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125ccm Motorräder Steuer-/Zulassungsfrei ?

Themenstarteram 20. Januar 2015 um 20:32

Hallo liebe Motortalkler :D

Ich habe im Internet ne Menge gelesen und das ist alles sehr verwirrend...

Manche sagen : "Neee man muss keine Zulassung haben und auch keine Steuern zahlen" ,

die anderen sagen das genaue gegenteil. :eek:

Ein weiterer Punkt ist, dass diese Forenbeiträge alle sehr alt sind,

und weil anfang 2013 ja so einiges geändert wurde, weis ich nicht mehr was ich glauben soll. :confused:

Hoffe ihr konntet mit folgen :D

MFG Jan

Beste Antwort im Thema

Mittlerweile weiss ich die §§ fast auswendig.

Mal probieren:

Also einmal KraftStG §3 (steuerfrei weil zulassungsfrei)

FZV §3 (Leichtkrafträder u.a. sind zulassungsfrei)

und wie X_Fish sowie kbW anmerkte, hat das mit einem amtlichen Kennzeichen nicht unbedingt zu tun - FZV §4.

Wer will, kann's im Gesetz nachlesen und braucht dann nicht mehr auf irgendwelche Halbwahrheiten hören.

Ist übrigens schon lange so, nicht erst seit 2013.

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Habe heute die Unterlagen für meinen neuen Daelim Otello FI 125 bekommen.

Allerdings habe ich keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) bekommen, sondern nur eine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung".

Reicht diese zum Anmelden des Rollers? Brauch ich keinen Fahrzeugbrief?

Erhalte ich bei der Anmeldung bei der Zulassungsstelle dann noch einen Fahrzeugschein?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

hallo,nee brauchst nicht.haste doch ein fahrzeugschein. und die betriebserlaubniss habe ich eingeheftet zuhause.

und das wars.mfg fritz

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Ungeheuer

Habe heute die Unterlagen für meinen neuen Daelim Otello FI 125 bekommen.

Allerdings habe ich keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) bekommen, sondern nur eine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung".

Weil ein Leichtkraftrad zulassungsfrei ist, gibt es auch keine Zulassungsbescheinigung Teil II.

Und der Verweis in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. "Fahrzeugschein") auf Teil II bleibt leer.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

Zulassungsfrei??

Aber ich muss doch zur Zulassungsstelle und mir ein Kennzeichen geben lassen etc.!?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

hallo,du hast nur eine bertiebserlaubnis,die du bei der zulassungsstelle vorlegst,(je nach alter tüv bescheinigung und asu )da bekommste einen fahrzeugschein,2 plaketten und das schild beim schildermacher .und das war es.mfg fritz

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Ungeheuer

Zulassungsfrei??

Aber ich muss doch zur Zulassungsstelle und mir ein Kennzeichen geben lassen etc.!?

Zulassungsfrei gemäß FZV §3 (2) 1c.

Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge findest Du in FZV §4. Für Leichtkraftrad brauchst Du amtl. Kennzeichen.

Weil zulassungsfei, auch steuerfrei gemäß KraftStG §3 1).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

am 21. Juni 2008 um 21:27

Hallo zusammen,

bis 125ccm³ hast du nur eine Betriebserlaubnis für den Roller/Enduro/Straßenmaschine!

Das heißt auch "keine" Kfz. Steuer!!!

Ich habe ein 170ccm³ Quad und ich muß schon schön fleißig Kfz. Steuern zahlen!

Tüv / AU ist aber gleich, wie bei einem Motorrad/Auto (AU kostet ca. 10 Euro, ohne Plakette, da nur CO² gemessen wird, wenn ich richtig info. bin)

Grüsse Herbert

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

ich könnte eine 125er Honda aus 2006 kaufen. Leider findet der VK die "Besitzurkunde" nicht, bei Honda wohl nur ein einfaches Blatte Papier (?). Was genau ist das für ein Blatt? Wenn das neu bestellt werden muß, wie lange dauert das und was kostet es?

Ohne dieses Papier kann man wohl nicht ab- oder ummelden, richtig? Werden auf diesem Papier auch die Anzahl der Halter notiert oder wie kann ich jetzt überprüfen, wie viele Halter das Fz. hat?

