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"Betrug" beim Fahrzeugverkauf :-(

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 18:30

Hi,

ich hoffe, dies ist das richtige Forum. So 100%ig passt es thematisch nicht, aber ein besser passendes Unterforum habe ich nicht gefunden.

Ich habe vor ein paar Wochen mein Auto verkauft.

Der Käufer hatte sich via Email gemeldet und dort auch seine Mobilfunknummer angegeben.

Ich habe ihn daraufhin zurückgerufen und am darauffolgenden Tag einen Termin vereinbart.

Der Käufer kam mit einem Mietwagen (Kennzeichen habe ich, wenigstens so ungefähr) zusammen mit 2 weiteren Freunden? und hat sich das Fahrzeug angesehen, zusammen mit mir eine kurze Probefahrt gemacht und dann beschlossen das Fahrzeug zu nehmen.

Als Vertrag habe ich ein Standardformular von mobile . de genommen in dem sich der Käufer auch verpflichtet hat das Fahrzeug umzumelden.

Leider hat sich nun herausgestellt, dass das immernoch nicht passiert ist.

Ich habe natürlich direkt meine Versicherung und die Zulassungsstelle informiert, so einfach Zwangsabmelden ist aber leider nicht möglich.

Also dachte ich mir "mich hat ja jemand verarscht, ich habe seine Mobilfunknummer (vermutlich ein Prepaidhandy, dass auf seine Katze registriert ist) und die IP-Adressen, also erstatte ich anzeige".

Laut Polizei liegt aber gar keine Straftat vor, dass er falsche Personalien angegeben habe und ich deswegen weiter Steuern und Versicherung zahlen darf sei kein Betrug, was wohl rechtlich gesehen leider auch zutreffend ist.

Kann mir sonst noch jemand einen Tipp geben?

Ich habe ein wenig Sorge, dass mit dem Fahrzeug ein dicker Unfall gebaut wird, für den mich die Versicherung in Regress nimmt oder ich noch 100 Jahre Steuern und Versicherung zahlen muss.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße!

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14 Antworten
am 7. Februar 2007 um 18:54

Re: "Betrug" beim Fahrzeugverkauf :-(

 

Zitat:

Original geschrieben von blinq

Hi,

ich hoffe, dies ist das richtige Forum. So 100%ig passt es thematisch nicht, aber ein besser passendes Unterforum habe ich nicht gefunden.

Ich habe vor ein paar Wochen mein Auto verkauft.

Der Käufer hatte sich via Email gemeldet und dort auch seine Mobilfunknummer angegeben.

Ich habe ihn daraufhin zurückgerufen und am darauffolgenden Tag einen Termin vereinbart.

Der Käufer kam mit einem Mietwagen (Kennzeichen habe ich, wenigstens so ungefähr) zusammen mit 2 weiteren Freunden? und hat sich das Fahrzeug angesehen, zusammen mit mir eine kurze Probefahrt gemacht und dann beschlossen das Fahrzeug zu nehmen.

Als Vertrag habe ich ein Standardformular von mobile . de genommen in dem sich der Käufer auch verpflichtet hat das Fahrzeug umzumelden.

Leider hat sich nun herausgestellt, dass das immernoch nicht passiert ist.

Ich habe natürlich direkt meine Versicherung und die Zulassungsstelle informiert, so einfach Zwangsabmelden ist aber leider nicht möglich.

Also dachte ich mir "mich hat ja jemand verarscht, ich habe seine Mobilfunknummer (vermutlich ein Prepaidhandy, dass auf seine Katze registriert ist) und die IP-Adressen, also erstatte ich anzeige".

Laut Polizei liegt aber gar keine Straftat vor, dass er falsche Personalien angegeben habe und ich deswegen weiter Steuern und Versicherung zahlen darf sei kein Betrug, was wohl rechtlich gesehen leider auch zutreffend ist.

Kann mir sonst noch jemand einen Tipp geben?

Ich habe ein wenig Sorge, dass mit dem Fahrzeug ein dicker Unfall gebaut wird, für den mich die Versicherung in Regress nimmt oder ich noch 100 Jahre Steuern und Versicherung zahlen muss.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße!

Ich hoffe, daß das Geld wenigstens echt war ??

Ansonsten warte mal auf die Fachleute hier, werden Dir schon Ratschläge geben.

buba

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 19:03

Re: Re: "Betrug" beim Fahrzeugverkauf :-(

 

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba

Ich hoffe, daß das Geld wenigstens echt war ??

