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1% regelung

Themenstarteram 22. Januar 2017 um 14:15

Könnte mir mal bitte jemand nochmal ganz simpel damits jeder versteht die 1% regelung firmenauto erklären und welche konstellation müsste zutreffen damit man die umgehen kann.

- mit fahrtenbuch? Wie lange muss dies geführt werden?

- wieviel % des gebrauchs/km? gelten um aus der 1% regelung zu kommen

Wie kann man das lästige fahrtenbuch umgehen?

 

Liebe grüsse und schon mal danke

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21 Antworten

1) Das Fahrtenbuch muss während der gesamten Nutzungsdauer geführt werden.

Frage 2 bitte nochmal verständlich formulieren.

Du musst monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises (also nicht des real gezahlten Preises mit Rabatt etc.) des Autos versteuern. Beispiel: BLP 30.000. Dann versteuerst du monatlich 300 mehr. Je nach Grenzsteuersatz sind das dann bis ca. 150 Euro netto weniger im Monat.

 

Dazu kommen die 0,03 Prozent pro Kilometer wenn du das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit nutzt...

am 22. Januar 2017 um 15:20

Die Besteuerung des Dienstwagens kannst du eigentlich nur umgehen wenn du ein weiteres, gleich- oder höherwertiges Fahrzeug privat unterhältst (Edit: Erläuterung im übernächsten Beitrag). Ob 1% Regleung oder Fahrtenbuch für dich günstiger ist, hängt davon ab wie viel du privat fährst und wie weit du von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt wohnst.

Folgendes gilt bei der Besteuerung des Dienstwagens. Wir nehmen mal einen Listenpreis von 40t€ an.

1% Methode:

Du versteuerst jeden Monat pauschal 400€ und zusätzlich 12€ pro Entfernungskilometer zu ersten Tätigkeitsstelle. Bist du z.B. im Außendienst und hast ein Home Office, entfallen die 0,03% für die Fahrt zur Arbeit.

Wenn du also 20km vom Büro entfernt wohnst, versteuerst du insgesamt 640€ als monatlichen geldwerten Vorteil.

Fahrtenbuch:

Du schreibst Fahrtenbuch und kannst genau ermitteln wie hoch die Kosten der privaten Nutzung waren, diese versteuerst du dann am Jahresende als geldwerten Vorteil.

Am Ende steigt der Vorteil des Fahrtenbuchs wenn du weniger privat fährst. Eine pauschale prozentuale Zahl kann man nicht wirklich nennen aber fährst du weniger als 50% privat stehen die Chancen gut dass das Fahrtenbuch günstiger ist.

Ich habe z.B. heute mein Fahrtenbuch für das letzte Jahr durchgerechnet und komme auf 18% private Nutzung. Damit fahre ich bei einem Listenpreis von 85t€ mit dem Fahrtenbuch deutlich günstiger

Wenn es dir hauptsächlich darum geht die Schreiberei zu umgehen, es gibt einige elektronische Lösungen die vom Finanzamt anerkannt werden.

@obermuh

Dein erster Satz ist ja schon mal für die Katz.

am 22. Januar 2017 um 16:20

Leicht gesagt, stimmt dennoch nicht. Ich hätte das aber sicherlich etwas erläutern müssen.

Die Regelung gilt im allgemeinen zwar für Unternehmer, lässt sich aber auch auf einen Arbeitnehmer übertragen.

Es gilt für Unternehmer die einem dem Geschäftswagen ähnlichen Privatwagen unterhalten, keine pauschale Annahme dass der Geschäftswagen auch Privat genutzt wird:

http://juris.bundesfinanzhof.de/.../druckvorschau.py?...

Das relevante steht in Absatz 12.

Ein Arbeitnehmer der nachweislich seinen Dienstwagen nicht privat nutzt (hier ist i.d.R. das Fahrtenbuch als Nachweis üblich), muss diesen entsprechend auch nicht versteuern. Der Arbeitgeber kann den Dienstwagen nur zur Dienstlichen Nutzung bereitstellen, die Finanzämter gehen aber trotzdem oft von einer privaten Nutzung aus (mindestens die Fahrten zur Arbeit) und verlangen ein Fahrtenbuch bzw. die Pauschalbesteuerung. Kann ich als Arbeitnehmer nachweisen dass ich einen Privatwagen unterhalte der in seinem Wert und Beschaffenheit dem Dienstwagen ähnelt und ich den Dienstwagen nicht privat nutzen darf (z.B. die Pflicht ihn bei nichtnutzung im Geschäft zu lassen), KANN das zuständige Finanzamt den Arbeitnehmer von der Besteuerung befreien.

Diese Variante ist zwar nicht üblich aber durchaus Möglich, macht mein Nachbar schon seit ein paar Jahren so. Im Grunde wird das Fahrzeug dann nicht als klassischer Dienstwagen gesehen sondern wird vergleichbar mit einem "Poolfahrzeug". Ob der Arbeitgeber oder das Finanzamt für das "Poolfahrzeug" ein Fahrtenbuch verlangt muss dann auch noch geklärt werden, im schlimmsten Fall führt man trotzdem Fahrtenbuch und die ganze Nummer war tatsächlich für die Katz ;)

Themenstarteram 22. Januar 2017 um 17:12

Ich hab halt bis jetzt immer die 1% angewendet, jedoch bei einem hohen blp echt mist

 

Dann meinte mein steuerber ich sollte mal einen monat fahrtenbuch führen um nachzuweisen dass hauptsächlich berufl genutzt

Aber genau vor DEM graut es mir.

