit 2 unterschiedlichen Reifen pro Achse zu fahren? Größe, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex alles gleich, nur die Marke ist eine andere und das Profil eben. Oder müssen gar auf beiden Achsen die gleichen Reifen verbaut sein?

Bin aufgrund meiner alten Reifen (waren noch Winterreifen) nicht durch den TÜV gekommen. Habe soeben mal meine Sommerreifen begutachtet, welche locker noch 3mm bis zur Verschleißgrenze Profil haben und von 2002 sind. Dabei ist mir leider an einem Reifen ein Bordsteinschaden aufgefallen. Eine Beule im Reifen eben. Dachte mir ich könnt das Reserverad aufziehen, welches nie in Verwendung war, allerdings von Continental ist. Die anderen Reifen sind von Pirelli.

Kann ich das wohl machen um die HU zu bestehen?

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27 Antworten

TÜV und Dekra werden dasselbe erzählen wie die Herren in Grün-Weiss, wenn sie jemanden erwischen, der so rumfährt:

IST NICHT !

Auch wenns hier Leute gibt die zweifeln...

Gleiches Profil (sprich in der Regel auch automatisch gleiches Fabrikat) und gleiche Grösse sind Pflicht. Über den Tragkraft-Index könnte man streiten, da bin ich mir auch nciht sicher...

Gruß cocker

am 30. April 2008 um 22:17

Mir hat ein Fachmann vom Reifenfuzzi um die Ecke verklärt, daß die Reifen auf einer Achse NICHT identisch sein müssen. Es ist lediglich anzuraten, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Was ist denn nun richtig :confused::confused::confused:

hmm das hat mir mein Reifenfuzzi auch gesagt ...

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 6:33

Habe ja bei ATU den Dekra Prüfer gefragt, nicht die Mitarbeiter dort.

Hätte da noch eine Frage bzgl. Bereifung. Wie kann ich erkennen ob ich einen Reifen fahren darf, der nicht im Fahrzeugschein steht. Dort steht z.b. 205/55/R16 91V. Kann man sich das irgendwo ausrechnen lassen oder in einer Liste nachschalgen ob man auch einen 205/45/R16 78V fahren darf? Weil hätte da ein paar günstige Felgen im Auge, wobei die BEreifung der Felge leider nicht im Fahrzeugschein drin steht. Und wenn ich die dann noch wechseln soll, lohnt es sich schon wieder nicht.

edit: Hat sich schon geklärt. Die Reifen stehen ja im Teilegutachten der Felgen drin. Also mal schauen.

am 1. Mai 2008 um 7:35

Hallo Maniac,

die Bereifung 205/45/R16 78V darfst du auf dem Vectra nicht fahren. Der Abrollumfang ist zu klein, zudem ist auch der Tragfähigkeitsindex zu niedrig. Wenn du ein TÜV-Gutachten zu den Felgen hast, dann schau nach, ob der Vectra B mit aufgeführt ist und welche Reifen für dieses Fahrzeug zulässig sind. Sollte drin stehen, genau wie eventuell notwendige Karosseriearbeiten (je nach ET).

Grüße

Flasher

am 1. Mai 2008 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von Nicht_registrie

Mir hat ein Fachmann vom Reifenfuzzi um die Ecke verklärt, daß die Reifen auf einer Achse NICHT identisch sein müssen. Es ist lediglich anzuraten, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Was ist denn nun richtig :confused::confused::confused:

idealerweise fährst du auf einer Achse die gleichen Reifen und du hast keine Probleme.

Die Richtlinie 92/23/EWG ist "nur" eine Richtlinie, nach der man sich richten KANN. Der TÜV tut das und die Freunde und Helfer normalerweise auch.

Gruß cocker

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 7:03

Um das hier mal zum Abschluß zu bringen. Ich war letzte Woche bei Dekra, TÜV und KÜS und habe mal die Fachmänners :) gefragt. Antwort von allen 3 Leuten. NICHT ZULÄSSIG. So sollte sich das Thema dann wohl erledigt haben. Allerdings waren die Bergründungen unterschiedlich. Der eine konnte mir keine Quelle seines Wissens nennen. Die anderen beiden verwiesen auf unterschiedliches Aquaplaingverhalten. Also wer auf nunmal sicher gehen will sollte pro Achse identische Reifen aufziehen.

am 9. Mai 2008 um 8:10

ist doch egal, ob es eien richtlinie ist, oder nicht... wenn dir die prüfer das nicht abnehmen, hat es sich eh erledigt...

ich persönlich würde nicht mit verschiedenen reifen herumfahren. ein freund hat auf seinen astra mal 2 verschiedene reifen auf der hinterachse gehabt(waren auch vom abrollumfang nicht identisch =P) und die kiste war kaum noch akzeptabel steuerbar... würde es niemandem empfehlen. ich versteh das sowieso so oft nicht, sieht man dicke kisten für 30-50.000 € und dann die 20€ reifen drauf...

viele verstehen es nicht, das wohl das wichtigste nach der bremse die reifen sind, wenn es um sicherheit geht!

was nützt mir die supitolle zimmermanns-bremsscheibe, wenn méine reifen nur über den asphalt fliegen...