Ansonsten warte mal auf die Fachleute hier, werden Dir schon Ratschläge geben.

buba

Ich hab jedenfalls noch nichts gegenteiliges von der Bank gehört.

Es wurde gutgeschrieben und ich hatte es mir vorher bei der Zahlung auch sehr genau angeguckt, daher dachte ich auch -kann ja nichts mehr schiefgehen, er hat ja gezahlt- :-(

am 7. Februar 2007 um 19:17

Hi,

informiere Zulassung und Versichrung umgehdn über den Kauf mithilfe des Kaufvertrages.

Zu dem Zeitpunkt bist du weitestgehend aus der Haftung raus.

Grüße

Schreddi

Zunächst sei auf den unter Sicherheit dauerhaft an No 1 installierten Thread hingewiesen.

Weiterhin ist empfohlen dringend Versicherung und Finanzamt über den Halterwechsel zu informieren.

Schlussendlich hast Du einfach nur schlechte Karten.

versuche Dich mit Deiner versicherung zu arrangieren, dass die den Wagen zwangsabmelden.

am 7. Februar 2007 um 21:13

Re: Re: Re: "Betrug" beim Fahrzeugverkauf :-(

 

Zitat:

Original geschrieben von blinq

Ich hab jedenfalls noch nichts gegenteiliges von der Bank gehört.

Es wurde gutgeschrieben und ich hatte es mir vorher bei der Zahlung auch sehr genau angeguckt, daher dachte ich auch -kann ja nichts mehr schiefgehen, er hat ja gezahlt- :-(

Lese ich richtig, kein Bargeld sondern Scheck ?

buba

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 21:13

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Versicherung und Zulassungsstelle habe ich bereits informiert.

Seitens der Zulassungsstelle läuft ein Amtshilfeverfahren mit der vermeintlichen Wohnortzulassungsstelle des Käufers.

Seitens der Versicherung wird der vermeintliche Halter angeschrieben, wenn dann die Frist abläuft (4 Wochen) oder der Brief als unzustellbar zurückkommt, wird eine sogenannte "Versicherungsanzeige" ausgestellt, die kann ich dann an die Zulassungsstelle geben und die melden dann die Zwangsabmeldung an die Polizei.

Als ich heute bei der Polizei war und anzeige erstatten wollte, hat mir der Polizist gesagt es sei kein Betrug, weil es ja meine Pflicht gewesen wäre das Fahrzeug abzumelden, ich hätte gar keinen Anspruch darauf, weil es ja auch auf dem KFZ-Schein stehen würde. Das habe ich erstmal so geglaubt.

Tatsächlich steht aber auf dem KFZ-Schein:

"Bei Veräußerung des Fahrzeugs ist statt des Scheins und Briefs, die dem Erwerber auszuhändigen sind, dessen Empfangsbescheinigung (mit Name und Anschrift) vorzulegen."

Also hab ich doch zumindest im rechtlichen Sinne nichts falsch gemacht?

Warum sagt mir die Polizei, dass ich keine Anzeige erstatten kann?

Kennt sich da jemand genauer aus?

Viele Grüße.

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 21:14

Re: Re: Re: Re: "Betrug" beim Fahrzeugverkauf :-(

 

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba

Lese ich richtig, kein Bargeld sondern Scheck ?

buba

Nein - natürlich Bargeld. Wahnsinnig bin ich ja auch nicht :-)

am 7. Februar 2007 um 21:25

Zitat:

Als ich heute bei der Polizei war und anzeige erstatten wollte, hat mir der Polizist gesagt es sei kein Betrug, weil es ja meine Pflicht gewesen wäre das Fahrzeug abzumelden, ich hätte gar keinen Anspruch darauf, weil es ja auch auf dem KFZ-Schein stehen würde. Das habe ich erstmal so geglaubt.

Hallo!

Betrug ist es natürlich KEINER.

Er hätte Dich betrogen, wenn er mit Falschgeld oder einem ungedeckten Scheck bezahlt hätte, sich also unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil verschafft hätte.

Daß Du Dein Fahrzeug nicht vorher abgemeldet hast und der Typ immer noch auf Deine Versicherung rumfährt, ist Dein persönliches Pech.

Es handelt sich hierbei um zivilrechtliche Streitigkeiten, deshalb ist keine Anzeige bei der Polizei möglich..

