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100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen

Themenstarteram 20. März 2012 um 7:21

Hallo,

welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?

Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2012 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Spielstephan

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

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am 16. April 2015 um 18:35

Ja, die Reifen wurden hergestellt 1809 also 18. Woche 2009 und heute beim TÜV gewesen und Reifen sind ein paar Wochen zu alt aber wie neu. Bin nicht viel mit dem Hänger gefahren. Reifen sind also wie neu aber der Hänger hat eine 100e Zulassung und deshalb MÜSSEN die nach 6 Jahren neu. Tat dem Prüfer auch leider aber so ist es.

Ich werde am Montag auf das Straßenverkehrsamt fahren und auf 80 umschreiben und dann noch mal zum TÜV. Reicht mir völlig aus und ich spare glaube auch noch ein wenig Steuern!?

VG

Zitat:

@unpaved schrieb am 16. April 2015 um 20:19:37 Uhr:

Das ist doch alles völliger Irrsinn!

Reifen dürfen als neu verkauft werden, solange sie laut DOT nicht älter als 3 Jahre sind. An meinem Zugfahrzeug darf ich sie dann bis zur technisch möglichen Höchstgeschwindigkeit nutzen, bis sie auf das Mindestprofil abgerubbelt sind. Aber auf dem 100- Anhänger sind sie nach weiteren drei Jahren ein Sicherheitsrisiko, das mir die TÜV Abnahme unmöglich macht.

JA, so ist es. Das ist halt die Vorschrift.

PS: Könnte ja auch einfacher sein wie in Österreich.

Dort dürfen Anhänger über 750 kg mit eigener Bremsanlage (Auflauf-Bremse)

100 km/h auf der Autobahn fahren.

Fertig.

Ganz ohne TÜV und irgendwelche Einträge.

Zitat:

:confused:

@Junge24 schrieb am 16. April 2015 um 20:35:12 Uhr:

Ja, die Reifen wurden hergestellt 1809 also 18. Woche 2009 und heute beim TÜV gewesen und Reifen sind ein paar Wochen zu alt aber wie neu. Bin nicht viel mit dem Hänger gefahren. Reifen sind also wie neu aber der Hänger hat eine 100e Zulassung und deshalb MÜSSEN die nach 6 Jahren neu. Tat dem Prüfer auch leider aber so ist es.

Ich werde am Montag auf das Straßenverkehrsamt fahren und auf 80 umschreiben und dann noch mal zum TÜV. Reicht mir völlig aus und ich spare glaube auch noch ein wenig Steuern!?

VG

:confused: Wieso umschreiben :):confused:

Wenn eine Vorraussetzung nicht erfüllt wird, kann der Anhänger halt nur mit 80 kmh gezogen werden.

In den Zulassungsbescheinigungen + Coc steht es ja auch von Anfang an, weil der Anhänger dafür geeignet ist.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 16. April 2015 um 22:38:46 Uhr:

 

:confused: Wieso umschreiben :):confused:

Wenn eine Vorraussetzung nicht erfüllt wird, kann der Anhänger halt nur mit 80 kmh gezogen werden.

In den Zulassungsbescheinigungen + Coc steht es ja auch von Anfang an, weil der Anhänger dafür geeignet ist.

umschreiben, weil bei Tempo-100-Anhängern mit Reifen älter 6 Jahre keine HU Plakette erteilt werden darf. Dann darf der Hänger GAR NICHT mehr fahren. Nicht mal 80 ;-)

Gruß

NoGolf

Zitat:

@Nogolf schrieb am 16. April 2015 um 23:21:21 Uhr:

Zitat:

@campingfriend schrieb am 16. April 2015 um 22:38:46 Uhr:

 

:confused: Wieso umschreiben :):confused:

Wenn eine Vorraussetzung nicht erfüllt wird, kann der Anhänger halt nur mit 80 kmh gezogen werden.