Bin für Tips dankbar!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

hallo,wenn noch angemeldet,muss der vorbesitzer ein aufgebot beim strassenverkehsamt bestellen,dauert ca 5-6 wochen.

ist er nicht mehr angemeldet ,muss auch der vorbesitzer eine KBA bescheinigung,aufgebot,damit zum bürgeramt ( strassenverkehrsamt ) hin ,und das war es.halt noch Tüv .dann kannste anmelden.mfg fritz

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

am 7. März 2010 um 23:54

Hallo,

habe mir letzten Monat einen neuen 125er Roller gekauft. Der Roller war noch nicht angemeldet - ich bin also Erstbesitzer.

An Papieren wurde mir - neben Kaufvertrag, Handbuch und Wartungsplan - lediglich diese "Übereinstimmungsbescheinigung" ausgehändigt mit der ich den Roller dann angemeldet habe und daraufhin ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde.

Auf dieser "Übereinstimmungsbescheinigung" ist ja eigendlich kein Platz vorgesehen um irgendwelche Halterdaten einzutragen. Bei mir wurde von der Strassenverkehrsbehörde auf dem Deckblatt das Kennzeichen aufgeschrieben, ein Klebesiegel angebracht und mit dem Diensstellenstempel abgestempelt. Name und Anschrift sind aber nicht vermerkt. Das Ganze sieht aber irgendwie recht improvisiert aus.

Meine eigendliche Frage: Gehen alle Strassenverkehrsbehörden so oder ähnlich vor das man anhand dieses nichtamtlichen Dokuments die Anzahl der Vorbesitzer erkennen kann?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

am 8. März 2010 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von Wumper

Auf dieser "Übereinstimmungsbescheinigung" ist ja eigendlich kein Platz vorgesehen um irgendwelche Halterdaten einzutragen. Bei mir wurde von der Strassenverkehrsbehörde auf dem Deckblatt das Kennzeichen aufgeschrieben, ein Klebesiegel angebracht und mit dem Diensstellenstempel abgestempelt. Name und Anschrift sind aber nicht vermerkt. Das Ganze sieht aber irgendwie recht improvisiert aus.

Meine eigendliche Frage: Gehen alle Strassenverkehrsbehörden so oder ähnlich vor das man anhand dieses nichtamtlichen Dokuments die Anzahl der Vorbesitzer erkennen kann?

...ist wohl so. Halter werden nicht eingetragen und das Kennzeichen mehr oder weniger raufgeschmiert... Mein Nachbar meinte er hätte das LKR aus 1. Hand - es waren aber schon 14 Vorbesitzer...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

Als ik vind dit voor mij op google

We hebben dringend behoefte aan

betekent voor mij van een Duitse site te vinden op Google, welke documenten moet of ga voor motorfietsen tot 125 cc maximale snelheid tot 80 km is mijn honda cbr 125 r, ik weet dat gaan verkeer en een verklaring dat het COC document zulassungsbescheinigung Teil 1 ALI NIET zulassungsbescheinigung Teil 2 E VS moeten bewijzen aan de politie dat zulassungsbescheinigung Teil 2 gaat, betekent voor mij van een Duitse site voor bijvoorbeeld een honderd die verkopen auto's en Automobile Association, of iets van de stad enige officieel, ik denk dat je begrijpt me precies wat ik wil: D

ik meteen

dank aan alle

Ik was veel dringender

Ik greep honda 125 cbr politie

Het enige dat ik vraag om hulp

!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

Zitat:

Het enige dat ik vraag om hulp

Herhaal je zorgen in het Engels, dus je mocht reageren met meer succes.

Groet

Burkhard

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '125er ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II' überführt.]

Leichtkrafträder sind zulassungsfrei und daher steuerfrei.

Zulassungsfrei != ohne gültiges Kennzeichen bzw. ohne Versicherung fahren.

Da trifft mal wieder der Volksmund gepaart mit Halbwissen auf das Internet und sorgt für Verwirrung. ;)

Also: Ein Leichtkraftrad muss ein gültiges KFZ-Kennzeichen haben. Volksmund »angemeldet sein«/»zugelassen sein«.

Steuerfrei sind Leichtkrafträder, es wird also keine KFZ-Steuer erhoben.

Versicherungspflicht besteht für Leichtkrafträder. Ohne gültige Versicherung im öffentlichen Straßenverkehr zu führen wäre ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

_____

Zusammengefasst sind Leichtkrafträder:

  • zulassungsfreie KFZ
  • betriebserlaubnispflichtig
  • kennzeichenpflichtig
  • versicherungspflichtig
  • steuerfrei
  • HU-pflichtig

Grüße, Martin

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