Meine Meinung: Selbs wenn es erlaubt wäre(ist?) kann ich es niemandem empfehlen, denn was nützt es, 150 € an den reifen zu sparen, und das (im schlimmsten fall) leben zu verlieren?

nichts...

Ist schon sehr seltsam wo immer wieder solche grundverschiedenen Informationen herkommen.

Ich verstehe es ehrlichgesagt nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von ManiacX78X

Um das hier mal zum Abschluß zu bringen. Ich war letzte Woche bei Dekra, TÜV und KÜS und habe mal die Fachmänners :) gefragt. Antwort von allen 3 Leuten. NICHT ZULÄSSIG. So sollte sich das Thema dann wohl erledigt haben ... Der eine konnte mir keine Quelle seines Wissens nennen ...

Zitat Ende

 

Ich war heute bei DEKRA und TÜV in Waldkraiburg/Obb.

Eindeutige Aussage von beiden: "Es ist scheißegal auch wenn Du 4 verschiedene Reifen am Auto hast, auch mit optrisch extrem abweichenden Profilen." Absolut zulässig und nach Praxisversuchen, auch vom ADAC, ist bei normaler Fahrweise keine besondere Beeinträchtigung des Fahrverhaltens festzustellen. Im Grenzbereich ist das dann schon etwas anderes, deshalb haben schnelle Sportwagen auch im Brief den direkten Vermerk, daß ausschließlich eine bestimmte Reifenmarke etc. zu verwenden ist, womit verschiedene Reifen schon mal nicht mehr möglich sind.

Also wenn bspw. wie bei mir drin steht 215/45/17 87W, dann kann ich, wie heute beim TÜV geschehen, 3 verschiedene Reifenmarken, der Vorgabe des Briefes entsprechend 215/45/17 (absolut fix) und 87W (oder auch höhere Tragfähigkeit 91W und mehr), aufziehen und eintagen lassen.

Der DEKRA-Mann sagte mir noch ich könne sogar 1 einzelnen Winterreifen draufziehen gepaart mit 3 Sommerreifen. Der TÜV-Mann hat das dann revidiert und meinet es müßten dann mindestens 2 Winterreifen auf einer Achse sein.

Also um das ganze nochmals zum Abschluß zu bringen. ABSOLUT ZULÄSSIG.

Was ist da los bei TÜV und DEKRA, wenn da anscheinend unterschiedliche Richtlinien praktiziert werden.

Also am besten erstmal zum eigenen TÜV/DEKRA gehen, fragen und dann aufziehen.

Zitat:

Original geschrieben von 8Ramon8

Im Grenzbereich ist das dann schon etwas anderes, deshalb haben schnelle Sportwagen auch im Brief den direkten Vermerk, daß ausschließlich eine bestimmte Reifenmarke etc. zu verwenden ist, womit verschiedene Reifen schon mal nicht mehr möglich sind.

Das ist definitiv falsch. Solche Einschränkungen haben keine Bedeutung mehr.

Auch die Einschränkung "195/xx R15 nur M+S" wie beim Corsa C hat keine Bedeutung mehr.

Nur so als Anmerkung :)

Das Thema ist zwar eigentlich schon abgeschlossen, dennoch bin ich auch der Meinung, dass es wurst ist, ob der Reifen links vorne 3mm mehr profil hat als der rechts vorne. Außerdem ist es ja so, dass ein Gesetz grundsätzlich über einer Richtlinie steht. Somit gibt es da eigentlich gar keine Diskussion und wenn einer mir ein Bußgeld aufbrummen oder meinem Wagen den TÜV aus diesem Grund verweigern will, würde er von mir das Gesetz genannt bekommen, nach dem es erlaubt ist. Wenn er dann immer noch ein Problem hat, kann er es ja gerne auf einen Rechtsstreit herauslaufen lassen, bei dem er unter Garantie den Kürzeren zieht.

Natürlich würde ich persönlich sowas bei meinem PKW nicht machen, da es bei der Sicherheit auf 30€ wirklich nicht amnkommt. Aber im Fall des TE, der das ja nur als vorübergehende Lösung haben will, ist das absolut kein Problem, nach gültiger Rechtslage.

Gruß

HI,

ich hab das jetzt nicht bis zum SChluss verfolgt - aber ich meine mich zu erinnern, dass es hier weniger um die Profiltiefe ging, als um unterschiedliches Profil - sprich auf einer Achse 2 unterschiedliche Reifen.

Gruß cocker

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