In den Zulassungsbescheinigungen + Coc steht es ja auch von Anfang an, weil der Anhänger dafür geeignet ist.

umschreiben, weil bei Tempo-100-Anhängern mit Reifen älter 6 Jahre keine HU Plakette erteilt werden darf. Dann darf der Hänger GAR NICHT mehr fahren. Nicht mal 80 ;-)

Gruß

NoGolf

Nö,

bitte einmal in die

Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)

folgenden § lesen:

§6

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen

wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

Auch bei der D E K R A unter den allgemeinene 100er Tempo Informationen

 

.

 

Zitat:

@campingfriend schrieb am 17. April 2015 um 08:27:09 Uhr:

Zitat:

@Nogolf schrieb am 16. April 2015 um 23:21:21 Uhr:

umschreiben, weil bei Tempo-100-Anhängern mit Reifen älter 6 Jahre keine HU Plakette erteilt werden darf. Dann darf der Hänger GAR NICHT mehr fahren. Nicht mal 80 ;-)

§6

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen

wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

Auch bei der D E K R A unter den allgemeinene 100er Tempo Informationen

So scheint es zu sein! Ein Bekannter hat sich gerade einen gebrauchten Fendt 490 TKM gekauft. TÜV nagelneu vom Händler, 100km/h Zulassung vorhanden, montierte Reifen mit DOT aus 2005.

=> 80km/h bleibt erlaubt, TÜV wurde problemlos zugeteilt, Höchstgeschwindigkeit ist in der alleinigen Verantwortung des Fahrers! Muss sie ja auch sein, denn 100 km/h hat ja viele Vorraussetzungen, und Verletzung einer davon erzwingt vmax = 80 : Reifen UND Masse des Zugfahrzeugs UND [techn. Ausrüstung an WoWa (Stabi, ...) ODER Zugfahrzeug (Anhänger-ESP)]

So weit korrekt. Ihr habt beide Recht.

Sobald die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden, darfst du den Anhänger nur noch mit 80 ziehen. Diese Regelung gilt jederzeit und unabhängig von irgendwelchen TÜV-Terminen. Dafür ist jeder Halter selbst verantwortlich. Wenn die Polizei dich mit 100 lasert, raus zieht und dann die Reifen kontrolliert und die älter als 6 Jahre sind, dann warst du 20 km/h zu schnell.

Bei der Hauptuntersuchung ist das anders, dort darf die Plakette nur dann erteilt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Heißt auch, der Reifen darf nicht älter als 6 Jahre sein. Theoretisch heißt das, dass ein 5 Jahre und 11 Monate alter Reifen reicht. Gibt dann nur einen zusätzlichen Hinweis in die Bescheinigung.

Wenn du dann aber 2 Monate später auf die oben genannte Situation triffst, warst du trotz frischer Plakette zu schnell. Könnte sogar noch teurer werden (Vorsatz), wenn herauskommt, was da in der HU-Bescheinigung bezüglich der Reifen stand.

Gruß

Thomas

Zitat:

@rehwald schrieb am 17. April 2015 um 08:44:38 Uhr:

 

Bei der Hauptuntersuchung ist das anders, dort darf die Plakette nur dann erteilt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Heißt auch, der Reifen darf nicht älter als 6 Jahre sein. Theoretisch heißt das, dass ein 5 Jahre und 11 Monate alter Reifen reicht. Gibt dann nur einen zusätzlichen Hinweis in die Bescheinigung.

Gruß

Thomas

Hallo Namensvetter,

zeig mir die Grundlage dazu z.B. STVZO

Alles andere ist ja soweit o.k.

.

Hallo

habe mal bei der Dekra deswegen gefragt.

Dort wurde mir gesagt:

Die Vergabe der Plakette scheitert nicht am zu hohen Reifenalter. Es wird im Prüfbericht vermerkt das der Anhänger bei der Prüfung die 100 km/h Auflagen/ Anforderungen nicht erfüllt. Der Halter/ Fahrzeugführer ist dafür Verantwortlich das die Punkte für die 100 km/h erfüllt werden. Wenn nicht so ist nur noch 80 km/h möglich.

Gruß Volker

Zitat:

@rehwald schrieb am 17. April 2015 um 08:44:38 Uhr:

Bei der Hauptuntersuchung ist das anders, dort darf die Plakette nur dann erteilt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Heißt auch, der Reifen darf nicht älter als 6 Jahre sein.

