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1% regel bei Dienstwagen ( LKW )

1% regel bei Dienstwagen ( LKW )

Themenstarter

hallo zusammen, ich bekomme im dezember einen dienstwagen (LKW/Transporter) den mir mein AG mit 1%+ 0,03% abrechnen möchte. ich bin im handwerk tätig und habe 1-2wochen im monat notdienst und aus diesem grund auch den wagen zuhause.

frage

 

gilt die 1% regel auch bei transportern die als LKW zugelassen sind und wie verrechne chi die zeit in der ich die karre zuhause haben muß wegen notdienst.

 

danke im vorfeld

 

horst


Im Anwendungderlass des BMF vom 21.01.2002 (BStBl. I S. 148 - Siehe letzer Satz 1. Seite/2. Seite) ist eindeutig geregelt, dass die 1%-Regelung nicht auf Zugmaschinen und Lastkraftwagen anzuwenden ist.

 

Es gibt zwar davon abweichende Urteile, da war der Sachverhalt aber anders gelagert und die sind nicht bindend.

 

Du solltest mit deinem Arbeitgeber ein ernstes Wort reden, dass er mit seinem StB mal ein ernstes Wort redet.



Meine auch das man "LKW`s" nicht versteuern muss! Stell dir mal vor du bekommst als Fernfahrer nen 120000 € teuren LKW mit nachhause den du dann schön mit der 1% Regelung versteuern darfst! :D:D:D


Themenstarter

erstmal danke!!!

was ist den wenn ich den wagen aus dem grund einer bereitschaft zuhause haben muß! sagen wir mal 2 von 4 wochen im monat???


Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

 

Im Anwendungderlass des BMF vom 21.01.2002 ... ist eindeutig geregelt, dass die 1%-Regelung nicht auf Zugmaschinen und Lastkraftwagen anzuwenden ist.

Ist das nicht eindeutig genug?


1% regel bei Dienstwagen ( LKW )

Zitat:

Original geschrieben von johokasta

erstmal danke!!!

was ist den wenn ich den wagen aus dem grund einer bereitschaft zuhause haben muß! sagen wir mal 2 von 4 wochen im monat???

Dann sind das dienstliche Gründe. Die 1%-Regel soll ja die private Nutzung abgelten.

Anders wäre das beispielsweise, wenn Du die Notdienste auf eigene Rechnung machst.

 

Achso: Während ein BMF-Schreiben nur für die Finanzverwaltung (zB Finanzämter) bindend ist, sind Gerichtsurteile (vereinfacht) für beide Seiten verbindlich.


Es stimmt, dass die Anweisung des BMF nur für die Finanzbehörden bindend ist. Es würde aber auch viel Sinn machen, wenn der TE jetzt in diesem Fall daruf hinweisen würde, dass er nicht daran gebunden ist und eine davon abweichende Besteuerung wünscht.

 

Solange sie nicht vom EuG oder dem Verfassungsgericht kommen, sind Gerichtsurteile "nur" Einzelfallentscheidungen, sie sind somit nur für den Kläger und den Beklagten verbindlich. Die restlichen x-millionen Steuerpflichtigen sind an das Urteile eines (x-beliebigen) Finanzgerichtes nicht gebunden, bestenfalls hat es Hinweischarakter.


OT: Natürlich wird der TE da nicht darauf hinweisen, aber da der Arbeitgeber bei Lohnsteuerfragen mit einem Haftungsrisiko konfrontiert ist, mag der das anders sehen.

 

Der zweite Absatz stimmt auch nicht so ganz, aber das wäre viel zu OT, um das jetzt näher auszuführen :)

 

BTT: Entscheidend ist die Tatsache, dass der LKW halt net privat genutzt wird. Wenn der privat (jedenfalls für Zwecke, die nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen, deshalb das Beispiel mit dem Notdienst auf eigene Rechnung) genutzt werden kann, ist mit Sicherheit was fällig.


Dann soll der Arbeitgeber halt eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt anfordern.

(Ich weiss dass das was kostet)


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