 

Wie oft fahr i untertags schnell mal was essen holen vom geschäft aus, oder schnell mal in den baumarkt, mal fahr i schnell tanken

 

Zählt dann das alles zu berufl fahrten? Und den ganzen mist aufzuführen und jedes mal einzutragen- i glaub ned dass i des durchhalte

Lass Dir von Deinem Steuerberater schriftlich geben, dass es ausreicht, für nur einen Monat Fahrtenbuch zu schreiben. Dann übernimmt seine Haftpflichtversicherung den Schaden.

@obermuh

Dir ist schon aufgefallen, dass es eine erhebliche Rolle gespielt hat, dass der Ehefrau ein weiterer Privatwagen zur Verfügung stand? Also: Pro zum Haushalt gehörender Person (incl. Kindern) bitte ein Fahrzeug privat vorhalten, dann kann man den ersten Anschein der privaten Nutzung "erschüttern".

Und dann aber auch bitte darauf achten, dass das Privatfahrzeug genug Kilometer abspult, um zumindest die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzudecken, sonst ... ...

ps. Du fährst aber viel privat, meine private Nutzung liegt bei 3,62% :D

 

@Holgernilsson

Dann hat der Steuerberater es aber auch nicht besser verdient. :D

Wenn Du oft untertägig privat fährst, kann der berufliche Antei ja so groß nicht sein.

am 22. Januar 2017 um 17:34

Du musst jede Fahrt eintragen, dabei müssen berufliche Fahrten pro Wegstrecke und mit Ziel/Fahrtgrund angegeben werden. Privatfahrten müssen eigentlich nur die km und den Hinweis "Privatfahrt" enthalten. ich trage z.B. Tage an denen ich nur privat fahre auch nur 1x "Privatfahrten" ein und die Gesamtkilometer. Bei Urlaubsfahrten gebe ich zusätzlich auch noch die Stadt mit an aber keine genaue Adresse. Dabei hilft mir ein elektronisches Fahrtenbuch (im Fahrzeug integriert), ich trage dann abends alle Fahrten des Tages in das klassische Buch ein.

Was alles beruflich und was Privatfahrten sind, lässt sich am einfachsten ergooglen.

Büro - Mittagessen - Büro (normales Mittagessen und kein Geschäftsessen) ist Privat

Büro - Baumarkt - Büro ist beruflich wenn du dort was für die Arbeit kaufst, ansonsten privat.

Tankfahrten sind immer beruflich veranlasste Fahrten

Das Fahrtenbuch nervt eigentlich nur am Anfang, irgendwann gewöhnt man sich dran. Der Tipp deines Steuerberaters ist aber nicht schlecht: führe 1 Monat ein Fahrtenbuch und rechne das dann aufs Jahr hoch. Wenn du als Geldbetrag festmachen kannst ob und wie viel Geld ein Fahrtenbuch spart, ist das mit der Motivation auch deutlich einfacher ;)

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 22. Januar 2017 um 18:23:23 Uhr:

@obermuh

Dir ist schon aufgefallen, dass es eine erhebliche Rolle gespielt hat, dass der Ehefrau ein weiterer Privatwagen zur Verfügung stand? Also: Pro zum Haushalt gehörender Person (incl. Kindern) bitte ein Fahrzeug privat vorhalten, dann kann man den ersten Anschein der privaten Nutzung "erschüttern".

Und dann aber auch bitte darauf achten, dass das Privatfahrzeug genug Kilometer abspult, um zumindest die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzudecken, sonst ... ...

ps. Du fährst aber viel privat, meine private Nutzung liegt bei 3,62% :D

Weiß ja keiner wie genau die Situation der TE ist, ich wollte nur mal die theoretische Möglichkeit aufzeigen ;)

Seit meine bessere Hälfte auch noch Fahrtenbuch führt, ist mein privater Anteil deutlich nach oben gegangen. Sonst wurde einfach immer ihr Auto genommen und von den 18% sind die hälfte eine einzelne Urlaubsfahrt ;) Aber dieses Jahr schaff ich mir auch endlich wieder ein Moped an, das finanziert sich dann von selbst wenn ich die privat gefahrenen Kilometer reduzieren kann :D

3,62 schaffe ich aber hier auf dem Dorf nicht, ohne Auto/Motorrad ist man aufgeschmissen ;)

Themenstarteram 22. Januar 2017 um 18:38

Ja genau dass ist das problem. Aufm land machst alles mit auto.

Lass den SB nach dem Probemonat mal eine Vergleichsrechnung anstellen. Evtll. fährst Du mit einem Privatfahrzeug und der 0,30 €/km (brutto=netto sowie gefahrene km) Erstattungsvariante für die geschäftlichen km günstiger.

Ist der TE Unternehmer? Dann wird das nichts mit der 30 Cent pro km Lösung, weil das Auto ab einer beruflichen Nutzung von 50 Prozent notwendiges Betriebsvermögen ist.

Themenstarteram 22. Januar 2017 um 19:03

Ja bin selbständig!

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