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von marco31

Daß Du Dein Fahrzeug nicht vorher abgemeldet hast und der Typ immer noch auf Deine Versicherung rumfährt, ist Dein persönliches Pech.

Es handelt sich hierbei um zivilrechtliche Streitigkeiten, deshalb ist keine Anzeige bei der Polizei möglich..

Ist der Abschluss eines KFZ-Kaufvertrags in dem man sich zur Ummeldung eines Fahrzeugs verpflichtet unter falschem Namen nicht in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen?

Wird nicht mein Vermögen dadurch beschädigt, daß der Käufer durch Vorspiegelung falscher oder oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält?

Ich bin kein Jurist, aber irgendwie passt es doch unter die Vorschrift des Betrugs? Und wenn ich genau das mache, was in einem offiziellen Dokument steht (nämlich dem KFZ-Schein: "Bei Veräußerung des Fahrzeugs ist statt des Scheins und Briefs, die dem Erwerber auszuhändigen sind, dessen Empfangsbescheinigung (mit Name und Anschrift) vorzulegen."), kann es doch irgendwie nicht sein, dass ich anschließend der Dumme bin?!

am 7. Februar 2007 um 22:32

Zitat:

Ist der Abschluss eines KFZ-Kaufvertrags in dem man sich zur Ummeldung eines Fahrzeugs verpflichtet unter falschem Namen nicht in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen?

So schön es auch ist, endlich einen Käufer für sein Fahrzeug gefunden zu haben, sollte es doch allgemein bekannt sein, das man sich bei der Vertragsabwicklung immer den Ausweis seines Vertragspartners vorlegen lassen sollte. Selbst im Kaufvertrag von mobile.de ist die Eintragung der Ausweisnummer standardmäßig vorgegeben, damit halt solche Probleme vermieden und ein Käufer des Fahrzeuges auch ausfindig gemacht werden kann.

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 11:03

Ich möchte ja niemandem auf die Füße treten, aber die Diskussion rutscht deutlich von "Was kann man machen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?" zu "So wäre es richtig gewesen". Ich möchte daher an die ursprüngliche Fragestellung erinnern.

am 8. Februar 2007 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von blinq

Ich möchte ja niemandem auf die Füße treten, aber die Diskussion rutscht deutlich von "Was kann man machen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?" zu "So wäre es richtig gewesen". Ich möchte daher an die ursprüngliche Fragestellung erinnern.

Eigentlich ist doch alles gesagt, oder ?

buba

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 22:12

Die Frage die mir immernoch keiner Beantworten konnte ist:

Was kann ich außer Versicherungsanzeige nach §29 StVZO und Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle noch unternehmen?

Wie werde ich die KFZ-Steuer los?

Welche RECHTSMITTEL sind ggf. möglich?

Viele Grüße.

@blinq,

bestimmt ist das keine neue Erkenntnis für Dich, Du bist nach wie vor in der Halterverantwortung für das verkaufte und überlassene Fahrzeug. Das hatte im Augenblick der Fzg-Übergabe, alles in freiwilliger Entscheidung so Deine Zustimmung.

Wenn Du jetzt Deinen Versicherer dahingehend motivierst, dass er eine 29c Anzeige versendet, ändert das an Deinem Dilemma nicht viel - es ist so, dass unerwünscht ein weiteres hinzukommt. Stichwort:Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Halterhaftung mit unkalkulierbaren Risiken und der folgenden strafrechtlichen Ahndung dadurch.

Halterverantwortung und -pflichten ist schon mehr als ein Wort!

Den ultimativen Tipp, wie Du von jetzt auf gleich aus der Misere kommst, wird Dir hier niemand geben können.

Deiner Anzeigepflicht bist Du ja bereits nachgekommen.

Ich hoffe, dass Du das Fahrzeug einer Person übergeben hast, die wenigstens im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Wenn nicht, gute Nacht, sollte es eine schuldhafte Unfallbeteiligung mit "Deinem Fahrer" mit Sach- oder Personenschaden geben.

Investiere also in die Durchsetzung Deiner kaufvertraglichen Rechte, alles andere ist unvergleichbar teurer.

In Abwandlung:Halter werden ist nicht schwer - Halter sein dagegen sehr.

Ich hoffe, dass Dein Rechtsanwalt mit einem Verkehrsrechtsschutzversicherer abrechnen kann, wenn nicht, war auch das Deine Entscheidung. Eine hilfreiche Alternative dazu gibt es nicht

 

Viel Glück!

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