Dem widerspricht, dass mein Bekannter kürzlich wie oben schon geschrieben neuen TÜV mit 10 Jahre alten Reifen (DOT2005) und geklebter 100km/h Zulassungsplakette bekommen hat! Ob der TÜV ihm einen Hinweis zum Reifenalter in die Prüfergebnispapiere geschrieben hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zitat:

@roomster5 schrieb am 17. April 2015 um 09:17:55 Uhr:

Die Vergabe der Plakette scheitert nicht am zu hohen Reifenalter. Es wird im Prüfbericht vermerkt das der Anhänger bei der Prüfung die 100 km/h Auflage nicht erfüllt. Der Halter/ Fahrzeugführer ist dafür Verantwortlich das die Punkte für die 100 km/h erfüllt werden. Wenn nicht so ist nur noch 80 km/h möglich.

Richtig, das ist die aktuelle Praxis!

So lange wir keinen belegbaren Beweis haben, gehe ich immer davon aus,

das der Mann, der die HU abnimmt ( egal von welcher Organisation ) nicht das entsprechende Wissen

hat.

Erlebt man ja in vielen anderen Fällen auch.................

Ähnlich Diskussion hatte ich auch einmal:

Personals: ....die Reifen sind aber alt......

Ich: Ja und? Was wollen Sie mir damit sagen ?

Personal: Ach nichts.....

Ende der Diskussion.

Ansonsten hätte ich Ihn aufgefordert, entsprechend die Entscheidung zu belegen !

.

Das mit der Plakette bei der HU war die Aussage des Prüfers bei der letzten HU des WW. Damals hatten die Reifen noch eine "Restlaufzeit" von knapp 1 Jahr (Zitat: "beim nächsten TÜV müssen die neu, sonst gibts keine Plakette...") und genau die oben genannte Begründung. War allerdings auch ein freier Prüfer nicht die DEKRA selbst.

Wenn dem nicht so ist, nehme ich meine Aussage selbstverständlich zurück und behaupte ab sofort strikt das Gegenteil...

Gruß

Thomas

Hallo,

da ich meinen alten WoWa 2014 verkauft habe mit allen alten HU-Prüfberichten (von TÜV & Dekra) kann ich euch leider kein Scan von dem Bericht machen indem der TÜV den Vermerk geschrieben hat das die Reifen für Tempo 100 zu alt sind. Eine Plakette habe ich trotzdem bekommen.

Gruß Volker

p.s. wenn das Zugfahrzeug zu leicht ist dann gilt auch keine 100 km/h obwohl der Anhänger dies darf.

Deshalb ist auch der Fahrzeugführer dafür verantwortlich.

Evtl. wurde die Plakette verweigert, weil die Reifen nicht nur alt, sondern auch rissig/porös waren?

Ansonsten kenne ich es auch nur so, dass die 100-er Geschichte nicht mehr greift, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden. Eine Plakettenverweigerungsmöglichkeit ergibt sich für mich daraus nicht.

Erinnert mich auch an die leidige Diskussion "Plakette ohne aktuelle Gasprüfung"....

Hallo zusammen,

Mädels ... so etwas behaupte ich nicht, wenn ich nicht zumindest eine offizielle Quelle habe. Die Frage kam schon 2012 mal auf und ich hatte deswegen extra beim zust. Ministerium angefragt. Musste nur erst das Schreiben wieder rauskramen. Daher heute (nochmals) nachgereicht ... Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (jetzt Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) zur Rechtmäßigkeit der Verweigerung der HU-Plakette bei Reifen älter als 6 Jahre an Anhängern mit Tempo-100-Zulassung nach 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:

siehe Dateianhang

Mir ist klar, dass dies von verschiedenen Prüfstellen (sogar des selben Prüfdienstes) in der Realität auch heute noch völlig unterschiedlich gehandhabt und z.T. die Plakette zugeteilt wird.

Von daher gibt´s bestimmt wieder jemanden, der auch das angehängte Schreiben anzweifelt ... :confused:

Gruß

NoGolf

Tempo-100
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